Heft 
(2000) 5
Seite
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§ 6 Sitzungen

( 1) Die Sitzungen des StuPa finden i.d.R. am Neuen Palais statt. Termin und Ort der Sitzung müssen öffent­lich bekannt gemacht werden.

( 2) Die Sitzungen des StuPa sind öffentlich.

( 3) Die Sitzungen finden während des Semesters i.d.R. alle 21 Tage statt. In der vorlesungsfreien Zeit kann davon Abstand genommen werden, jedoch ist in dieser Zeit mindestens eine Sitzung durchzuführen.

( 4) Einladungen ergehen schriftlich, spätestens sieben Werktage vor der Sitzung, bei außerordentlichen Sitzun­gen vier Werktage vorher. Eine vorläufige Tagesord­nung, das Protokoll der letzten StuPa- Sitzung und regu­läre Anträge werden mit der Einladung verschickt.

( 5) Tagesordnungen und Zeitplan werden zu Beginn der Sitzungen des Studierendenparlaments beschlossen. In Aussprachen zur Tagesordnung, zum Zeitplan und zur Geschäftsordnung haben nur Mitglieder des Studieren­denparlaments Rederecht.

§ 7 Tagesordnung

Das Präsidium bestimmt aus seiner Mitte die Sitzungs­leitung. Die Sitzungsleitung ruft die Tagesordnungs­punkte und die dazu gehörenden Beschlussvorlagen auf und leitet die Beschlussfassung. Es kann jederzeit das Wort zu Verfahrensfragen ergreifen. Das Präsidium erteilt das Wort, kann Rednerinnen und Redner zur Sa­che aufrufen und ihnen das Wort entziehen, wenn sie die Redezeit überschreiten oder vom aufgerufenen Thema abweichen. Über die Redezeiten beschließt das Studie­rendenparlament am Beginn jedes Tagesordnungspunk­tes auf Vorschlag des Präsidiums.

§ 8 Stimm-, Rede- und Antragsrecht

( 1) Stimm-, Rede- und Antragsrecht haben die gewähl­ten Mitglieder des Studierendenparlaments. Anträge sind schriftlich zu verfassen und beim Präsidium des Studie­rendenparlaments einzureichen.

( 2) Darüber hinaus haben alle Mitglieder der Studieren­denschaft Rede- und Antragsrecht im Rahmen dieser Geschäftsordnung.

( 3) Gästen des Studierendenparlaments kann auf Emp­fehlung des Präsidiums bei Zustimmung des Studieren­denparlaments das Wort durch die Sitzungsleitung erteilt werden. Entsprechende Anträge sind an das Präsidium zu richten.

( 4) Mindestens zwei Mitglieder des StuPa können einen Antrag auf maximal 15 Minuten Beratungszeit stellen. Es dürfen maximal zwei Beratungspausen pro Tagesord­nungspunkt beantragt werden.

§ 9 Beschlüsse

( 1) Beschlüsse des Studierendenparlaments werden grundsätzlich offen mit einfacher Mehrheit der anwesen­den Mitglieder des Studierendenparlaments gefasst, sofern die Satzung oder diese Geschäftsordnung nichts anderes vorschreiben. Stimmenthaltungen bleiben dabei unberücksichtigt. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Abstimmungen erfolgen durch Handzeichen. Auf Antrag eines Mitgliedes des Studierendenparlaments ist die Abstimmung geheim mit Stimmzetteln durchzuführen.

( 2) Bei der Abstimmung soll folgende Reihenfolge eingehalten werden:

1. Geschäftsordnungsanträge 2. Änderungsanträge

3. Zusatzanträge/ Ergänzungsanträge

4. Abstimmung über den Gegenstand selbst. Über den weitergehenden Antrag ist grundsätzlich zuerst abzustimmen. Bei Zeitbestimmungen ist über die längere Zeit zuerst zu entscheiden.

§ 10 Persönliche Erklärung

Mitglieder des Studierendenparlaments können nach Abschluss von Debatten und Abstimmungen persönliche Erklärungen abgeben. Sie sind bei der Sitzungsleitung anzumelden. Die Redezeit beträgt eine Minute.

§ 11 Fristgemäße Anträge

Fristgemäß eingereichte Anträge an das Präsidium des Studierendenparlaments( acht Werktage vor Beginn der Sitzung) gelangen zur Behandlung ins Studierendenpar­lament. ΟΙ

§ 12 Initiativanträge

Nach Antragsschluss können nur noch Initiativanträge in die Sitzung des Studierendenparlaments eingebracht werden. Sie bedürfen der Unterstützung durch mindes­tens drei Mitglieder des Parlaments. Über ihre Behand­lung entscheidet das Studierendenparlament mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

§ 13 Änderungsanträge

Änderungsanträge sind schriftlich beim Präsidium des Studierendenparlaments bzw. bei der zuständigen Kom­mission einzureichen. Berechtigt, Änderungsanträge zu stellen, sind nur Mitglieder des Studierendenparlaments. Das Präsidium unterbreitet die Änderungsanträge ab­stimmungsreif dem Parlament. Umfangreiche Ände­rungsanträge sind den Mitgliedern des Studierendenpar­laments zur Beratung und Beschlussfassung schriftlich zu unterbreiten. Die Antragstellerin bzw. der An­tragsteller kann die Übernahme von Änderungsanträgen erklären. Änderungsanträge zu Anträgen, die bis zum Antragsschluss an das Studierendenparlament einge­

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