Heft 
(1997) 14
Seite
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( 4) Studierenden im Magisterstudium/ Nebenfach ohne Vorkenntnisse in der gewählten Slavine wird dringend empfohlen, bereits vor Beginn des Nebenfachstudiums vorbereitende Sprachkurse zu belegen.

( 6) Spezielle Anforderungen an die Beherrschung von Fremdsprachen im Zusammenhang mit der Zulassung zu Prüfungen regelt§ 18.

§ 8 Gliederung des Studiums

( 1) Das Studium gliedert sich in ein für alle Studiengänge im wesentlichen einheitliches Grundstudium und ein inhaltlich nach den einzelnen Studiengängen und persönli­chen Schwerpunktsetzungen differenziertes Hauptstudium.

( 2) Bei frühzeitiger Entscheidung von Studierenden für einen Studiengang kann die Spezialisierung der Ausbildung bereits im Grundstudium erfolgen. Sie realisiert sich insbesondere durch die Wahrnehmung des Angebots an wahlobligatorischen und fakultativen Veranstaltungen.

( 3) Das Grundstudium schließt mit der Zwischenprüfung ab, das Hauptstudium mit der Magisterprüfung bzw. der Ersten Staatsprüfung. Einzelheiten regeln die in§ 1 ge­nannten Ordnungen.

§ 9 Regelstudienzeit

Die Regelstudienzeiten sowie die Modalitäten der Meldun­gen zu den Zwischen- und Abschlußprüfungen sind durch die Ordnungen gemäß§ 1 festgelegt.

§ 10 Typen von Lehrveranstaltungen

Typen von Lehrveranstaltungen sind Vorlesung, Einfüh­rung, Übung, Proseminar, Hauptseminar, Oberseminar und Kolloquium.

Die Vorlesung gibt einen zusammenfassenden Über­blick über einen wissenschaftlichen Gegenstand und seine theoretischen und methodologischen Grundlagen bzw. behandelt spezielle Probleme eines Wissensge­bietes.

Die Einführung vermittelt im Überblick Grundbegriffe der jeweiligen slavistischen Teildisziplin, Analysetech­niken und deren theoretische Fundierungen.

Die Übung in einem wissenschaftlichen Teilgebiet dient der exemplarischen Aneignung elementarer wissen­schaftlicher Methoden. Sprachpraktische Übungen die­nen dem Erwerb von Kenntnissen in den slavischen Sprachen und deren Kulturbereichen und zielen auf praktische Sprachbeherrschung; schulpraktische Übun­gen werden als Einheit von Hospitationen, eigenem Unterricht und Auswertungen gestaltet.

Das Proseminar basiert auf den Kenntnissen der Einführung und leitet zu einer zunehmend aktiven und selbständigen Aneignung des fachspezifischen Wissens sowie der entsprechenden Analysetechniken über.

§ 11

Das Hauptseminar zielt auf vorrangig selbständige Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Fragestel­lungen, auf die Einsicht in kompliziertere und interdis­ziplinäre Zusammenhänge und fordert vom Studieren­den eine kritisch- argumentative Haltung gegenüber den wissenschaftlichen Positionen auch auf der Basis eigen­ständiger Orientierung in der Fachliteratur. Das Oberseminar stimuliert selbständige wissenschaft­liche Forschungsarbeiten der Studierenden z. B. in Form von Dissertationen bzw. Mitarbeit an For­schungsprojekten.

Das Kolloquium dient der Darlegung, Begründung und Diskussion der Ergebnisse der wissenschaftlichen Ar­beit der Studierenden bzw. der der gemeinsamen Aus­einandersetzung von Studierenden und Lehrenden mit schwierigen wissenschaftlichen Teilgebieten und der Erarbeitung innovatorischer Ansätze.

Leistungskontrolle

( 1) Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung und zur Magisterprüfung sind

die Vorlage der in den jeweiligen Ordnungen ausgewie­senen Leistungsnachweise und

der Nachweis des ordnungsgemäßen Studiums entspre­chend den Ordnungen gemäß§ 1.

( 2) Leistungsnachweise sind benotete Bescheinigungen (" Scheine"), denen eine eigenständige, in der Regel schrift­liche Leistung zugrunde liegt, z. B. eine Klausur( im allgemeinen im Grundstudium), eine Seminararbeit( im allgemeinen im Hauptstudium) bzw. eine Kombination von Referat und schriftlicher Zusammenfassung( im Grund­oder Hauptstudium).

( 3) Eine Sonderform stellen Leistungsnachweise für den Spracherwerb dar: Mehrere benotete Belege werden zu einem Leistungsnachweis Spracherwerb zusammengefaßt.

( 4) Im Grundstudium können Leistungsnachweise im Sinne von Absatz 2 nur in Proseminaren, im Hauptstudium nur in Hauptseminaren erworben werden. Der Erwerb von Lei­stungsnachweisen im Hauptstudium ist erst nach abge­schlossener Zwischenprüfung möglich.

( 5) Für alle anderen Lehrveranstaltungen können als Nachweis des ordnungsgemäßen Studiums Belege vergeben werden. Nach Maßgabe der einzelnen Fachgebiete kann die Vergabe eines Belegs über die Forderung nach regelmäßi­ger und ggf. aktiver Teilnahme hinaus an bestimmte Bedingungen( Lösung individueller Aufgaben, Klausuren, Konsultationen o. ä.) gebunden werden. Im Zusammenhang mit der Belegvergabe kann eine Orientierungsnote, die die Selbsteinschätzung des Studierenden fördert, erteilt werden. Diese wird jedoch nicht in den zur Prüfungszulassung vorzulegenden Unterlagen verzeichnet.

( 6) Verfahren und Bedingungen für den Erwerb von Leistungsnachweisen und Belegen werden durch die jeweils verantwortliche Lehrkraft festgelegt. Sie sind spätestens zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntzugeben.

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