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der wissenschaftlichen, kulturellen und politischen Öffentlichkeitsarbeit sowie in sozialen und wirtschaftlichen Bereichen unter fachspezifischen Aspekten. In Abhängigkeit von der gewählten Fachkombination und vom individuellen Berufsziel des Studenten gestattet er den Zugang zu vielfältigen osteuropabezogenen Tätigkeitsfeldern.
( 2) Die Lehramtsstudiengänge schließen mit der Ersten Staatsprüfung ab, die unter Berücksichtigung der Landesgesetzgebung die Vorraussetzung für die Tätigkeit als Russisch- bzw. Polnischlehrer/ in in verschiedenen Schulformen und-stufen darstellt.
( 3) An ein abgeschlossenes Magister- oder Lehramtsstudium kann sich ein Promotionsstudium, das u. a. der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses dient, anschlieBen. Zulassungs- und Förderungsbedingungen regeln das BbgHG und die auf seiner Grundlage beschlossenen " Graduiertenförderungsverordnung( GradVO)". Das Promotionsstudium schließt mit dem Erwerb des Doktorgrades( Doctor philosophiae) ab. Einzelheiten bestimmt die gültige Promotionsordnung.
§ 5 Studiengänge
( 1) Magisterstudium( Hauptfach) als typologischkontrastives Studium von Sprachen, Literaturen und Kulturen slavischer Völker, bestehend aus einer Kombination von 1. und 2. Slavine Studiengänge:
- Slavistik( Schwerpunkt Russistik) - Slavistik( Schwerpunkt Bohemistik) - Slavistik( Schwerpunkt Polonistik)
Diese Studiengänge beinhalten außer der als Schwerpunkt genannten 1. Slavine eine 2. Slavine, die aus dem Angebot Russisch, Tschechisch, Polnisch und Serbokroatisch frei gewählt werden kann.
( 2) Magisterstudium( Nebenfach) als Studium der Sprache, Literatur und Kultur einer Slavine Studiengänge:
- Russistik
- Bohemistik
- Polonistik
Das Magisternebenfach wird bei grundsätzlicher Berücksichtigung kulturgeschichtlicher Sichtweisen mit dem Schwerpunkt Literaturwissenschaft oder Sprachwissenschaft/ Angewandte Linguistik studiert. Die Schwerpunktwahl treffen die Studierenden spätestens nach dem 2. Semester des Nebenfachstudiums.
( 3) Studiengänge im Lehramtsstudium:
Lehramt für die Sekundarstufe II( Russisch bzw. Polnisch)
Lehramt für die Sekundarstufe I( Russisch bzw. Polnisch)
Lehramt für die Primarstufe( Russisch)
stufenübergreifendes Lehramt für die Sekundarstufe II/ I
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( Russisch bzw. Polnisch)
stufenübergreifendes Lehramt für die Sekundarstufe I/ Primarstufe( Russisch bzw. Polnisch)
Beim Lehramt für die Primarstufe wird die Lehrbefähigung für das 1. Fach erworben, in allen anderen Lehramtsstudiengängen kann Russisch bzw. Polnisch 1. oder 2. Fach sein.
( 4) Studierende der Studiengänge Magister und Lehramt können von einem Studiengang in den anderen wechseln, sofern sie die im gewählten Studiengang vorher abzulegenden Prüfungen bzw. Belege in einem angemessenen Zeitraum nachholen. Die Entscheidung darüber trifft unter Berücksichtigung der jeweiligen konkreten Bedingungen der Prüfungsausschuẞ.
( 5) Ein Parallelstudium( Studienziel: Magister und Lehramt) ist möglich.
§ 6 Fächerkombinationen
( 1) Das Magisterstudium kann in der Kombination von zwei Hauptfächern oder von einem Hauptfach mit zwei Nebenfächern absolviert werden. In beiden Fällen muß mindestens eines der Fächer außerhalb der Slavistik liegen.
( 2) Bei der Kombination eines slavistischen Hauptfaches und einem slavistischen Nebenfach darf es nicht zu Doppelungen von Slavinen kommen. Weitere Beschränkungen bei der Kombination slavistischer Studiengänge bestehen nicht.
( 3) In den Lehramtsstudiengängen können Russisch und Polnisch mit allen anderen Schulfächern gemäß den Bestimmungen der Lehramtsprüfungsordnung des Landes Brandenburg und im Rahmen des aktuellen Lehrangebots der Universität Potsdam kombiniert werden.
§ 7
Zulassungsvoraussetzungen
( 1) Es gelten die Regelungen für die Hochschulzulassung; das schließt Kenntnisse in mindestens zwei Fremdsprachen ein.
( 2) Studierende ohne Kenntnisse bzw. mit sehr geringen Kenntnissen der als 1. Slavine( Magister/ Hauptfach) bzw. als Unterrichtsfach( Lehramt) gewählten slavischen Sprache erwerben diesbezügliche Studien voraussetzungen durch ein Propädeutikum von einem Semester( 16 SWS). Auf die Regelstudienzeit wird ein Semester, in dem die für das Fach erforderlichen speziellen Sprachkenntnisse erworben werden müssen, nicht angerechnet. Werden zwei oder mehr Philologien studiert, für die spezielle Sprachkenntnisse erforderlich sind, kann sich die Zahl dieser nicht auf die Regelstudienzeit anzurechnenden Semester auf zwei erhöhen.
( 3) Vorkenntnisse in der 2. Slavine im Magisterstudium/ Hauptfach sind nicht erforderlich.
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