Heft 
(1999) 8
Seite
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einem Teilstudiengang des Magisterstudiums angerech­net werden( Ausschluss der doppelten Anrechenbarkeit).

III. Grundstudium

§ 8

Definition, Umfang, Dauer

Das Grundstudium dient der Grundausbildung im Fach. Es führt in Methoden und Theorien ein, vermittelt Grund- und Überblickswissen und entwickelt die analyti­sche Kompetenz der Studierenden. Es dauert in der Re­gel vier Semester und hat, als Richtwert, einen Umfang von 24 SWS. Es wird durch die Zwischenprüfung abge­schlossen. Für die Zulassung zur Zwischenprüfung sind mindestens zwei Scheine vorzulegen.

§ 9 Strukturierung des Lehrangebots

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Im Grundstudium sind vorrangig zu besuchen:

Einführungs- und Überblicks vorlesungen, die einen breiten Überblick über das Wissensgebiet, seine Methoden und Theorien geben( V);

ein Grundkurs, der einen Überblick über das Fach und eine theoretische Einführung in dasselbe bietet sowie Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens vermittelt und Voraussetzung für den Besuch von Proseminaren ist( GK);

Proseminare, die der Einführung in das Studium eines Bereichs, in seine Methoden und Theorien am Beispiel eines repräsentativen Gegenstandes die­nen und mit einem Schein abschließen können( PS); Übungen, die vor allem auf die Weiterentwicklung von Fähigkeiten und Fertigkeiten gerichtet sind( Ü).

§ 10 Veranstaltungen im Grundstudium und Schei­

ne

Folgende Lehrveranstaltungen sind zu absolvieren:

GK

Grundkurs Allgemeine und Vergleichende Literaturwis­senschaft

V/ PS

2 SWS

Vorlesungen/ Proseminare zur Allgemeinen und/ oder Vergleichenden Literaturwissenschaft( jeweils zu the­matisch unterschiedlichen Bereichen nach§ 5) 8 SWS

PS

Proseminare aus unterschiedlichen Bereichen nach§ 5 ( 2 Scheine)

4 SWS

Ü

Übung kursorische Lektüre einzelner Werke

2 SWS

Ü

Übung Interkulturalität

2 SWS

Ü

Übung Schreibformen

2 SWS

IV.

Hauptstudium

§ 11 Definition und Voraussetzungen

( 1) Das Hauptstudium führt zum Studienabschluss. In ihm sollen gründliche Kenntnisse vor allem der Bereiche des Studienganges und die Fähigkeit zur selbstständigen Behandlung wissenschaftlicher Fragen erworben werden. Dazu gehört auch die Herausbildung eines Problembe­wusstseins für fachspezifische und interdisziplinäre Zu­sammenhänge und Fragestellungen. Es müssen mindes­tens zwei Scheine erworben werden.

( 2) Das Hauptstudium dauert in der Regel vier Semester und hat, als Richtwert, einen Umfang von 16 SWS.

§ 12 Strukturierung des Lehrangebots

Im Hauptstudium sind vorrangig zu besuchen:

Vorlesungen, die auf der Grundlage der Überblicks­vorlesungen Fragen des Wissens, der Theorie und Methode spezieller Forschungsbereiche behandeln ( V);

Hauptseminare, die dem

forschungsorientierten

Lernen dienen und die in Schrift und Wort eine hö­here Selbstständigkeit der Studierenden voraussetzen ( HS);

Kolloquien( KO).

§ 13 Veranstaltungen im Hauptstudium und Schei­

ne

Folgende Lehrveranstaltungen sind zu absolvieren:

V

2 Vorlesungen zu jeweils unterschiedlichen Bereichen nach§ 5. 4 SWS

HS

3 Hauptseminare zu jeweils unterschiedlichen Bereichen nach§ 5( 2 Scheine).

Das 3. Hauptseminar kann durch ein Kolloquium ersetzt werden. 6 SWS

Die verbleibenden SWS bis zu den Richtwerten können aus dem Angebot für das Hauptstudium belegt werden.

V. Schlussbestimmung

§ 14

In- Kraft- Treten

Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.

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