§ 6 Sitzungen
( 1) Die Sitzungen des StuPa finden i.d.R. am Neuen Palais statt. Termin und Ort der Sitzung müssen öffentlich bekannt gemacht werden.
( 2) Die Sitzungen des StuPa sind öffentlich.
( 3) Die Sitzungen finden während des Semesters i.d.R. alle 21 Tage statt. In der vorlesungsfreien Zeit kann davon Abstand genommen werden, jedoch ist in dieser Zeit mindestens eine Sitzung durchzuführen.
( 4) Einladungen ergehen schriftlich, spätestens sieben Werktage vor der Sitzung, bei außerordentlichen Sitzungen vier Werktage vorher. Eine vorläufige Tagesordnung, das Protokoll der letzten StuPa- Sitzung und reguläre Anträge werden mit der Einladung verschickt.
( 5) Tagesordnungen und Zeitplan werden zu Beginn der Sitzungen des Studierendenparlaments beschlossen. In Aussprachen zur Tagesordnung, zum Zeitplan und zur Geschäftsordnung haben nur Mitglieder des Studierendenparlaments Rederecht.
§ 7 Tagesordnung
Das Präsidium bestimmt aus seiner Mitte die Sitzungsleitung. Die Sitzungsleitung ruft die Tagesordnungspunkte und die dazu gehörenden Beschlussvorlagen auf und leitet die Beschlussfassung. Es kann jederzeit das Wort zu Verfahrensfragen ergreifen. Das Präsidium erteilt das Wort, kann Rednerinnen und Redner zur Sache aufrufen und ihnen das Wort entziehen, wenn sie die Redezeit überschreiten oder vom aufgerufenen Thema abweichen. Über die Redezeiten beschließt das Studierendenparlament am Beginn jedes Tagesordnungspunktes auf Vorschlag des Präsidiums.
§ 8 Stimm-, Rede- und Antragsrecht
( 1) Stimm-, Rede- und Antragsrecht haben die gewählten Mitglieder des Studierendenparlaments. Anträge sind schriftlich zu verfassen und beim Präsidium des Studierendenparlaments einzureichen.
( 2) Darüber hinaus haben alle Mitglieder der Studierendenschaft Rede- und Antragsrecht im Rahmen dieser Geschäftsordnung.
( 3) Gästen des Studierendenparlaments kann auf Empfehlung des Präsidiums bei Zustimmung des Studierendenparlaments das Wort durch die Sitzungsleitung erteilt werden. Entsprechende Anträge sind an das Präsidium zu richten.
( 4) Mindestens zwei Mitglieder des StuPa können einen Antrag auf maximal 15 Minuten Beratungszeit stellen. Es dürfen maximal zwei Beratungspausen pro Tagesordnungspunkt beantragt werden.
§ 9 Beschlüsse
( 1) Beschlüsse des Studierendenparlaments werden grundsätzlich offen mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Studierendenparlaments gefasst, sofern die Satzung oder diese Geschäftsordnung nichts anderes vorschreiben. Stimmenthaltungen bleiben dabei unberücksichtigt. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Abstimmungen erfolgen durch Handzeichen. Auf Antrag eines Mitgliedes des Studierendenparlaments ist die Abstimmung geheim mit Stimmzetteln durchzuführen.
( 2) Bei der Abstimmung soll folgende Reihenfolge eingehalten werden:
1. Geschäftsordnungsanträge 2. Änderungsanträge
3. Zusatzanträge/ Ergänzungsanträge
4. Abstimmung über den Gegenstand selbst. Über den weitergehenden Antrag ist grundsätzlich zuerst abzustimmen. Bei Zeitbestimmungen ist über die längere Zeit zuerst zu entscheiden.
§ 10 Persönliche Erklärung
Mitglieder des Studierendenparlaments können nach Abschluss von Debatten und Abstimmungen persönliche Erklärungen abgeben. Sie sind bei der Sitzungsleitung anzumelden. Die Redezeit beträgt eine Minute.
§ 11 Fristgemäße Anträge
Fristgemäß eingereichte Anträge an das Präsidium des Studierendenparlaments( acht Werktage vor Beginn der Sitzung) gelangen zur Behandlung ins Studierendenparlament. ΟΙ
§ 12 Initiativanträge
Nach Antragsschluss können nur noch Initiativanträge in die Sitzung des Studierendenparlaments eingebracht werden. Sie bedürfen der Unterstützung durch mindestens drei Mitglieder des Parlaments. Über ihre Behandlung entscheidet das Studierendenparlament mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
§ 13 Änderungsanträge
Änderungsanträge sind schriftlich beim Präsidium des Studierendenparlaments bzw. bei der zuständigen Kommission einzureichen. Berechtigt, Änderungsanträge zu stellen, sind nur Mitglieder des Studierendenparlaments. Das Präsidium unterbreitet die Änderungsanträge abstimmungsreif dem Parlament. Umfangreiche Änderungsanträge sind den Mitgliedern des Studierendenparlaments zur Beratung und Beschlussfassung schriftlich zu unterbreiten. Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller kann die Übernahme von Änderungsanträgen erklären. Änderungsanträge zu Anträgen, die bis zum Antragsschluss an das Studierendenparlament einge
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