Heft 
(1998) 3
Seite
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Studienordnung für den Diplomstudiengang Allgemeine Sprachwissenschaft

( Patholinguistik)

an der Universität Potsdam

Vom 13. März 1997

Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät II der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Oktober 1996( GVBl. I S. 422), am 13. März 1997 folgende Studienordnung erlassen:

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

§ 7

§ 8

§ 9

§ 10

Allgemeines

Ziele des Studiums

Studienvoraussetzungen

Studienbeginn und Studiendauer Gliederung des Studiums

Studienfachberatung

Lehrveranstaltungen

Selbststudium, zusätzliche Studienangebote Zulassung zu einzelnen Lehrveranstaltungen Bestätigung von Studienleistungen

Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit als Diplom­Sprachwissenschaftlerin bzw. Diplom- Sprachwissenschaft­ler( Patholinguistik) befähigen. Zu dieser Tätigkeit gehören sowohl wissenschaftliche Untersuchungen, fachliche Ausbildung und Weiterbildung als auch diagnostische und therapeutische Aufgaben sowie Beratung im Rahmen des Gesundheitswesens auf dem Gebiet der Sprachtherapie für Patientinnen und Patienten mit erworbenen Sprachstörun­gen sowie für Kinder mit Sprachentwicklungsstörungen. Durch Mitwirkung an Lehrveranstaltungen, Forschung und praktisch- klinischer Tätigkeit sollen die Studierenden Kenntnisse und Fertigkeiten erarbeiten, um patholin­guistische Aufgaben zu erkennen, angemessene Lösungsan­sätze zu formulieren, sie wissenschaftlich begründet umzusetzen sowie Methoden zur Analyse, Überprüfung und Bewertung patholinguistischer Tätigkeit auszuwählen und ggf. selbst zu entwickeln.

( 2) Theorien und Methoden der Allgemeinen Sprachwis­senschaft( Patholinguistik) werden von anderen Wissen­schaften beeinflußt; praktische patholinguistische Aufgaben setzen häufig interdisziplinäre Kooperation mit den Berei­chen Medizin, Neuropsychologie, Logopädie und Sprechwissenschaft voraus. Diese Umstände erfordern, daß die Studierenden während des Studiums auch psychologis­che sowie naturwissenschaftliche und medizinische Kenntnisse erwerben.

II. Grundstudium

§ 11 Gliederung des Lehrangebotes § 12 Diplom- Vorprüfung

III. Hauptstudium

Gliederung des Lehrangebotes Berufspraktische Tätigkeit

§ 13

§ 14

§ 15

Diplomarbeit

§ 16

Diplomprüfung

§ 17

Geltungsbereich

§ 18

Inkrafttreten

§ 3

Studienvoraussetzungen

Voraussetzung für das Studium Allgemeine Sprachwissen­schaft( Patholinguistik) an der Universität Potsdam ist die allgemeine Hochschulreife oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis oder das erfolgreiche Ablegen der fachrichtungsbezogenen Eingangsprüfung nach§ 30 Abs. 3 BbgHG. Eine sechswöchige praktische Tätigkeit im sozia­len Bereich( z.B. in Kliniken, Heimen oder Kindergarten) wird als Vorbedingung spätestens bis zum Vordiplom gefordert, um das Verständnis für die Studieninhalte zu fördern und die Eignung für einen Beruf im Sozialbereich zu überprüfen. Die Anerkennung des Vorpraktikums erfolgt durch die Praktikumskoordinatorin/ den Praktikumskoordi­nator. Es wird empfohlen, ein phoniatri- sches Gutachten zu erbringen.

I.

Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Allgemeines

Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Di­plomprüfungsordnung vom 13. März 1997 Ziele, Inhalte, Aufbau und Gestaltung des Studiums für den Diplomstudi­engang Allgemeine Sprachwissenschaft( Patholinguistik) an der Universität Potsdam.

§ 4

Studienbeginn und Studiendauer

Die Zulassung zum Studium erfolgt nur zum Winterseme­ster. Die Dauer des Studiums beträgt neun Semester. Zu Beginn des ersten Semesters findet eine Einführung in das Studium statt, die über Studienaufbau und Studieninhalte an der Hochschule informiert.

§ 2 Ziele des Studiums

( 1) Die Studierenden sollen im Verlauf des Studiums Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erwerben, die zur

§ 5

Gliederung des Studiums

( 1) Das Studium gliedert sich in zwei Abschnitte. Das Grundstudium von vier Semestern wird mit der Diplom­

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