§ 2 Aufgaben und Ziele des Studiums
( 1) Der Magisterstudiengang der Allgemeinen und Vergleichenden Literaturwissenschaft vermittelt Wissen über europäische und außereuropäische Literaturen in Geschichte und Gegenwart, ihre Gattungen und Formen sowie Beherrschung der literaturwissenschaftlichen Methoden und Einsicht in die literaturtheoretischen Ansätze. Damit will der Studiengang vornehmlich auf literaturwissenschaftlichem Gebiet die nationalsprachlichen Grenzziehungen überwinden, aber auch die Verbindung von Literatur und Kultur sowie von Literatur und anderen Künsten ins Zentrum des Interesses rücken.
( 2) Ziel der Ausbildung ist es, sowohl einen vielseitigen Kenntnisstand als auch Spezialkenntnisse in den Teilgebieten zu erlangen. Diese Ausbildung soll den Studierenden vorbereiten vornehmlich für solche Berufsfelder, die einen Bezug zur Literatur im engeren wie zur Kultur im weiteren Sinne haben. Es ist ratsam durch Volontariate, Praktika oder durch Ferienarbeit rechtzeitig Verbindung zur Berufswelt aufzunehmen: z.B. in wissenschaftlichen Einrichtungen; in der Erwachsenenbildung, im außerschulischen Bereich, in der Fremdsprachenvermittlung; im öffentlichen Dienst, in der Verwaltung; in den Medien( Presse, Verlage, Rundfunk, Fernsehen); in der Tourismusbranche und im PR- Bereich; im Bibliothekswesen; in der Kulturarbeit im In- und Ausland; in EGInstitutionen oder in nationalübergreifenden Bildungseinrichtungen.
II.
§3
Organisatorisches
Studienfachberatung
In der Studienfachberatung werden die Studierenden in der Kombinationswahl und in fachlichen Fragen der Studiengestaltung sowie der Vorbereitung der Zwischenund Magisterprüfung beraten. Die Mitglieder der Studienfachberatung werden vom Prüfungsausschuss bestellt. Die zentrale Studienberatung, die Beratung über das Akademische Auslandsamt und die studentische Studienberatung sind mögliche Ergänzungen der Studienfachberatung. Die Teilnahme an der Studienfachberatung zu Beginn des Grund- und Hauptstudiums ist obligatorisch und wird schriftlich bescheinigt.
§ 4 Sprachkenntnisse
( 1) Das Studium erfordert Kenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen, wovon eine das Unicert 3- Niveau, die andere das Unicert 2- Niveau erreichen sollte. Altsprachliche Kenntnisse( Latein, Griechisch oder Hebräisch) sind erwünscht.
( 2) Diese Sprachkenntnisse müssen außerhalb des Stundenvolumens des Magisterstudiums spätestens bis zum Ende des Grundstudiums nachgewiesen werden.
§5
Gliederung der Studienbereiche und Teilgebie
te
Der Studiengang hat folgende Bereiche und Teilgebiete:
( 1) Komparation
-
-
Literarische Wechselbeziehungen in unterschiedlichen Epochen und Kulturkreisen
Methoden der Komparatistik
Gattungsgeschichte unter komparatistischem Aspekt Stoff-, Themen-, Motivgeschichte
Imagologie
Interkulturalität
( 2) Methodik
-
Methoden der Textinterpretation
Geschichte der Literaturgeschichtsschreibung und ihrer Methode
( 3) Ästhetik
Platz der Literatur in unterschiedlichen ästhetischen Systemen
Geschichte der Poetik
Gattungslehre
( 4) Medialität
-
-
Mündlichkeit und Schriftlichkeit im Rahmen der Literaturgeschichte
Geschichte des Buches
-
Literatur im Kontext moderner Medien
-
§6
Literatur- Verlag- Markt
Studienorganisation
( 1) Das Studium gliedert sich in Grund- und Hauptstudium.
( 2) Der Prüfungsausschuss empfiehlt jeweils das Lehrangebot sowie die Zuordnung der Veranstaltungen zu den Studienbereichen.
§7 Leistungskontrolle und ordnungsgemäßes
Studium
( 1) Studienleistungen werden bestätigt durch die Ausstellung von:
a) Scheinen, die für ein Proseminar oder Hauptseminar auf der Grundlage einer benoteten schriftlichen Arbeit vergeben werden.
b) Belegen, die für die erfolgreiche Teilnahme an Ü- bungen, Kolloquien, Pro- und Hauptseminaren sowie Grundkursen vergeben werden. Sie sind in der Regel unbenotet.
( 2) Im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes erbrachte Studienleistungen für den hier behandelten Studiengang werden von Amts wegen anerkannt. Gleiches gilt, nach Feststellung der Äquivalenz, für Leistungen, die an ausländischen Universitäten erbracht wurden.
( 3) Alle Leistungen können nur einmal und auch nur in
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