Heft 
(1997) 9
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Satzung des Interdisziplinären Zentrums für Nichtlineare Dynamik

Vom 10. Juli 1997

Der Senat der Universität Potsdam hat auf seiner Sitzung am 10. Juli 1997 folgende Satzung erlassen:'

§ 1 Rechtsstellung

Das Interdisziplinäre Zentrum für Nichtlineare Dynamik ist eine wissenschaftliche Einrichtung der Universität Potsdam unter Verantwortung des Senats nach§ 93 Abs. 2 Satz 2 Brandenburgisches Hochschulgesetz.

§ 2 Aufgaben

Das Zentrum dient der Förderung interdisziplinärer Forschung auf dem Gebiet der Nichtlinearen Dynamik. Besonderes Anliegen ist, eine konstruktive Kooperation mit den im Raum Potsdam angesiedelten Instituten und Großforschungseinrichtungen zu entwickeln. Das Zen­trum soll Drittmittel für interdisziplinäre Forschungs­projekte einwerben, Kolloquien, Workshops und andere wissenschaftliche Veranstaltungen durchführen sowie interdisziplinäre Ausbildung initiieren und fördern. Das Zentrum bietet Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissen­schaftlern, die sich für einen drittfinanzierten Aufenthalt an der Universität Potsdam entschieden haben bzw. vom Zentrum dazu eingeladen werden, kooperative Arbeits­möglichkeiten. Das Zentrum veröffentlicht nach Bedarf Mitteilungen und Schriften auf seinem Forschungsgebiet.

§ 4 Leitung

( 1) Das Zentrum wird von einer kollegialen Leitung( Direk­torium) verwaltet, die aus der Stelleninhaberin bzw. dem Stelleninhaber der Professur für Nichtlineare Dynamik, der Inhaberin bzw. dem Inhaber einer Professur aus den Berei­chen Mathematik oder Informatik und einem weiteren Mitglied aus der Gruppe der Professoren besteht. Die Leitung wird im Einvernehmen mit dem Minister für Wissenschaft, Forschung und Kultur vom Senat der Universität für eine Amtszeit von drei Jahren bestellt. Eine Wiederbestellung ist möglich.

( 2) Dieses kollegiale Leitungsgremium entscheidet mit der Mehrheit seiner anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleich­heit entscheidet das Leitungsmitglied, das als ge­schäftsführende Leiterin( Direktorin) oder als geschäftsfüh­render Leiter( Direktor) mit der Führung der laufenden Geschäfte betraut wird.

( 3) Die mit der geschäftsführenden Leitung betraute Person vertritt das Zentrum inner- und außerhalb der Universität. Sie kann mit Zustimmung der übrigen Leitungsmitglieder Aufga­ben an andere Zentrumsangehörige übertragen. Sie ist gegenüber dem Senat in Personal- und Haushaltsangelegen­heiten rechenschaftspflichtig. Sie erstattet dem Senat jährlich Bericht über die Arbeit des Zentrums.

( 4) Die Mitglieder der Leitung vertreten die geschäftsführen­de Leiterin oder den geschäftsführenden Leiter. Der Leitung obliegt die Beschlußfassung über alle Angelegenheiten des Zentrums, soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist. Näheres regelt die Leitung durch eine Geschäftsordnung.

§ 5 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität in Kraft.

§ 3 Organisationsstruktur

( 1) Angehörige des Zentrums sind

die ihm zugeordneten Mitarbeiterinnen und Mitarbei­ter,

Mitglieder der Universität, die neben oder im Zusam­menhang mit ihren originären Aufgaben Leistungen im Rahmen des Zentrums erbringen. Hierfür werden durch die Universität dauerhafte oder zeitweise Dop­pelzuordnungen eingerichtet.

( 2) Im Zentrum können auch Studierende der Universität Potsdam, die sich für Fragen der Nichtlinearen Dynamik interessieren, sowie Wissenschaftlerinnen und Wissen­schaftler anderer Institutionen mitwirken.

( 3) Das Zentrum verfügt zur Wahrnehmung seiner Auf­gaben über eigene personelle, finanzielle und sächliche Mittel.

1 Genehmigt durch Schreiben des MWFK vom 8. September 1997

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