Heft 
(1997) 13
Seite
258
Einzelbild herunterladen

§ 6 Gliederung des Studiums

Das Studium enthält als Hauptabschnitte das Grund­studium und das Hauptstudium( Abschnitt IV). Eine inhaltliche Differenzierung nach den einzelnen Studi­engängen findet im Hauptstudium statt. Im Grundstu­dium gelten im wesentlichen gleiche fachbezogene Grundanforderungen in den einzelnen Studiengängen. Eine Differenzierung ergibt sich lediglich für Haupt­versus Nebenfachstudium( siehe§ 15). Damit bleibt ein Wechsel zwischen verschiedenen Studiengängen bis zum Ende des Grundstudiums möglich. Bei einem Wechsel vom Neben- zum Hauptfachstudium sind die entsprechenden Leistungen des Hauptfaches nachzu­weisen.

§ 7 Studienzeit

Die Regelstudienzeit ist durch die MPO bzw. durch die LPO festgelegt.

§ 8 Typen von Lehrveranstaltungen

( 1) Typen von Lehrveranstaltungen sind Vorlesung, Grundkurs, Proseminar, Übung( insbesondere prakti­sche und zur Vorlesung), Hauptseminar, Projektsemi­nar und Kolloquium.

( 2) Die obligatorischen Lehrveranstaltungen des Grundstudiums sind die Grundkurse, die obligatori­schen Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums sind die Hauptseminare. In den Grundkursen wird das für das jeweilige Teilgebiet( s.§ 11-13) grundlegende Fach­wissen i.d.R. einführender und breiter erarbeitet als in anderen Veranstaltungstypen. Proseminare sind Lehr­veranstaltungen, die für Studierende des Grund- und des Hauptstudiums offen und nicht Bestandteil der Obligatorik sind.( Ausnahmen siehe§ 15 Abs.6)

( 3) Auch Praktika können obligatorische Studienbe­standteile sein. Das Nähere ist in§§ 23 und 27 dieser Studienordnung geregelt.

§ 9 Studienfachberatung

( 1) Die Studienfachberatung informiert über die Studi­engänge am Institut für Germanistik und bietet Unter­stützung durch studienbegleitende Beratung beim Auf­bau, bei der Gestaltung und Durchführung des Studi­ums und der Prüfungen an.

( 2) Zu Beginn des Grundstudiums und vor der Zwi­schenprüfung, sowie bei Studienwechsel, ist die Teil­nahme an einer Studienfachberatung obligatorisch. Die Teilnahmebescheinigungen sind bei der Anmeldung zur Zwischenprüfung vorzulegen.

§ 10 Leistungskontrolle

Zu allen Lehrveranstaltungen mit Ausnahme von Vorle­sungen sowie besonders gekennzeichneten Übungen, Kol­loquien, Projektseminaren usw. wird Gelegenheit gegeben, einen Leistungsnachweis zu erwerben. Möglich sind Klau­sur, Seminararbeit sowie Referat mit schriftlicher Zusam­menfassung. Für bestimmte Lehrveranstaltungen ist die Art des Leistungsnachweises festgelegt. Im übrigen ent­scheiden die Lehrenden individuell darüber, welche der genannten Formen die Leistungskontrolle in ihren Lehr­veranstaltungen hat.

III. Studieninhalte

§ 11 Teilgebiete

Zur inhaltlichen Strukturierung des Studiums werden für die Sprachwissenschaft, für die Literaturwissenschaft so­wie für die zugehörigen Didaktiken und das Gebiet Deutsch als Fremdsprache/ Zweitsprache Teilgebiete aus­gewiesen. Die Festschreibung von Studieninhalten bezieht sich auf diese Teilgebiete. Das Lehrangebot wird so kon­zipiert, daß die Teilgebiete wenn nicht ständig so doch regelmäßig abgedeckt sind.

§ 12 Sprachwissenschaft

( 1) Das Lehrangebot der Abteilung für Sprachwissenschaft deckt folgende Teilgebiete ab:

1.

2.

Sprach- und Kommunikationstheorie,

Deutsche Sprache der Gegenwart: Grammatik und Wortschatz,

3. Deutsche Sprache der Gegenwart: Varietäten, Sprach­stile, Textsorten,

4.

Geschichte der deutschen Sprache,

5.

Sprachwissenschaft: Geschichte, Anwendungen, Nachbardisziplinen.

( 2) Gemäß den Anforderungen der einzelnen Studiengänge bezieht sich das Lehrangebot in der Sprachdidaktik auf die Teilgebiete:

1.

Theorien, Modelle und Methoden der Sprachdidaktik, 2. Förderung des mündlichen und schriftlichen Sprach­gebrauchs,

3. Reflexion über Sprache.

( 3) Das Lehrangebot im Bereich Deutsch als Fremdspra­che/ Zweitsprache bezieht sich auf die Teilgebiete:

1. Linguistische Grundlagen des DaF/ DaZ- Unterrichts, Kontrastive Linguistik,

2.

3.

Psycholinguistik, Sprachlehr- und-erwerbsforschung, Soziolinguistische Aspekte der Mehrsprachigkeit, Interkulturelle Kommunikation, Landes- und Kultur­kunde, kokunm

4. Didaktik DaF/ DaZ.

Für DaF/ DaZ entfallen Leistungsnachweise in Literatur­wissenschaft, da alle Studierenden der germanistischen Linguistik im Grundstudium zwei bzw. drei Grundkurse in Literaturwissenschaft absolvieren müssen( siehe§ 15).

258