§ 28 Grundstudium
§ 29
Hauptstudium
§ 30 Abschluß
C.
Schlußteil
§ 31 Übergangsbestimmungen
§ 32 Inkrafttreten
D.
Übersicht über die Inhalte und Leistungsanforderungen der Studiengänge
A. Allgemeiner Teil
Bestimmungen für alle Studiengänge
I. Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich
Diese Studienordnung regelt Aufbau und Inhalte aller Studiengänge, die am Institut für Germanistik der Universität Potsdam studiert werden können. Grundlage ihrer Regelungen sind die Zwischenprüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Universität Potsdam( ZwPO) vom 5. Mai 1994 und die Magisterprüfungsordnung der Universität Potsdam( MPO) vom 10. Juni 1993 sowie die Ordnung der Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen für das Land Brandenburg( LPO) vom 14. Juni 1994. Für das Zusatzstudium DaF/ DaZ besteht eine gesonderte Studien- und Prüfungsordnung.
§ 2 Gliederung des Instituts für Germanistik
Das Institut für Germanistik gliedert sich in die Abteilung für Sprachwissenschaft und die Abteilung für Literaturwissenschaft. Zu jeder der Abteilungen gehört eine entsprechende Fachdidaktik( Sprachdidaktik und Literaturdidaktik). Zur sprachwissenschaftlichen Abteilung gehört weiter der Bereich Deutsch als Fremdund Zweitsprache, zur literaturwissenschaftlichen Abteilung der Bereich Mediävistik.
§ 3 Studiengänge
( 1) Magisterstudiengänge sind Germanistische Linguistik, Germanistische Linguistik mit Spezialisierung im Hauptstudium auf Deutsch als Fremd-/ Zweitsprache und Literaturwissenschaft( Germanistik). Diese Studiengänge können sowohl als Hauptfach wie als Nebenfach studiert werden. Weiterhin kann DaF/ DaZ als Zusatzstudium studiert werden( vgl. die Studien- und Prüfungsordnung für das Zusatzstudium Deutsch als Fremd- und Zweitsprache).
( 2) Lehramtsstudiengänge sind Lehramt für die Primarstufe, Sekundarstufe I, Lehramt für die Sekundarstufe II, Stufenübergreifendes Lehramt für die Sekundarstufe I/ Primarstufe und Stufenübergreifendes Lehramt für die Sekundarstufe II/ Sekundarstufe I. Das Fach
Deutsch kann in allen Lehramtsstudiengängen mit Ausnahme des Lehramts für die Primarstufe als Fach I und als Fach II studiert werden; für die Primarstufe kann Deutsch nur als Fach I studiert werden. Für bestimmte Lehramtsstudiengänge gibt es einen Zusatzstudiengang Deutsch als Fremd- und Zweitsprache( DaF/ DaZ). Das Nährere dazu ist in der Studien- und Prüfungsordnung für das Zusatzstudium DaF/ DaZ geregelt.
§ 4 Fächerkombinationen
( 1) Das Magisterstudium kann mit zwei Fächern ( Hauptfach I und II) oder mit drei Fächern( Hauptfach und zwei Nebenfächer) durchgeführt werden. Um die Vergleichbarkeit mit dem Fächerspektrum anderer Universitäten zu gewährleisten, muß in beiden Fällen mindestens eines der Fächer außerhalb der Germanistik liegen. Weitere Beschränkungen bei der Kombination mit germanistischen Magisterstudiengängen gibt es nicht.
( 2) Über die Zulassung von Fächerkombinationen, die nicht in der MPO vorgesehen sind, entscheidet der Prüfungsausschuß auf Antrag, entsprechend§ 2 Abs. 3 MPO.
( 3) In den Lehramtsstudiengängen kann Deutsch als Fach I und II mit allen anderen Fächern gemäß den Bestimmungen der LPO kombiniert werden.
II. Aufbau und Organisation des Studiums
§ 5 Zulassungsvoraussetzungen
( 1) Es gelten die allgemeinen Regelungen für den Hochschulzugang.
( 2) Für die Magisterstudiengänge ist der Nachweis von Kenntnissen in zwei Fremdsprachen zu erbringen. Der Nachweis erfolgt im Regelfall durch Abiturnoten, die ' ausreichend' oder besser sind und auf einem mindestens dreijährigen Unterricht beruhen. In begründeten Fällen kann der Nachweis von Kenntnissen in einer der Fremdsprachen erst bei der Meldung zur Zwischenprüfung erfolgen. Allen Studierenden wird dringend empfohlen, ihre Englischkenntnisse so weit zu entwickeln, daß wissenschaftliche Texte fließend gelesen werden können.
( 3) Für Studierende, die sich in DaF/ DaZ spezialisieren oder einen Zusatzstudiengang DaF/ DaZ wählen, ist das Erlernen einer Kontrastsprache( eine lebende Sprache außer Englisch) Voraussetzung. Für ausländische Studierende, die Deutsch als Fremd- und nicht als Zweitsprache gelernt haben, ist eine Ausnahme möglich.
( 4) Studierenden ohne ausreichende Lateinkenntnisse, die einen Studienschwerpunkt in Mediävistik setzen wollen, wird empfohlen, Lateinkurse im Umfang von mindestens 8 SWS zu belegen.
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