Heft 
(1997) 14
Seite
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Studienordnung für die Magister- und Lehramtsstudiengänge des Faches Slavistik an der Universität Potsdam

Vom 4. Mai 1995

Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät I der Univer­sität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156)), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Oktober 1992( GVBl. I S. 422), am 4. Mai 1995 folgende Studienordnung für die Magister- und Lehramts­studiengänge der Slavistik erlassen:

Inhalt

Geltungsbereich

Gliederung des Instituts und Beschreibung des Faches

Studienziele

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

Berufsfelder

§ 5

Studiengänge

§ 6

Fächerkombinationen

§ 7

Zulassungsvoraussetzungen

§ 8

Gliederung des Studiums

§ 9

Regelstudienzeit

§ 10

Typen von Lehrveranstaltungen

§ 11

Leistungskontrolle

§ 12

Studienfachberatung

§ 13

Teilgebiete

§ 14

Spezifik und Umfang des Grundstudiums

§ 15

Anforderungen im Grundstudium

§ 16

Abschluß des Grundstudiums

§ 17

Spezifik und Umfang des Hauptstudiums

§ 18

Spezielle Fremdsprachenkenntnisse

§ 19

Auslandsaufenthalte

§ 20

Anforderungen im Hauptstudium

§ 21

Unterrichtspraktika

§ 22

§ 23

§ 2

Gliederung des Instituts und Beschreibung des Faches

( 1) Das Fach Slavistik wird an der Universität Potsdam durch das Institut für Slavistik vertreten. Gegenstand der Slavistik ist die Wissenschaft von den Kulturen, speziell von den Sprachen und Literaturen der slavischen Völker in Vergangenheit und Gegenwart. Es handelt sich um die in drei sprachgeographische Gruppen eingeteilten Sprach­zweige:

Ostslavisch( mit den Slavinen Russisch, Ukrainisch und Belorussisch),

Westslavisch( mit den Slavinen Tschechisch, Polnisch, Slovakisch, Ober- und Niedersorbisch),

Südslavisch( mit den Slavinen Bulgarisch, Mazedo­nisch, Serbokroatisch und Slovenisch).

( 2) Studienschwerpunkte bilden Russisch, Tschechisch, Polnisch und Serbokroatisch. Grundlegende Bedeutung für das Studium der Slavistik besitzt das Altkirchenslavische als die älteste Literatursprache der Slaven, fortgesetzt durch das Kirchenslavische in seinen verschiedenen Redaktionen. Fachspezifische Schwerpunkte innerhalb der einzelnen Studiengänge können Sprachwissenschaft/ Angewandte Linguistik sowie Literaturwissenschaft/ Kulturgeschichte sein.

( 3) Das Lehramtsstudium Russisch bzw. Polnisch hat Sprache, Literatur- und Kulturgeschichte zum Inhalt, dabei einen besonderen Schwerpunkt auf der Gegenwartssprache und ihre Fachdidaktik.

§ 1

Abschluß des Hauptstudiums

Übergangs- und Schlußbestimmungen

Geltungsbereich

Diese Studienordnung regelt Ziele, Inhalte und Aufbau des Studiums der Slavistik( Ausbildungsziel Magisterexamen) sowie des Lehramtsstudiums Russisch bzw. Polnisch ( Ausbildungsziel Erste Staatsprüfung) am Institut für Slavistik der Universität Potsdam. Grundlage dieser Rege­lungen bilden die" Ordnung für die Magisterprüfung der Universität Potsdam( MPO)" vom 10. Juni 1993 sowie die " Ordnung der Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen( LPO)" vom 14. Juni 1994 und die Zwischenprü­fungsordnung für die Lehramtsstudiengänge der Universität Potsdam( ZwPO) vom 5. Mai 1994.

§ 3 Studienziele

( 1) Allgemeines Ausbildungsziel des Studiums der Slavistik ist die theoretische und praktische Kompetenz im philologi­schen Umgang mit Sprache, Literatur und Kultur der slavischen Völker. Es zielt auf den Erwerb soliden philolo­gischen Grundwissens in den in§ 2 genannten Schwer­punkten. Neben fachspezifischem Wissen werden Metho­den wissenschaftlichen Arbeitens angeeignet, die die soziale Kompetenz der Studierenden fördern. Über vielfäl­tige Anknüpfungspunkte können fachübergreifende Zu­sammenhänge hergestellt werden.

( 2) Das Studium der Slavistik führt zum Erwerb kommuni­kativer( einschließlich pragmatisch- interkultureller) Sprach­fähigkeiten in den im Studienangebot enthaltenen slavi­schen Sprachen.

( 3) Das Lehramtsstudium vermittelt solides philologisches Grundwissen( im Sinne der Absätze 1 und 2), verbunden mit psychologischer, sozial- und erziehungswissenschaftli­cher Grundlegung der professionellen Kompetenz und ersten Ansätzen problemorientierten Lehrverhaltens.

§ 4 Berufsfelder

( 1) Der Studienabschluß mit dem Magistergrad( Magi­stra/ Magister artium) eröffnet Berufschancen in der Sphäre

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