Heft 
(2000) 5
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reicht werden, gelten als reguläre Anträge und werden entsprechend den Bestimmungen§ 11 der GO behandelt.

§ 14 Wahl des Allgemeinen Studierendenausschusses ( AStA)

( 1) Das Studierendenparlament wählt die Mitglieder des Allgemeinen Studierendenausschusses( AStA) in Ein­zelwahl. Wählbar sind alle Mitglieder der Studierenden­schaft der Universität Potsdam.

( 2) Für die Wahl gelten die Bestimmungen des§ 3 Abs. 3 und 4 dieser Geschäftsordnung.

( 3) Die Mitglieder des Studierendenparlaments, die als Mitglied des AStA gewählt wurden, müssen ihr Mandat niederlegen, sofern sie nicht in den Vorstand des AStA gewählt wurden. Stell

§ 15 Protokoll

( 1) Von den Sitzungen des Studierendenparlaments wird durch das Präsidium ein Beschlussprotokoll erstellt und archiviert. Das Beschluss- und Wahlprotokoll ist schriftlich anzufertigen. Die Beschlüsse des Studieren­denparlaments sind innerhalb von zehn Tagen auf der StuPa- Homepage- vorbehaltlich der Bestätigung durch das Studierendenparlament auf seiner nächst folgenden Sitzung zu veröffentlichen und auf Verlangen jedem Mitglied der Studierendenschaft auszuhändigen.

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( 2) Das Protokoll ist ein Ergebnisprotokoll und enthält die Tagesordnung, die Anwesenheitsliste, die gestellten Anträge und deren Abstimmungsergebnisse. Der Proto­kollant/ die Protokollantin hat das Protokoll zu unter­zeichnen.

§ 16 Anträge zur Geschäftsordnung

( 1) Anträge zur Geschäftsordnung dürfen sich aus­schließlich mit dem Ablauf der Sitzung befassen. Anträ­bob ge zur Geschäftsordnung werden außerhalb der Liste der Rednerinnen und Redner sofort behandelt. Sie können nur von Mitgliedern des Studierendenparlaments gestellt werden. Vor der Abstimmung erhält je ein Mitglied des Studierendenparlaments für bzw. gegen den Antrag das

Wort.

пере ( 2) Geschäftsordnungsanträge sind:

1. Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit; Antrag auf Vertagung vor Eintritt in die Tagesord­

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3. Änderung der Reihenfolge der Beratung;

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Schluss der Sitzung( mit Zweidrittelmehrheit);

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5. Unterbrechung der Sitzung;

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9. Schluss der Beratung( mit Zwei- Drittel- Mehrheit); 10. Antrag auf Schluss der RednerInnenliste;

11. Begrenzung der Redezeit;

12. Ausschluss der Öffentlichkeit;

13. Getrennte Abstimmung( auf Verlangen eines Mit­aglieds); bris mebele

14. Geheime Abstimmung;

15. Wahl ohne Abstimmung( kein Mitglied darf wider­sprechen).

( 3) Werden mehrere Anträge zur Geschäftsordnung ne­beneinander gestellt, so sollen sie in der Reihenfolge dieser Liste zur Abstimmung gestellt werden.

§ 17 Außerordentliche Sitzungen

( 1) Außerordentliche Sitzungen können von dem Präsi­dium auf

Antrag des AStA,

auf Verlangen von drei Fachschaftsräten,

auf Verlangen von zwei Prozent der Mitglieder der Studierendenschaft oder

auf Verlangen von einem Drittel der Mitgliedern des Studierendenparlaments oder mindestens zwei im Studierendenparlament vertretenen Listen einberufen werden.

( 2) Die Einladung erfolgt 4 Werktage vorher und ist auf der StuPa- Homepage anzukündigen.

( 3) Alle Anträge zu außerordentlichen Sitzungen sind Initiativanträge. Es gelten die Bestimmungen des§ 12 dieser Geschäftsordnung.

§ 18 Arbeitsgruppen und Kommissionen

( 1) Das Studierendenparlament der Universität Potsdam kann sich neben dem Präsidium weitere Arbeitsgremien, Kommissionen und Arbeitsgruppen für bestimmte Auf­gabenbereiche einrichten.

( 2) Über die Aufgabenstellung und die Dauer der Ein­setzung von Arbeitskreisen entscheidet das Stupa. Die Mitglieder der Arbeitskreise und ihre StellvertreterInnen werden jeweils von den im StuPa vertretenen Listen benannt; dabei können auch Studierende, die nicht dem StuPa angehören, berücksichtigt werden. Eine Regelung über den Vorsitz treffen die Arbeitskreise eigenständig.

( 3) Die Amtszeit der Arbeitskreise endet spätestens mit der Amtszeit des Stupa.

§ 19 In- Kraft- Treten

( 1) Die Geschäftsordnung des Studierendenparlaments

6. Verbindung der Beratung zweier Tagesordnungs- tritt auf Beschluss des StuPa am 14. März 2000 in Kraft. punkte;

7. Durchführung von zwei Lesungen zu einem Tages-( 2) Die Geschäftsordnung kann auf Antrag, nach einer ordnungspunkt;

sb zeitlich begrenzten Aussprache, im Verlaufe der Sitzun­

8. Vertagung der aufgerufenen Tagesordnungspunkte; dogen des Studierendenparlaments mit Zwei- Drittel­

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