Heft 
(1999) 8
Seite
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Teil 3

§ 21 Formen der Diplomprüfung

( 1) Die Diplomprüfung besteht aus der schriftlichen Diplomarbeit sowie vier mündlichen Fachprüfungen. Prüfungsrelevante Studienleistungen und schriftliche Prüfungsleistungen im Multiple- choice- Verfahren sind in der Diplomprüfung nicht möglich.

( 2) Innerhalb der Diplomprüfung Geophysik sind vier mündliche Fachprüfungen abzulegen, die jeweils 30 bis 40 Minuten dauern sollen:

a) als Pflichtfächer:

Allgemeine Geophysik Angewandte Geophysik Physik

b) als jeweils ein wählbares Wahlpflichtfach aus den Fachgebieten:

Mineralogie Geologie

Mathematik

Auf Antrag kann der Prüfungsausschuss zusätzliche Wahlpflichtfächer zulassen.

( 3) Der Prüfungsstoff soll durch die Bildung von Prüfungsschwerpunkten strukturiert werden, in denen das Verständnis der Kandidatin/ des Kandidaten für die größeren Zusammenhänge in den Geowissenschaften sowie spezielle Fähigkeiten und Kenntnisse exem­plarisch geprüft werden können. Die Prüfungsanfor­derungen in den einzelnen Stoffgebieten sind durch die Prüfer/ innen soweit wie möglich zu definieren, zu be­grenzen und den Studierenden bekanntzugeben.

( 4) Die Fachprüfungen können studienbegleitend als vorgezogene Fachprüfungen innerhalb der normalen Prüfungszeiträume eines Semesters abgenommen wer­den, wenn die Lehrinhalte des Prüfungsfaches nach Maßgabe der Studienordnung Geophysik in vollem Um­fang nachgewiesen wurden. Die Prüfungen sind in der Regel vor Beginn des neunten Semesters und vor der Anmeldung zur Diplomarbeit abzuschließen. Die Di­plomarbeit wird im Laufe des neunten und zehnten Se­mesters angefertigt und ist integraler Bestandteil des Studiums.

§ 22

Antrag auf Zulassung zur Diplomprüfung

( 1) Die Anmeldung zur Diplomprüfung erfolgt beim Prüfungsamt der Universität. Die Meldetermine werden rechtzeitig durch Aushang bekanntgegeben.

( 2) Der Antrag auf Zulassung zur Diplomprüfung ist schriftlich zu stellen. Dem Antrag sind beizufügen: 1. Der Nachweis der Immatrikulation an der Universität Potsdam im Studiengang Geophysik, in dessen Rah­men die beabsichtigte Prüfung stattfinden soll;

2. der Nachweis darüber, daß die Diplom- Vorprüfung im Studiengang Geowissenschaften/ Geophysik reich abgelegt wurde;

erfolg­

3. die in der Studienordnung Geowissenschaften/ Geo­physik geforderten fachlichen Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung( Tabelle 3 der Studienord­nung), insbesondere die nach Art und Zahl vor­geschriebenen Leistungsnachweise über den erfolgrei­chen Abschluss von Lehrveranstaltungen;

4. die Bescheinigung über die Teilnahme an der in der Studienordnung vorgeschriebenen Studienfachbera­

tung;

5. eine Erklärung der Kandidatin/ des Kandidaten, dass ihr/ ihm diese Prüfungsordnung und die besonderen Prüfungsbestimmungen des Studienganges Geophysik bekannt sind;

6. eine Erklärung darüber, ob sie/ er bereits eine Diplom­prüfung in demselben Studiengang an einer Univer­sität oder einer gleichgestellten Hochschule im Gel­tungsbereich des Hochschulrahmengesetzes endgültig nicht bestanden hat oder ob sie/ er sich in einem schwebenden Prüfungsverfahren befindet;

7. der Antrag auf Ausgabe eines Themas für die Diplom­arbeit.

8. der Nachweis eines selbstständig durchgeführten Pro­jektpraktikums gemäß der Richtlinien der Studien­ordnung.

( 3) Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss Geowissenschaften.

§ 23 Diplomarbeit

( 1) Die Diplomarbeit soll zeigen, dass die/ der Kandi­dat/ in in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Bereich der Geophysik selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen.

( 2) Das Thema der Diplomarbeit wird von der/ dem vom Prüfungsausschuss Geowissenschaften dafür bestellten Betreuer/ in gestellt. Die Kandidatinnen/ Kandidaten kön­nen für das Thema Vorschläge einreichen; dies be­gründet jedoch keinen Anspruch.

( 3) Die Ausgabe des Themas erfolgt über die/ den Prüfer/ in und über die/ den Vorsitzenden des Prüfungs­ausschusses Geowissenschaften durch das Prüfungsamt. Der Zeitpunkt der Ausgabe wird dort aktenkundig ge­macht. Die Bearbeitungszeit für die Diplomarbeit beträgt neun Monate. Thema und Aufgabenstellung der Di­plomarbeit müssen so lauten, dass die zur Bearbeitung vorgegebene Frist eingehalten werden kann. Der Bear­beitungszeitraum sollte so gestaltet sein, dass die Re­gelstudienzeit eingehalten werden kann. Die Frist läuft vom Tage der Ausgabe beim Prüfungsamt an. Sie wird durch die Abgabe der Diplomarbeit beim Prüfungsamt oder bei der Poststelle der Universität gewahrt.

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