Heft 
(1998) 3
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§ 9

Zulassung zu einzelnen Lehrveranstaltungen

Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen kann vom Nachweis spezifischer Voraussetzungen nach Maßgabe dieser Stu­dienordnung abhängig gemacht werden. Der Besuch von Lehrveranstaltungen, die für das Hauptstudium angekündigt werden, setzt im allgemeinen die Diplom- Vorprüfung in Allgemeiner Sprachwissenschaft( Patholinguistik) voraus.

§ 10 Bestätigung von Studienleistungen

Die Bestätigung von Studienleistungen erfolgt durch Leistungsnachweise und Teilnahmenachweise. Bei Fall­praktika wird die aktive Teilnahme bescheinigt. Leistungsnachweise können durch die Abfassung eines Referates, durch eine Klausur oder einen spezifischen Arbeitsbericht erbracht werden. Art, Umfang und Anfor­derungen des jeweils geforderten Nachweises werden vor Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.

II.

§ 11

Grundstudium( 1.- 4. Semester)

Gliederung des Lehrangebotes

( 1) Das Grundstudium umfaßt Pflichtveranstaltungen( P: 18 SWS), für die Leistungsnachweise erbracht werden müssen. Einführung in die Grundlagen der Allgemeinen Sprachwissenschaft( 4 SWS)

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Einführung in die Psycho- und Neurolinguistik ( 2 SWS)

Einführung in die Syntaxtheorie oder Morphologie ( 2 SWS)

Einführung in die Phonetik/ Phonologie( 2 SWS) Einführung in die Semantik( 2 SWS)

Einführung in die Computerlinguistik( 2 SWS) Einführung in das

( 2 SWS)

wissenschaftliche Arbeiten

Einführung in Logik/ Statistik/ Methodenlehre( 2 SWS)

( 2) Das Grundstudium umfaßt weiterhin Wahlpflichtveran­staltungen( WP: 14 SWS) aus den Bereichen Psycho- und Neurolinguistik, für die insgesamt sieben Leistungsnach­weise erbracht werden müssen. Sowohl für den Bereich Psycholinguistik als auch Neurolinguistik sind jeweils zwei Leistungsnachweise zu erbringen, die Verteilung der weiteren drei Leistungsnachweise dagegen ist nicht festge­legt. Nachfolgend sind einige Veranstaltungen beispiels­weise aufgeführt:

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Bereich Psycholinguistik:

Erstspracherwerb( frühe Sprachverarbeitung, Phonetik, Phonologie, Morphosyntax, Semantik und Pragmatik) Einführung in Datenbanksysteme

Einführung in die Diagnostik von Sprachentwicklungs­störungen

Einführung in Sprachentwicklungsstörungen Sprachverarbeitung

Bereich Neurolinguistik:

Linguistische Aphasiologie( Störungen der Phonetik,

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Phonologie, Morphologie und Syntax, Semantik, Prag­matik)

Kognitive Neurolinguistik( Störungen der Wort- und Satzverarbeitung)

Klinische Neurolinguistik( Diagnostik und Therapie von Aphasien, Dyslexien, Dysgraphien und Dysarthorpho­nien)

Elektrophysiologische und neurologische Grundlagen der Sprachverarbeitung

( 3) Darüberhinaus ist für Fallpraktika( FP) in den Berei­chen Diagnostik und Therapie von Sprachentwicklungs­störungen( 5 SWS) sowie von erworbenen Sprachstörungen ( 5 SWS) der Nachweis der aktiven Teilnahme zu erbringen, beispielsweise:

Sprachentwicklungsstörungen:

Übung zur Diagnostik und Therapie von Sprach­entwicklungsstörungen( Hospitation)

Erworbene Sprachstörungen:

Übung zur Diagnostik und Therapie von Aphasien ( Hospitation)

- Einführung in Entspannungsmethoden

( 4) Weiterhin ist die Teilnahme an Veranstaltungen aus folgenden Psychologiebereichen nachzuweisen( 6 SWS): Allgemeine Psychologie I und II: Wahrnehmung, Motorik, Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Denken, Sprache, Wissens­organisation und-erwerb, Lernen, Motivation und Emotion. Entwicklungspsychologie: Genese besonderer Funktionen wie Wahrnehmung, Kognition oder Motivation.

( 5) Darüber hinaus ist die Teilnahme an Veranstaltungen ( 20 SWS) aus dem Lehrangebot des Instituts für Linguistik/ Allgemeine Sprachwissenschaft bzw. dem der Einzelphi­lologien mit einem Teilnahmeschein nachzuweisen.

( 6) Schließlich sind Veranstaltungen nach freier Wahl( 12 SWS) zu belegen.

( 7) Außerdem sind bis zum Abschluß des Grundstudiums gesicherte Kenntnisse des Englischen nachzuweisen. In der Regel erfolgt der Nachweis durch das Hochschulreifezeug­nis mit einer nicht schlechter als 4 bewerteten Leistung im Englischen nach mindestens fünfjährigem Unterricht in aufsteigenden Klassen. Studierende, die diesen Nachweis nicht erbringen können, müssen mindestens einen Schein für die erfolgreiche Absolvierung eines Englischkurses im Sprachenzentrum der Universität Potsdam auf dem Niveau UNICERT III( vgl. Studien- und Prüfungsordnung für die Sprachausbildung am Sprachenzentrum der Universität Potsdam) erbringen.

( 8) Bei der Anmeldung zur Diplomvorprüfung muß die Ableistung eines Vorpraktikums im sozialen Bereich von sechs Wochen Dauer sowie die Ableistung von acht " Versuchspersonenstunden" nachgewiesen werden. Ver­suchspersonenstunden sind generell anrechenbar, wenn sie im Rahmen von Untersuchungen des Instituts für Linguis­tik/ Allgemeine Sprachwissenschaft, der mit dem Institut verbundenen Drittmitteleinrichtungen und des Instituts für Psychologie abgeleistet worden sind. Andere Versuchsper­

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