Heft 
(2000) 5
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Mehrheit seiner anwesenden Mitglieder geändert wer­den.

( 3) Anträge zur Änderung der Satzung, der Geschäfts­-ordnung, der Wahl- und Finanzordnung der Studieren­denschaft der Universität Potsdam sind fristgemäß, so­fern sie 15 Werktage vor Beginn der Sitzung in das Stu­dierendenparlament eingereicht werden.

schaftsrat, sofern sich eine Fachschaft nicht eine eigene Wahlordnung gegeben hat. Eine solche muss jedoch den Grundsätzen dieser Rahmenwahlordnung nach§ 7 ent­sprechen. da

§ 2 Sitzverteilung

Für das StuPa sind nach§ 9 Abs. 1 der Satzung der Stu­dierendenschaft 27 Mitglieder zu wählen.

Rahmenwahlordnung der Studierenden­schaft der Universität Potsdam

beschlossen auf der 10. Sitzung des Zweiten Studie­rendenparlamentes am 4. April 2000

Das Studierendenparlament der Universität Potsdam hat auf seiner Sitzung vom 4. April 2000 nach§ 61 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Branden­burg( Brandenburgisches Hochschulgesetz- BbgHG) vom 20. Mai 1999( GVBl. I S.130) und nach der Satzung des Studierendenparlaments vom 9. Dezember 1999 folgende Rahmenwahlordnung erlassen.

Übersicht

Geltungsbereich

S

§3 Wahlbezirke

Wahlbezirke, in denen an den Wahltagen an zentraler Stelle ein Wahllokal einzurichten ist, sind die Fakultäten. M

§ 4 Wahltermin

( 1) Die Wahlen zum StuPa finden an bis zu drei aufein­anderfolgenden Tagen im Sommersemester statt. Die Wahl zum StuPa soll gleichzeitig mit den Wahlen der Organe der Universität Potsdam durchgeführt werden. asb doz

( 2) Der Wahltermin wird vom Wahlausschuss festge­legt. Er darf nicht auf die vorlesungsfreie Zeit und die erste oder letzte Vorlesungswoche gelegt werden.

( 3) Die Wahlzeit dauert mindestens von 10.00 Uhr bis 12 15.00 Uhr.

Wahlausschreibung

Wahlberechtigtenverzeichnis

§ 1

§ 2

Sitzverteilung

br§ 3

Wahlbezirke

§ 4

Wahltermin

§ 5

Wahlberechtigung

§ 6

Wählbarkeit

§ 7

Wahlgrundsätze

§ 8

Wahlsystem

§ 9

Wahlausschuss

§ 10

Wahlhelfende Personen

§ 11

§ 12

§ 13

§ 14

§ 15

mon§ 16

§ 17

Briefwahl

§ 18

§ 19

§ 20

§ 21

§ 22

Wahlvorschläge

Prüfung und Veröffentlichung der Wahlvor­schläge

Vorbereitung des Wahlgangs

Wahlgang

Ermittlung und Bekanntgabe des Wahlergebnis­

ses

Wahlniederschrift

Wahlprüfung und Wiederholung der Wahl Amtszeit

Vakanzen/ Nachrücken

§ 23 In- Kraft- Treten

§ 1 Geltungsbereich

Diese Rahmenwahlordnung gilt für die Wahlen zu den Organen der Studierendenschaft, insbesondere für die To Wahl zum Studierendenparlament( StuPa) der Universi­tät Potsdam. Sie gilt entsprechend für Wahlen in den Fachschaften insbesondere für Wahlen zum Fach­

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§ 5 Wahlberechtigung

( 1) Wahlberechtigt sind alle immatrikulierten Studie­renden der Universität Potsdam.

( 2) Die Zuordnung der Wahlberechtigten zu einem Wahlbezirk richtet sich nach dem ersten Studienfach. Wahlberechtigte, die Mitglieder mehrerer Fakultäten sind, können bis zum Tage des Ablaufs für Einwendun­gen gegen das Wählerverzeichnis gegenüber dem Stu­dentischen Wahlausschuss( StWA) eine formlose Erklä­rung abgeben, dass sie in einer anderen Fakultät, als der in Satz 1 festgelegten, wählen wollen.

§ 6 Wählbarkeit

( 1) Wählbar sind alle immatrikulierten Studierenden der Universität Potsdam.

( 2) Für die Wählbarkeit gilt§ 5 Abs. 2 dieser Rahmen­wahlordnung entsprechend.

§ 7 Wahlgrundsätze

Die Mitglieder der Organe der Studierendenschaft wer­den von den Studierenden in unmittelbarer, freier, glei­cher und geheimer Wahl gewählt.

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