Studienumfang von etwa 40 SWS,
im Magisterstudium/ Nebenfach einen Studienumfang von etwa 20 SWS,
- in den Lehramtsstudiengängen in der Regel die Hälfte des durch die LPO vorgegebenen Studiengesamtumfangs.
( 4) Über die fachspezifischen Anforderungen hinaus wird allen Studierenden empfohlen, spätestens bis zur Meldung zur Zwischenprüfung Kenntnisse in Englisch, Französisch oder einer weiteren Weltsprache so weit zu entwickeln, um Primär- und Fachliteratur verstehen zu können.
§ 15 Anforderungen im Grundstudium
( 1) Der erfolgreiche Abschluß des Grundstudiums erfordert
1.
den Nachweis des ordnungsgemäßen Studiums im vorgeschriebenen Umfang gem.§ 14 Abs. 3 sowie den Erwerb von Leistungsnachweisen.
( 2) Gegenstände des nachzuweisenden Studiums sind Sprachwissenschaft incl. Angewandter Linguistik, Literaturwissenschaft, Kulturgeschichte und Spracherwerb. Studiennachweise zur 2. Slavine( Magister/ Hauptfach) und zur Fachdidaktik Russisch/ Polnisch( Lehrämter) sind nicht Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung; der Besuch entsprechender Lehrveranstaltungen ist jedoch im Sinne von§ 8 Abs. 2 anzuraten.
( 3) Folgende Leistungsnachweise im Sinne von§ 11 Abs. 2 sind im Grundstudium obligatorisch zu erwerben und bilden eine Zulassungsvoraussetzung zur Zwischenprüfung:
2.
Magisterstudium/ Hauptfach Sprachwissenschaft: 1 LN
dieser LN umfaßt:
-
Einführung in die russist./bohemist.... Linguistik( 2 SWS) Proseminar Altkirchenslavisch oder Sprachgeschichte( 2 SWS)
- Einführung in die Slavische Philologie( 2 SWS)
Lehramtsstudiengänge( 80 SWS)
Sprachwissenschaft/ Angewandte Linguistik: 2 LN diese LN umfassen:
- Proseminare zur russ./poln. Sprache der Gegenwart( jeweils 4 SWS- Sammelbeleg)
-
Proseminar Angewandt- kommunikative Linguistik des Russ./Poln.( 2 SWS)
Literaturwissenschaft/ Kulturgeschichte: 2 LN
diese LN umfassen:
-
-
- Einführung in die Literaturwissenschaft( 2 SWS)
Proseminar Literaturwissenschaft( 2 SWS)
Proseminar Kulturgeschichte( 2 SWS)
Spracherwerb: 1 LN( Sammelbeleg)
dieser LN umfaßt:
- Praktische Phonetik( 1 SWS)
- Praktische Grammatik( 2 SWS)
- Kommunikative Sprachausbildung( 8 SWS) Übersetzen( 2 SWS)
- Hauslektüre
Magisterstudium/ Nebenfach
Sprachwissenschaft/ Angewandte Linguistik: 1 LN
- Einführung in die russistische/ bohemistische... Linguistik( 2 SWS) Literaturwissenschaft/ Kulturgeschichte: 1 LN
- Proseminar zur Literaturwissenschaft oder Kulturgeschichte( 2 SWS) Spracherwerb: 1 LN
- Kommunikative Sprachausbildung( 8 SWS)
3. Abweichend von dieser Festlegung haben Studierende eines Lehramtsstudienganges, für den lt. LPO ein Gesamtumfang von 60 bzw. 50 SWS festgelegt ist( im folgenden: LA 60/ LA 50), zu erbringen:
Sprachwissenschaft/ Angewandte Linguistik: 1 LN dieser LN umfaßt:
Proseminare zur russisch/ polnischen Sprache der Gegenwart( jeweils 2 SWS)
Proseminar Angewandt- kommunikative Linguistik des Russischen/ Polnischen( 2 SWS)
Literaturwissenschaft: 1 LN
dieser LN umfaßt:
- Einführung in die Literaturwissenschaft( 2 SWS)
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