Teil 3
§ 21 Formen der Diplomprüfung
( 1) Die Diplomprüfung besteht aus der schriftlichen Diplomarbeit sowie vier mündlichen Fachprüfungen. Prüfungsrelevante Studienleistungen und schriftliche Prüfungsleistungen im Multiple- choice- Verfahren sind in der Diplomprüfung nicht möglich.
( 2) Innerhalb der Diplomprüfung Geophysik sind vier mündliche Fachprüfungen abzulegen, die jeweils 30 bis 40 Minuten dauern sollen:
a) als Pflichtfächer:
Allgemeine Geophysik Angewandte Geophysik Physik
b) als jeweils ein wählbares Wahlpflichtfach aus den Fachgebieten:
Mineralogie Geologie
Mathematik
Auf Antrag kann der Prüfungsausschuss zusätzliche Wahlpflichtfächer zulassen.
( 3) Der Prüfungsstoff soll durch die Bildung von Prüfungsschwerpunkten strukturiert werden, in denen das Verständnis der Kandidatin/ des Kandidaten für die größeren Zusammenhänge in den Geowissenschaften sowie spezielle Fähigkeiten und Kenntnisse exemplarisch geprüft werden können. Die Prüfungsanforderungen in den einzelnen Stoffgebieten sind durch die Prüfer/ innen soweit wie möglich zu definieren, zu begrenzen und den Studierenden bekanntzugeben.
( 4) Die Fachprüfungen können studienbegleitend als vorgezogene Fachprüfungen innerhalb der normalen Prüfungszeiträume eines Semesters abgenommen werden, wenn die Lehrinhalte des Prüfungsfaches nach Maßgabe der Studienordnung Geophysik in vollem Umfang nachgewiesen wurden. Die Prüfungen sind in der Regel vor Beginn des neunten Semesters und vor der Anmeldung zur Diplomarbeit abzuschließen. Die Diplomarbeit wird im Laufe des neunten und zehnten Semesters angefertigt und ist integraler Bestandteil des Studiums.
§ 22
Antrag auf Zulassung zur Diplomprüfung
( 1) Die Anmeldung zur Diplomprüfung erfolgt beim Prüfungsamt der Universität. Die Meldetermine werden rechtzeitig durch Aushang bekanntgegeben.
( 2) Der Antrag auf Zulassung zur Diplomprüfung ist schriftlich zu stellen. Dem Antrag sind beizufügen: 1. Der Nachweis der Immatrikulation an der Universität Potsdam im Studiengang Geophysik, in dessen Rahmen die beabsichtigte Prüfung stattfinden soll;
2. der Nachweis darüber, daß die Diplom- Vorprüfung im Studiengang Geowissenschaften/ Geophysik reich abgelegt wurde;
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3. die in der Studienordnung Geowissenschaften/ Geophysik geforderten fachlichen Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung( Tabelle 3 der Studienordnung), insbesondere die nach Art und Zahl vorgeschriebenen Leistungsnachweise über den erfolgreichen Abschluss von Lehrveranstaltungen;
4. die Bescheinigung über die Teilnahme an der in der Studienordnung vorgeschriebenen Studienfachbera
tung;
5. eine Erklärung der Kandidatin/ des Kandidaten, dass ihr/ ihm diese Prüfungsordnung und die besonderen Prüfungsbestimmungen des Studienganges Geophysik bekannt sind;
6. eine Erklärung darüber, ob sie/ er bereits eine Diplomprüfung in demselben Studiengang an einer Universität oder einer gleichgestellten Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes endgültig nicht bestanden hat oder ob sie/ er sich in einem schwebenden Prüfungsverfahren befindet;
7. der Antrag auf Ausgabe eines Themas für die Diplomarbeit.
8. der Nachweis eines selbstständig durchgeführten Projektpraktikums gemäß der Richtlinien der Studienordnung.
( 3) Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss Geowissenschaften.
§ 23 Diplomarbeit
( 1) Die Diplomarbeit soll zeigen, dass die/ der Kandidat/ in in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Bereich der Geophysik selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen.
( 2) Das Thema der Diplomarbeit wird von der/ dem vom Prüfungsausschuss Geowissenschaften dafür bestellten Betreuer/ in gestellt. Die Kandidatinnen/ Kandidaten können für das Thema Vorschläge einreichen; dies begründet jedoch keinen Anspruch.
( 3) Die Ausgabe des Themas erfolgt über die/ den Prüfer/ in und über die/ den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Geowissenschaften durch das Prüfungsamt. Der Zeitpunkt der Ausgabe wird dort aktenkundig gemacht. Die Bearbeitungszeit für die Diplomarbeit beträgt neun Monate. Thema und Aufgabenstellung der Diplomarbeit müssen so lauten, dass die zur Bearbeitung vorgegebene Frist eingehalten werden kann. Der Bearbeitungszeitraum sollte so gestaltet sein, dass die Regelstudienzeit eingehalten werden kann. Die Frist läuft vom Tage der Ausgabe beim Prüfungsamt an. Sie wird durch die Abgabe der Diplomarbeit beim Prüfungsamt oder bei der Poststelle der Universität gewahrt.
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