Heft 
(1998) 9
Seite
151
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§ 14

Geltungsbereich und Inkrafttreten

( 1) Diese Studienordnung findet auf alle Studierenden Anwendung, die ihr Studium im Semester nach Inkrafttre­ten dieser Studienordnung in den durch sie geregelten Fächern aufnehmen.

( 2) Die Studierenden, die ihr Studium bereits vor Inkraft­treten dieser Ordnung begonnen haben, können innerhalb

der nächsten vier Semester nach Inkrafttreten wählen, ob sie ihr Studium nach den bisherigen vorläufigen Prüfungs­bestimmungen fortsetzen oder gemäß dieser Ordnung abschließen wollen.

( 3) Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröf­fentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.

Anlage

Stundentafel

Grundstudium

Lehrgebiet

Hauptinstrument Nebeninstrument

Sek.II u. Sek II/ I

Sek.I/ Prim. u. Sek.I

1.Fach

2.Fach

1.Fach

2. Fach

5

4

4

4

3

6

4

4

3

Mus. Gruppenarbeit

4

4

4

3

Vokale Ausbildung

4

4

4

3

Musiktheorie

6

8

Musikwissenschaft

8

8

8

Musikdidaktik

41

4

4

764

6

36

34

36

28

4

Hauptstudium

Lehrgebiet

Hauptinstrument

4.

4

3

Mus. Gruppenarbeit

4

2

4

Vokale Ausbildung 8

Musiktheorie

8

6

7

5

Musikwissenschaft

10

8

6

Musikdidaktik

8

6

6

34

26

992

26

32,5662

gesamt: 70

60

62

Sll

5

wsd

sib

5

bzw. Gesang anstelle des Hauptinstruments

" kann auch im Hauptstudium belegt werden

8

bzw. Gesang anstelle des Hauptinstruments

nur Gesang als Hauptinstrument( siehe Hauptinstrument)

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