Satzung des Interdisziplinären Zentrums für Nichtlineare Dynamik
Vom 10. Juli 1997
Der Senat der Universität Potsdam hat auf seiner Sitzung am 10. Juli 1997 folgende Satzung erlassen:'
§ 1 Rechtsstellung
Das Interdisziplinäre Zentrum für Nichtlineare Dynamik ist eine wissenschaftliche Einrichtung der Universität Potsdam unter Verantwortung des Senats nach§ 93 Abs. 2 Satz 2 Brandenburgisches Hochschulgesetz.
§ 2 Aufgaben
Das Zentrum dient der Förderung interdisziplinärer Forschung auf dem Gebiet der Nichtlinearen Dynamik. Besonderes Anliegen ist, eine konstruktive Kooperation mit den im Raum Potsdam angesiedelten Instituten und Großforschungseinrichtungen zu entwickeln. Das Zentrum soll Drittmittel für interdisziplinäre Forschungsprojekte einwerben, Kolloquien, Workshops und andere wissenschaftliche Veranstaltungen durchführen sowie interdisziplinäre Ausbildung initiieren und fördern. Das Zentrum bietet Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern, die sich für einen drittfinanzierten Aufenthalt an der Universität Potsdam entschieden haben bzw. vom Zentrum dazu eingeladen werden, kooperative Arbeitsmöglichkeiten. Das Zentrum veröffentlicht nach Bedarf Mitteilungen und Schriften auf seinem Forschungsgebiet.
§ 4 Leitung
( 1) Das Zentrum wird von einer kollegialen Leitung( Direktorium) verwaltet, die aus der Stelleninhaberin bzw. dem Stelleninhaber der Professur für Nichtlineare Dynamik, der Inhaberin bzw. dem Inhaber einer Professur aus den Bereichen Mathematik oder Informatik und einem weiteren Mitglied aus der Gruppe der Professoren besteht. Die Leitung wird im Einvernehmen mit dem Minister für Wissenschaft, Forschung und Kultur vom Senat der Universität für eine Amtszeit von drei Jahren bestellt. Eine Wiederbestellung ist möglich.
( 2) Dieses kollegiale Leitungsgremium entscheidet mit der Mehrheit seiner anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Leitungsmitglied, das als geschäftsführende Leiterin( Direktorin) oder als geschäftsführender Leiter( Direktor) mit der Führung der laufenden Geschäfte betraut wird.
( 3) Die mit der geschäftsführenden Leitung betraute Person vertritt das Zentrum inner- und außerhalb der Universität. Sie kann mit Zustimmung der übrigen Leitungsmitglieder Aufgaben an andere Zentrumsangehörige übertragen. Sie ist gegenüber dem Senat in Personal- und Haushaltsangelegenheiten rechenschaftspflichtig. Sie erstattet dem Senat jährlich Bericht über die Arbeit des Zentrums.
( 4) Die Mitglieder der Leitung vertreten die geschäftsführende Leiterin oder den geschäftsführenden Leiter. Der Leitung obliegt die Beschlußfassung über alle Angelegenheiten des Zentrums, soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist. Näheres regelt die Leitung durch eine Geschäftsordnung.
§ 5 Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität in Kraft.
§ 3 Organisationsstruktur
( 1) Angehörige des Zentrums sind
die ihm zugeordneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
Mitglieder der Universität, die neben oder im Zusammenhang mit ihren originären Aufgaben Leistungen im Rahmen des Zentrums erbringen. Hierfür werden durch die Universität dauerhafte oder zeitweise Doppelzuordnungen eingerichtet.
( 2) Im Zentrum können auch Studierende der Universität Potsdam, die sich für Fragen der Nichtlinearen Dynamik interessieren, sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler anderer Institutionen mitwirken.
( 3) Das Zentrum verfügt zur Wahrnehmung seiner Aufgaben über eigene personelle, finanzielle und sächliche Mittel.
1 Genehmigt durch Schreiben des MWFK vom 8. September 1997
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