Besondere Prüfungsbestimmungen für Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft als Nebenfach im Magisterstudium an der Universität Potsdam
Vom 22. Mai 1997
Gemäß§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 1996 ( GVBI. I S. 173), hat der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät I der Universität Potsdam am 22. Mai 1997 die folgenden Prüfungsbestimmungen erlassen.
Übersicht
§ 1
§2
§ 3
§ 4
§ 5
§6
§ 7
Geltungsbereich
Prüfungsausschuss
Zulassungsvoraussetzungen zur Zwischenprüfung Ablauf der Zwischenprüfung
Zulassungsvoraussetzungen zur Magisterprüfung Fachspezifische Festlegungen zum Ablauf der Magisterprüfung
In- Kraft- Treten
§ 1 Geltungsbereich
Diese Besonderen Prüfungsbestimmungen regeln in Verbindung mit der Ordnung für die Magisterprüfung ( MPO) der Universität Potsdam vom 10. Juni 1993 die Zulassungsvoraussetzungen und den Umfang der Zwischenprüfung sowie die fachspezifischen Festlegungen für die Magisterprüfung im Nebenfach Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft.
§2
Prüfungsausschuss
( 1) Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät I setzt einen Prüfungsausschuss für den Teilstudiengang Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft ein. Dieser besteht aus drei Hochschullehrer/ innen, einem/ r wissenschaftlichen Mitarbeiter/ in und einem Studierenden im Hauptstudium. Es sollte nicht mehr als ein/ eine Hochschullehrer/ in aus einem Institut stammen. Den Vorsitz führt ein/ e Professor/ in, die/ der dem Prüfungsausschuss des Ersten Hauptfachs zuarbeitet.
( 2) Der Prüfungsausschuss regelt in Abstimmung mit dem Prüfungsamt der Universität die Prüfungsangelegenheiten des Fachs und entscheidet über die Anerkennung von Studienleistungen und die Zulassung zur Prüfung. Er benennt den/ die Studienfachberater/ in.
Genehmigt vom Rektor der Universität Potsdam am 5 Oktober 1999 auf der Grundlage des§ 13 Abs. 4 BbgHG vom 20.5.1999( GVBI. IS. 130)
§3 Zulassungsvoraussetzungen zur Zwischenprü
fung
( 1) Für die Zulassung zur Zwischenprüfung gelten die Bestimmungen der MPO.
( 2) Beim Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung sind folgende Nachweise vorzulegen:
( a) Je ein Schein aus zwei thematischen Proseminaren aus unterschiedlichen Bereichen.
( b) Die restlichen Nachweise über ein ordnungsgemäBes Studium gemäß§ 10 der Studienordnung( 4 Vorlesungen/ Proseminare und 3 Übungen. Die verbleibenden SWS bis zu den Richtwerten können aus dem Angebot für das Grundstudium belegt werden).
( c) Nachweis über die Kenntnisse auf Universitätsniveau( Unicert 2 bzw. 3) in zwei modernen Fremdsprachen gemäß§ 4 Abs. 1 der Studienordnung. ( d) Nachweis über die erfolgte Studienfachberatung.
§ 4
Ablauf der Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung besteht aus einer 15- minütigen mündlichen Prüfung zu Themen aus den Bereichen des Studiengangs Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft gemäß§ 5 der Studienordnung.
§5 Zulassungsvoraussetzungen zur Magisterprü
fung
( 1) Für die Zulassung zur Magisterprüfung gelten die Bestimmungen der MPO.
( 2) Im Einzelnen sind folgende fachspezifische Nachweise zu erbringen: Je ein Schein aus den beiden thematischen Hauptseminaren aus unterschiedlichen Bereichen, der Nachweis der Studienfachberatung sowie weitere Nachweise über ein ordnungsgemäßes Studium gemäß§ 13 Studienordnung( 2 Vorlesungen und ein Hauptseminar bzw. Kolloquium. Die verbleibenden SWS bis zu den Richtwerten können aus dem Angebot für das Hauptstudium belegt werden).
§ 6
Fachspezifische Festlegungen zum Ablauf der Magisterprüfung
( 1) Mündliche Prüfung und Klausur:
eine 240- minütige Klausur aus einem der in der Studienordnung unter§ 5 aufgeführten Bereiche;
- eine 30- minütige mündliche Prüfung in zweien der von dem Thema der Klausur nicht erfassten Bereiche nach§ 5 der Studienordnung.
( 2) Die Wahl der Bereiche und Teilgebiete der einzelnen Prüfungsteile erfolgt in Absprache zwischen Studierenden und Prüferinnen bzw. Prüfern.
§7 In- Kraft- Treten
Diese besonderen Prüfungsbestimmungen treten am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
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