einem Teilstudiengang des Magisterstudiums angerechnet werden( Ausschluss der doppelten Anrechenbarkeit).
III. Grundstudium
§ 8
Definition, Umfang, Dauer
Das Grundstudium dient der Grundausbildung im Fach. Es führt in Methoden und Theorien ein, vermittelt Grund- und Überblickswissen und entwickelt die analytische Kompetenz der Studierenden. Es dauert in der Regel vier Semester und hat, als Richtwert, einen Umfang von 24 SWS. Es wird durch die Zwischenprüfung abgeschlossen. Für die Zulassung zur Zwischenprüfung sind mindestens zwei Scheine vorzulegen.
§ 9 Strukturierung des Lehrangebots
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Im Grundstudium sind vorrangig zu besuchen:
Einführungs- und Überblicks vorlesungen, die einen breiten Überblick über das Wissensgebiet, seine Methoden und Theorien geben( V);
ein Grundkurs, der einen Überblick über das Fach und eine theoretische Einführung in dasselbe bietet sowie Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens vermittelt und Voraussetzung für den Besuch von Proseminaren ist( GK);
Proseminare, die der Einführung in das Studium eines Bereichs, in seine Methoden und Theorien am Beispiel eines repräsentativen Gegenstandes dienen und mit einem Schein abschließen können( PS); Übungen, die vor allem auf die Weiterentwicklung von Fähigkeiten und Fertigkeiten gerichtet sind( Ü).
§ 10 Veranstaltungen im Grundstudium und Schei
ne
Folgende Lehrveranstaltungen sind zu absolvieren:
GK
Grundkurs Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft
V/ PS
2 SWS
Vorlesungen/ Proseminare zur Allgemeinen und/ oder Vergleichenden Literaturwissenschaft( jeweils zu thematisch unterschiedlichen Bereichen nach§ 5) 8 SWS
PS
Proseminare aus unterschiedlichen Bereichen nach§ 5 ( 2 Scheine)
4 SWS
Ü
Übung kursorische Lektüre einzelner Werke
2 SWS
Ü
Übung Interkulturalität
2 SWS
Ü
Übung Schreibformen
2 SWS
IV.
Hauptstudium
§ 11 Definition und Voraussetzungen
( 1) Das Hauptstudium führt zum Studienabschluss. In ihm sollen gründliche Kenntnisse vor allem der Bereiche des Studienganges und die Fähigkeit zur selbstständigen Behandlung wissenschaftlicher Fragen erworben werden. Dazu gehört auch die Herausbildung eines Problembewusstseins für fachspezifische und interdisziplinäre Zusammenhänge und Fragestellungen. Es müssen mindestens zwei Scheine erworben werden.
( 2) Das Hauptstudium dauert in der Regel vier Semester und hat, als Richtwert, einen Umfang von 16 SWS.
§ 12 Strukturierung des Lehrangebots
Im Hauptstudium sind vorrangig zu besuchen:
Vorlesungen, die auf der Grundlage der Überblicksvorlesungen Fragen des Wissens, der Theorie und Methode spezieller Forschungsbereiche behandeln ( V);
Hauptseminare, die dem
forschungsorientierten
Lernen dienen und die in Schrift und Wort eine höhere Selbstständigkeit der Studierenden voraussetzen ( HS);
Kolloquien( KO).
§ 13 Veranstaltungen im Hauptstudium und Schei
ne
Folgende Lehrveranstaltungen sind zu absolvieren:
V
2 Vorlesungen zu jeweils unterschiedlichen Bereichen nach§ 5. 4 SWS
HS
3 Hauptseminare zu jeweils unterschiedlichen Bereichen nach§ 5( 2 Scheine).
Das 3. Hauptseminar kann durch ein Kolloquium ersetzt werden. 6 SWS
Die verbleibenden SWS bis zu den Richtwerten können aus dem Angebot für das Hauptstudium belegt werden.
V. Schlussbestimmung
§ 14
In- Kraft- Treten
Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
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