Heft 
(1997) 14
Seite
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( 7) Erworbene Leistungsnachweise bzw. Belege sind für die Einschreibung in nachfolgende Lehrveranstaltungen sowie für die Zulassung zu Prüfungen entsprechend Absatz 1 vorzulegen, wenn dies die entsprechenden Ordnungen bzw. Festlegungen der Fachgebiete vorschreiben.

§ 12 Studienfachberatung

( 1) Die Studienfachberatung begleitet das gesamte Studi­um. Individuelle oder kollektive Beratungen finden insbe­sondere zum Semesterbeginn und darüber hinaus während der gesamten Vorlesungszeit in ausreichendem Umfang

statt.

( 2) Studienberatungen sind für die Studierenden obligato­risch

zu Studienbeginn,

am Ende des Grundstudiums,

bei einem Wechsel des Studienganges.

( 3) Für die Studienfachberatung ist in besonderem Maße der/ die Studienfachberater/ in des Instituts verantwortlich. Darüber hinaus sollte jeder Studierende von der individu­ellen Studienfachberatung durch die Mitarbeiter/ innen der einzelnen Fachgebiete Gebrauch machen.

§ 13

Teilgebiete

( 1) Der inhaltlichen Strukturierung des Studiums dient die Gliederung der Studieninhalte in Teilgebiete.

( 2) Sprachwissenschaft

Das Lehrangebot der Fachgebiete Ostslavische Sprachwis­senschaft, Westslavische Sprachwissenschaft und Ange­wandte Linguistik dient der Realisierung folgender Teilge­biete:

Teil I. Sprachwissenschaft:

[ 1] Einführung in die Linguistik

[ 2] Einführung in die Slavistik

[ 3] Slavische Sprachen der Gegenwart [ 4] Sprachgeschichte

[ 5] Altkirchenslavisch/ Kirchenslavische Elemente im

Russischen

[ 6] Textlinguistik/ Diskursanalyse/ Sprechakttheorie [ 7] Ausgewählte Disziplinen der slavischen Sprachwis­senschaft

Teil II. Angewandte Linguistik:

[ 8] Einführung in die Angewandte Linguistik

[ 9] Angewandt- kommunikative bzw. didaktische Lingui­stik und Spracherwerbsstrategien

[ 10] Fachsprachenlinguistik

[ 11] Übersetzungstheorie und-praxis( Sprachmittlung) [ 12] Interkulturelle Kommunikation und Kultursemantik [ 13] Grundlagen der computerunterstützten Lehre und Forschung

( 3) Literaturwissenschaft und Kulturgeschichte ibu2( 4) Das Lehrangebot des Fachgebiets Ostslavische Literaturen und Kulturen und des Fachgebiets Westslavische Literatu­ren und Kulturen dient der Realisierung folgender Teilge­biete:

Teil I. Literaturwissenschaft: [ 1] Literarische Textanalyse

[ 2] Literarische Gattungslehre

[ 3] Literaturgeschichte und Epochenbildung [ 4] Literaturtheorie und Ästhetik

[ 5] Theoretische und historische Poetik

Teil II. Kulturgeschichte:

( 0)

[ 1] Theorien, Modelle und Methoden der Kulturge­schichte

[ 2] Spezifik der nationalen Kulturen in der Geschichte [ 3] Intermediale und interdisziplinäre Aspekte der Kulturgeschichte

( 4) Fachdidaktik Russisch/ Polnisch

Das Lehrangebot des Fachgebiets Fachdidaktik Rus­sisch/ Polnisch dient der Realisierung folgender Teilgebiete:

Fachdidaktik Russisch/ Polnisch:

[ 1] Konzeptionen, Ziele, Lehrmaterialien

[ 2] Analyse, Auswahl und Realisierung von Lerninhalten [ 3] Prozeßgestaltung und Stufenspezifik bei der Ent­wicklung kommunikativer Teilkompetenzen

( 5) Spracherwerb

Die Ausbildung für Studierende im Grundstudium erfolgt durch das Sprachenzentrum der Universität, für Studierende im Hauptstudium i.d.R. durch das Lektorat des Instituts für Slavistik. Das Lehrangebot umfaßt sprachpraktische Kurse mit den spezifischen Akzentuierungen [ 1] Praktische Phonetik

[ 2] Praktische Grammatik

[ 3] Komplexe Fertigkeitsentwicklung [ 4] Lektüre

[ 5] Fachsprachen [ 6] Übersetzung

§ 14 Spezifik und Umfang des Grundstudiums

( 1) Das Grundstudium dient der Grundausbildung in den slavistischen Magisterstudiengängen und den Lehramtsstu­diengängen Russisch und Polnisch. Es führt in die Proble­me wissenschaftlichen Arbeitens ein, gibt Einblicke in Methoden und Theorien der Slavistik und vermittelt Grund­wissen und-können im Bereich der studienrelevanten Sprachen und Teilgebiete der Slavistik.

( 2) Im Grundstudium überwiegen weitgehend einheitliche obligatorische Studienanforderungen, ergänzt durch wahl­obligatorische und fakultative Angebote.

( 3) Gemäß den in§ 1 genannten Ordnungen umfaßt das Grundstudium

- im Magisterstudium/ Hauptfach 4 Semester mit einem

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