Heft 
(1997) 13
Seite
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§ 28 Grundstudium

§ 29

Hauptstudium

§ 30 Abschluß

C.

Schlußteil

§ 31 Übergangsbestimmungen

§ 32 Inkrafttreten

D.

Übersicht über die Inhalte und Leistungsanforderungen der Studiengänge

A. Allgemeiner Teil

Bestimmungen für alle Studiengänge

I. Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich

Diese Studienordnung regelt Aufbau und Inhalte aller Studiengänge, die am Institut für Germanistik der Uni­versität Potsdam studiert werden können. Grundlage ihrer Regelungen sind die Zwischenprüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Universität Pots­dam( ZwPO) vom 5. Mai 1994 und die Magisterprü­fungsordnung der Universität Potsdam( MPO) vom 10. Juni 1993 sowie die Ordnung der Ersten Staatsprüfun­gen für Lehrämter an Schulen für das Land Bran­denburg( LPO) vom 14. Juni 1994. Für das Zusatzstu­dium DaF/ DaZ besteht eine gesonderte Studien- und Prüfungsordnung.

§ 2 Gliederung des Instituts für Germanistik

Das Institut für Germanistik gliedert sich in die Abtei­lung für Sprachwissenschaft und die Abteilung für Literaturwissenschaft. Zu jeder der Abteilungen gehört eine entsprechende Fachdidaktik( Sprachdidaktik und Literaturdidaktik). Zur sprachwissenschaftlichen Ab­teilung gehört weiter der Bereich Deutsch als Fremd­und Zweitsprache, zur literaturwissenschaftlichen Ab­teilung der Bereich Mediävistik.

§ 3 Studiengänge

( 1) Magisterstudiengänge sind Germanistische Lingui­stik, Germanistische Linguistik mit Spezialisierung im Hauptstudium auf Deutsch als Fremd-/ Zweitsprache und Literaturwissenschaft( Germanistik). Diese Studi­engänge können sowohl als Hauptfach wie als Neben­fach studiert werden. Weiterhin kann DaF/ DaZ als Zusatzstudium studiert werden( vgl. die Studien- und Prüfungsordnung für das Zusatzstudium Deutsch als Fremd- und Zweitsprache).

( 2) Lehramtsstudiengänge sind Lehramt für die Primar­stufe, Sekundarstufe I, Lehramt für die Sekundarstufe II, Stufenübergreifendes Lehramt für die Sekundarstufe I/ Primarstufe und Stufenübergreifendes Lehramt für die Sekundarstufe II/ Sekundarstufe I. Das Fach

Deutsch kann in allen Lehramtsstudiengängen mit Aus­nahme des Lehramts für die Primarstufe als Fach I und als Fach II studiert werden; für die Primarstufe kann Deutsch nur als Fach I studiert werden. Für bestimmte Lehramts­studiengänge gibt es einen Zusatzstudiengang Deutsch als Fremd- und Zweitsprache( DaF/ DaZ). Das Nährere dazu ist in der Studien- und Prüfungsordnung für das Zusatzstu­dium DaF/ DaZ geregelt.

§ 4 Fächerkombinationen

( 1) Das Magisterstudium kann mit zwei Fächern ( Hauptfach I und II) oder mit drei Fächern( Hauptfach und zwei Nebenfächer) durchgeführt werden. Um die Ver­gleichbarkeit mit dem Fächerspektrum anderer Universi­täten zu gewährleisten, muß in beiden Fällen mindestens eines der Fächer außerhalb der Germanistik liegen. Weite­re Beschränkungen bei der Kombination mit germanisti­schen Magisterstudiengängen gibt es nicht.

( 2) Über die Zulassung von Fächerkombinationen, die nicht in der MPO vorgesehen sind, entscheidet der Prü­fungsausschuß auf Antrag, entsprechend§ 2 Abs. 3 MPO.

( 3) In den Lehramtsstudiengängen kann Deutsch als Fach I und II mit allen anderen Fächern gemäß den Bestimmun­gen der LPO kombiniert werden.

II. Aufbau und Organisation des Studiums

§ 5 Zulassungsvoraussetzungen

( 1) Es gelten die allgemeinen Regelungen für den Hoch­schulzugang.

( 2) Für die Magisterstudiengänge ist der Nachweis von Kenntnissen in zwei Fremdsprachen zu erbringen. Der Nachweis erfolgt im Regelfall durch Abiturnoten, die ' ausreichend' oder besser sind und auf einem mindestens dreijährigen Unterricht beruhen. In begründeten Fällen kann der Nachweis von Kenntnissen in einer der Fremd­sprachen erst bei der Meldung zur Zwischenprüfung erfol­gen. Allen Studierenden wird dringend empfohlen, ihre Englischkenntnisse so weit zu entwickeln, daß wissen­schaftliche Texte fließend gelesen werden können.

( 3) Für Studierende, die sich in DaF/ DaZ spezialisieren oder einen Zusatzstudiengang DaF/ DaZ wählen, ist das Erlernen einer Kontrastsprache( eine lebende Sprache außer Englisch) Voraussetzung. Für ausländische Studie­rende, die Deutsch als Fremd- und nicht als Zweitsprache gelernt haben, ist eine Ausnahme möglich.

( 4) Studierenden ohne ausreichende Lateinkenntnisse, die einen Studienschwerpunkt in Mediävistik setzen wollen, wird empfohlen, Lateinkurse im Umfang von mindestens 8 SWS zu belegen.

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