( 3) Änderungen der Finanzordnung bedürfen im Stupa einer einfachen Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder.
Geschäftsordnung des Studierendenparlaments der Universität Potsdam
Vom 14. März 2000
Das Studierendenparlament der Universität Potsdam hat gemäß§ 7 Abs. 4 Nr. 4 der Satzung der Studierendenschaft vom 9. Dezember 1999 am 14. März 2000 folgende Geschäftsordnung beschlossen:
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Sitzungen
Tagesordnung
Stimm-, Rede- und Antragsrecht Beschlüsse
Übersicht
§ 1
Geltungsbereich
§ 2
Konstituierung
§3
Wahl des Präsidiums
§ 4
Präsidium
§ 5
Beschlussfähigkeit
§ 6
§ 7
§ 8
§ 9
§ 10
Persönliche Erklärung
§ 11
Fristgemäße Anträge
§ 12
Initiativanträge
§ 13
Änderungsanträge
§ 14
Wahl des Allgemeinen Studierendenausschusses
( AStA)
§ 15
Protokoll
§ 16
Anträge zur Geschäftsordnung
§ 17
Außerordentliche Sitzungen
§ 18
§ 19
( 3) Über die konstituierende Sitzung fertigt der StWA ein Beschluss- und Wahlprotokoll an.
§ 3 Wahl des Präsidiums
( 1) Der studentische Wahlausschuss( StWA) leitet die Wahl des Präsidiums. Er leitet die Aufstellung der KandidatInnen, sichert den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl des Präsidiums und verkündet das Wahlergebnis.
( 2) Wahlberechtigt und wählbar sind alle Mitglieder des Studierendenparlaments. Die Mitglieder des Präsidiums werden in Einzelwahl gewählt.
( 3) Gewählt ist der-/ diejenige Kandidat/ in, welche/ r die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Studierendenparlaments( 50% plus eine Stimme) auf sich vereinigen kann.
( 4) Für den Fall, dass keine/ r der KandidatInnen eine solche Mehrheit erreicht, kann das Studierendenparlament über einen weiteren Wahlgang beschließen. Erreicht weder im ersten noch im eventuell folgenden Wahlgang eine/ r der KandidatInnen eine solche Mehrheit, erfolgt eine Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten des letzten Wahlganges. In der Stichwahl ist der/ die Kandidat/ in mit den meisten Stimmen gewählt.
( 5) Das neugewählte Präsidium übernimmt nach seiner Wahl die weitere Leitung der konstituierenden Sitzung.
Arbeitsgruppen und Kommissionen In- Kraft- Treten
§ 1 Geltungsbereich
Die Geschäftsordnung gilt für das Studierendenparlament( StuPa) der Universität Potsdam.
§ 2 Konstituierung
( 1) Das Studierendenparlament wird nach seiner Neuwahl durch den studentischen Wahlausschuss einberufen. An die Mitglieder des Studierendenparlaments erfolgt eine schriftliche Einladung.
( 2) Der studentische Wahlausschuss( StWA) eröffnet die konstituierende Sitzung des Studierendenparlaments und leitet sie bis zur Wahl des Präsidiums. Er stellt die Beschlussfähigkeit durch Aufruf der Namen der Mitglieder des Studierendenparlaments fest.
§ 4 Präsidium
( 1) Das Präsidium besteht aus der oder dem Vorsitzenden und zwei gleichberechtigten Stellvertreterinnen oder Stellvertretern.
( 2) Das Präsidium leitet die Arbeit des Studierendenparlaments und vertritt das Studierendenparlament nach außen. Es ist dabei an die Beschlusslage des StuPa gebunden. Das Präsidium kann weitere Personen zu seinen Beratungen hinzuziehen.
§ 5 Beschlussfähigkeit
( 1) Das Studierendenparlament der Universität Potsdam ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde und mehr als die Hälfte seiner gewählten Mitglieder anwesend sind. Das Präsidium stellt anhand der Anwesenheitsliste die Beschlussfähigkeit des Studierendenparlaments fest.
( 2) Ist das Stupa beschlussunfähig, so ist die Sitzung zu schließen. Die Wiederholungssitzung darf frühestens 24 Stunden nach Beendigung der für beschlussunfähig erklärten Sitzung eröffnet werden, wobei die Einladung form- und fristlos erfolgt.
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