§ 9
Zulassung zu einzelnen Lehrveranstaltungen
Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen kann vom Nachweis spezifischer Voraussetzungen nach Maßgabe dieser Studienordnung abhängig gemacht werden. Der Besuch von Lehrveranstaltungen, die für das Hauptstudium angekündigt werden, setzt im allgemeinen die Diplom- Vorprüfung in Allgemeiner Sprachwissenschaft( Patholinguistik) voraus.
§ 10 Bestätigung von Studienleistungen
Die Bestätigung von Studienleistungen erfolgt durch Leistungsnachweise und Teilnahmenachweise. Bei Fallpraktika wird die aktive Teilnahme bescheinigt. Leistungsnachweise können durch die Abfassung eines Referates, durch eine Klausur oder einen spezifischen Arbeitsbericht erbracht werden. Art, Umfang und Anforderungen des jeweils geforderten Nachweises werden vor Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.
II.
§ 11
Grundstudium( 1.- 4. Semester)
Gliederung des Lehrangebotes
( 1) Das Grundstudium umfaßt Pflichtveranstaltungen( P: 18 SWS), für die Leistungsnachweise erbracht werden müssen. Einführung in die Grundlagen der Allgemeinen Sprachwissenschaft( 4 SWS)
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Einführung in die Psycho- und Neurolinguistik ( 2 SWS)
Einführung in die Syntaxtheorie oder Morphologie ( 2 SWS)
Einführung in die Phonetik/ Phonologie( 2 SWS) Einführung in die Semantik( 2 SWS)
Einführung in die Computerlinguistik( 2 SWS) Einführung in das
( 2 SWS)
wissenschaftliche Arbeiten
Einführung in Logik/ Statistik/ Methodenlehre( 2 SWS)
( 2) Das Grundstudium umfaßt weiterhin Wahlpflichtveranstaltungen( WP: 14 SWS) aus den Bereichen Psycho- und Neurolinguistik, für die insgesamt sieben Leistungsnachweise erbracht werden müssen. Sowohl für den Bereich Psycholinguistik als auch Neurolinguistik sind jeweils zwei Leistungsnachweise zu erbringen, die Verteilung der weiteren drei Leistungsnachweise dagegen ist nicht festgelegt. Nachfolgend sind einige Veranstaltungen beispielsweise aufgeführt:
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Bereich Psycholinguistik:
Erstspracherwerb( frühe Sprachverarbeitung, Phonetik, Phonologie, Morphosyntax, Semantik und Pragmatik) Einführung in Datenbanksysteme
Einführung in die Diagnostik von Sprachentwicklungsstörungen
Einführung in Sprachentwicklungsstörungen Sprachverarbeitung
Bereich Neurolinguistik:
Linguistische Aphasiologie( Störungen der Phonetik,
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Phonologie, Morphologie und Syntax, Semantik, Pragmatik)
Kognitive Neurolinguistik( Störungen der Wort- und Satzverarbeitung)
Klinische Neurolinguistik( Diagnostik und Therapie von Aphasien, Dyslexien, Dysgraphien und Dysarthorphonien)
Elektrophysiologische und neurologische Grundlagen der Sprachverarbeitung
( 3) Darüberhinaus ist für Fallpraktika( FP) in den Bereichen Diagnostik und Therapie von Sprachentwicklungsstörungen( 5 SWS) sowie von erworbenen Sprachstörungen ( 5 SWS) der Nachweis der aktiven Teilnahme zu erbringen, beispielsweise:
Sprachentwicklungsstörungen:
Übung zur Diagnostik und Therapie von Sprachentwicklungsstörungen( Hospitation)
Erworbene Sprachstörungen:
Übung zur Diagnostik und Therapie von Aphasien ( Hospitation)
- Einführung in Entspannungsmethoden
( 4) Weiterhin ist die Teilnahme an Veranstaltungen aus folgenden Psychologiebereichen nachzuweisen( 6 SWS): Allgemeine Psychologie I und II: Wahrnehmung, Motorik, Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Denken, Sprache, Wissensorganisation und-erwerb, Lernen, Motivation und Emotion. Entwicklungspsychologie: Genese besonderer Funktionen wie Wahrnehmung, Kognition oder Motivation.
( 5) Darüber hinaus ist die Teilnahme an Veranstaltungen ( 20 SWS) aus dem Lehrangebot des Instituts für Linguistik/ Allgemeine Sprachwissenschaft bzw. dem der Einzelphilologien mit einem Teilnahmeschein nachzuweisen.
( 6) Schließlich sind Veranstaltungen nach freier Wahl( 12 SWS) zu belegen.
( 7) Außerdem sind bis zum Abschluß des Grundstudiums gesicherte Kenntnisse des Englischen nachzuweisen. In der Regel erfolgt der Nachweis durch das Hochschulreifezeugnis mit einer nicht schlechter als 4 bewerteten Leistung im Englischen nach mindestens fünfjährigem Unterricht in aufsteigenden Klassen. Studierende, die diesen Nachweis nicht erbringen können, müssen mindestens einen Schein für die erfolgreiche Absolvierung eines Englischkurses im Sprachenzentrum der Universität Potsdam auf dem Niveau UNICERT III( vgl. Studien- und Prüfungsordnung für die Sprachausbildung am Sprachenzentrum der Universität Potsdam) erbringen.
( 8) Bei der Anmeldung zur Diplomvorprüfung muß die Ableistung eines Vorpraktikums im sozialen Bereich von sechs Wochen Dauer sowie die Ableistung von acht " Versuchspersonenstunden" nachgewiesen werden. Versuchspersonenstunden sind generell anrechenbar, wenn sie im Rahmen von Untersuchungen des Instituts für Linguistik/ Allgemeine Sprachwissenschaft, der mit dem Institut verbundenen Drittmitteleinrichtungen und des Instituts für Psychologie abgeleistet worden sind. Andere Versuchsper
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