Heft 
(1997) 14
Seite
276
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der wissenschaftlichen, kulturellen und politischen Öffent­lichkeitsarbeit sowie in sozialen und wirtschaftlichen Bereichen unter fachspezifischen Aspekten. In Abhängig­keit von der gewählten Fachkombination und vom indivi­duellen Berufsziel des Studenten gestattet er den Zugang zu vielfältigen osteuropabezogenen Tätigkeitsfeldern.

( 2) Die Lehramtsstudiengänge schließen mit der Ersten Staatsprüfung ab, die unter Berücksichtigung der Landes­gesetzgebung die Vorraussetzung für die Tätigkeit als Russisch- bzw. Polnischlehrer/ in in verschiedenen Schul­formen und-stufen darstellt.

( 3) An ein abgeschlossenes Magister- oder Lehramtsstudi­um kann sich ein Promotionsstudium, das u. a. der Förde­rung des wissenschaftlichen Nachwuchses dient, anschlie­Ben. Zulassungs- und Förderungsbedingungen regeln das BbgHG und die auf seiner Grundlage beschlossenen " Graduiertenförderungsverordnung( GradVO)". Das Promotionsstudium schließt mit dem Erwerb des Doktor­grades( Doctor philosophiae) ab. Einzelheiten bestimmt die gültige Promotionsordnung.

§ 5 Studiengänge

( 1) Magisterstudium( Hauptfach) als typologisch­kontrastives Studium von Sprachen, Literaturen und Kulturen slavischer Völker, bestehend aus einer Kombina­tion von 1. und 2. Slavine Studiengänge:

- Slavistik( Schwerpunkt Russistik) - Slavistik( Schwerpunkt Bohemistik) - Slavistik( Schwerpunkt Polonistik)

Diese Studiengänge beinhalten außer der als Schwerpunkt genannten 1. Slavine eine 2. Slavine, die aus dem Angebot Russisch, Tschechisch, Polnisch und Serbokroatisch frei gewählt werden kann.

( 2) Magisterstudium( Nebenfach) als Studium der Sprache, Literatur und Kultur einer Slavine Studiengänge:

- Russistik

- Bohemistik

- Polonistik

Das Magisternebenfach wird bei grundsätzlicher Berück­sichtigung kulturgeschichtlicher Sichtweisen mit dem Schwerpunkt Literaturwissenschaft oder Sprachwissen­schaft/ Angewandte Linguistik studiert. Die Schwerpunkt­wahl treffen die Studierenden spätestens nach dem 2. Semester des Nebenfachstudiums.

( 3) Studiengänge im Lehramtsstudium:

Lehramt für die Sekundarstufe II( Russisch bzw. Polnisch)

Lehramt für die Sekundarstufe I( Russisch bzw. Pol­nisch)

Lehramt für die Primarstufe( Russisch)

stufenübergreifendes Lehramt für die Sekundarstufe II/ I

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( Russisch bzw. Polnisch)

stufenübergreifendes Lehramt für die Sekundarstufe I/ Primarstufe( Russisch bzw. Polnisch)

Beim Lehramt für die Primarstufe wird die Lehrbefähigung für das 1. Fach erworben, in allen anderen Lehramtsstudi­engängen kann Russisch bzw. Polnisch 1. oder 2. Fach sein.

( 4) Studierende der Studiengänge Magister und Lehramt können von einem Studiengang in den anderen wechseln, sofern sie die im gewählten Studiengang vorher abzulegen­den Prüfungen bzw. Belege in einem angemessenen Zeit­raum nachholen. Die Entscheidung darüber trifft unter Berücksichtigung der jeweiligen konkreten Bedingungen der Prüfungsausschuẞ.

( 5) Ein Parallelstudium( Studienziel: Magister und Lehr­amt) ist möglich.

§ 6 Fächerkombinationen

( 1) Das Magisterstudium kann in der Kombination von zwei Hauptfächern oder von einem Hauptfach mit zwei Nebenfächern absolviert werden. In beiden Fällen muß mindestens eines der Fächer außerhalb der Slavistik liegen.

( 2) Bei der Kombination eines slavistischen Hauptfaches und einem slavistischen Nebenfach darf es nicht zu Dop­pelungen von Slavinen kommen. Weitere Beschränkungen bei der Kombination slavistischer Studiengänge bestehen nicht.

( 3) In den Lehramtsstudiengängen können Russisch und Polnisch mit allen anderen Schulfächern gemäß den Be­stimmungen der Lehramtsprüfungsordnung des Landes Brandenburg und im Rahmen des aktuellen Lehrangebots der Universität Potsdam kombiniert werden.

§ 7

Zulassungsvoraussetzungen

( 1) Es gelten die Regelungen für die Hochschulzulassung; das schließt Kenntnisse in mindestens zwei Fremdsprachen ein.

( 2) Studierende ohne Kenntnisse bzw. mit sehr geringen Kenntnissen der als 1. Slavine( Magister/ Hauptfach) bzw. als Unterrichtsfach( Lehramt) gewählten slavischen Spra­che erwerben diesbezügliche Studien voraussetzungen durch ein Propädeutikum von einem Semester( 16 SWS). Auf die Regelstudienzeit wird ein Semester, in dem die für das Fach erforderlichen speziellen Sprachkenntnisse erworben wer­den müssen, nicht angerechnet. Werden zwei oder mehr Philologien studiert, für die spezielle Sprachkenntnisse erforderlich sind, kann sich die Zahl dieser nicht auf die Regelstudienzeit anzurechnenden Semester auf zwei erhöhen.

( 3) Vorkenntnisse in der 2. Slavine im Magisterstudi­um/ Hauptfach sind nicht erforderlich.

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