Heft 
(1997) 14
Seite
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Studienumfang von etwa 40 SWS,

im Magisterstudium/ Nebenfach einen Studienumfang von etwa 20 SWS,

- in den Lehramtsstudiengängen in der Regel die Hälfte des durch die LPO vorgegebenen Studiengesamtum­fangs.

( 4) Über die fachspezifischen Anforderungen hinaus wird allen Studierenden empfohlen, spätestens bis zur Meldung zur Zwischenprüfung Kenntnisse in Englisch, Französisch oder einer weiteren Weltsprache so weit zu entwickeln, um Primär- und Fachliteratur verstehen zu können.

§ 15 Anforderungen im Grundstudium

( 1) Der erfolgreiche Abschluß des Grundstudiums erfordert

1.

den Nachweis des ordnungsgemäßen Studiums im vorge­schriebenen Umfang gem.§ 14 Abs. 3 sowie den Erwerb von Leistungsnachweisen.

( 2) Gegenstände des nachzuweisenden Studiums sind Sprachwissenschaft incl. Angewandter Linguistik, Litera­turwissenschaft, Kulturgeschichte und Spracherwerb. Studiennachweise zur 2. Slavine( Magister/ Hauptfach) und zur Fachdidaktik Russisch/ Polnisch( Lehrämter) sind nicht Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung; der Besuch entsprechender Lehrveranstaltungen ist jedoch im Sinne von§ 8 Abs. 2 anzuraten.

( 3) Folgende Leistungsnachweise im Sinne von§ 11 Abs. 2 sind im Grundstudium obligatorisch zu erwerben und bilden eine Zulassungsvoraussetzung zur Zwischenprüfung:

2.

Magisterstudium/ Hauptfach Sprachwissenschaft: 1 LN

dieser LN umfaßt:

-

Einführung in die russist./bohemist.... Linguistik( 2 SWS) Proseminar Altkirchenslavisch oder Sprachgeschichte( 2 SWS)

- Einführung in die Slavische Philologie( 2 SWS)

Lehramtsstudiengänge( 80 SWS)

Sprachwissenschaft/ Angewandte Linguistik: 2 LN diese LN umfassen:

- Proseminare zur russ./poln. Sprache der Gegenwart( jeweils 4 SWS- Sammelbeleg)

-

Proseminar Angewandt- kommunikative Linguistik des Russ./Poln.( 2 SWS)

Literaturwissenschaft/ Kulturgeschichte: 2 LN

diese LN umfassen:

-

-

- Einführung in die Literaturwissenschaft( 2 SWS)

Proseminar Literaturwissenschaft( 2 SWS)

Proseminar Kulturgeschichte( 2 SWS)

Spracherwerb: 1 LN( Sammelbeleg)

dieser LN umfaßt:

- Praktische Phonetik( 1 SWS)

- Praktische Grammatik( 2 SWS)

- Kommunikative Sprachausbildung( 8 SWS) Übersetzen( 2 SWS)

- Hauslektüre

Magisterstudium/ Nebenfach

Sprachwissenschaft/ Angewandte Linguistik: 1 LN

- Einführung in die russistische/ bohemistische... Linguistik( 2 SWS) Literaturwissenschaft/ Kulturgeschichte: 1 LN

- Proseminar zur Literaturwissenschaft oder Kulturgeschichte( 2 SWS) Spracherwerb: 1 LN

- Kommunikative Sprachausbildung( 8 SWS)

3. Abweichend von dieser Festlegung haben Studierende eines Lehramtsstudienganges, für den lt. LPO ein Gesamt­umfang von 60 bzw. 50 SWS festgelegt ist( im folgenden: LA 60/ LA 50), zu erbringen:

Sprachwissenschaft/ Angewandte Linguistik: 1 LN dieser LN umfaßt:

Proseminare zur russisch/ polnischen Sprache der Ge­genwart( jeweils 2 SWS)

Proseminar Angewandt- kommunikative Linguistik des Russischen/ Polnischen( 2 SWS)

Literaturwissenschaft: 1 LN

dieser LN umfaßt:

- Einführung in die Literaturwissenschaft( 2 SWS)

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