Mehrheit seiner anwesenden Mitglieder geändert werden.
( 3) Anträge zur Änderung der Satzung, der Geschäfts-ordnung, der Wahl- und Finanzordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam sind fristgemäß, sofern sie 15 Werktage vor Beginn der Sitzung in das Studierendenparlament eingereicht werden.
schaftsrat, sofern sich eine Fachschaft nicht eine eigene Wahlordnung gegeben hat. Eine solche muss jedoch den Grundsätzen dieser Rahmenwahlordnung nach§ 7 entsprechen. da
§ 2 Sitzverteilung
Für das StuPa sind nach§ 9 Abs. 1 der Satzung der Studierendenschaft 27 Mitglieder zu wählen.
Rahmenwahlordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam
beschlossen auf der 10. Sitzung des Zweiten Studierendenparlamentes am 4. April 2000
Das Studierendenparlament der Universität Potsdam hat auf seiner Sitzung vom 4. April 2000 nach§ 61 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( Brandenburgisches Hochschulgesetz- BbgHG) vom 20. Mai 1999( GVBl. I S.130) und nach der Satzung des Studierendenparlaments vom 9. Dezember 1999 folgende Rahmenwahlordnung erlassen.
Übersicht
Geltungsbereich
S
§3 Wahlbezirke
Wahlbezirke, in denen an den Wahltagen an zentraler Stelle ein Wahllokal einzurichten ist, sind die Fakultäten. M
§ 4 Wahltermin
( 1) Die Wahlen zum StuPa finden an bis zu drei aufeinanderfolgenden Tagen im Sommersemester statt. Die Wahl zum StuPa soll gleichzeitig mit den Wahlen der Organe der Universität Potsdam durchgeführt werden. asb doz
( 2) Der Wahltermin wird vom Wahlausschuss festgelegt. Er darf nicht auf die vorlesungsfreie Zeit und die erste oder letzte Vorlesungswoche gelegt werden.
( 3) Die Wahlzeit dauert mindestens von 10.00 Uhr bis 12 15.00 Uhr.
Wahlausschreibung
Wahlberechtigtenverzeichnis
§ 1
§ 2
Sitzverteilung
br§ 3
Wahlbezirke
§ 4
Wahltermin
§ 5
Wahlberechtigung
§ 6
Wählbarkeit
§ 7
Wahlgrundsätze
§ 8
Wahlsystem
§ 9
Wahlausschuss
§ 10
Wahlhelfende Personen
§ 11
§ 12
§ 13
§ 14
§ 15
mon§ 16
§ 17
Briefwahl
§ 18
§ 19
§ 20
§ 21
§ 22
Wahlvorschläge
Prüfung und Veröffentlichung der Wahlvorschläge
Vorbereitung des Wahlgangs
Wahlgang
Ermittlung und Bekanntgabe des Wahlergebnis
ses
Wahlniederschrift
Wahlprüfung und Wiederholung der Wahl Amtszeit
Vakanzen/ Nachrücken
§ 23 In- Kraft- Treten
§ 1 Geltungsbereich
Diese Rahmenwahlordnung gilt für die Wahlen zu den Organen der Studierendenschaft, insbesondere für die To Wahl zum Studierendenparlament( StuPa) der Universität Potsdam. Sie gilt entsprechend für Wahlen in den Fachschaften insbesondere für Wahlen zum Fach
-
§ 5 Wahlberechtigung
( 1) Wahlberechtigt sind alle immatrikulierten Studierenden der Universität Potsdam.
( 2) Die Zuordnung der Wahlberechtigten zu einem Wahlbezirk richtet sich nach dem ersten Studienfach. Wahlberechtigte, die Mitglieder mehrerer Fakultäten sind, können bis zum Tage des Ablaufs für Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis gegenüber dem Studentischen Wahlausschuss( StWA) eine formlose Erklärung abgeben, dass sie in einer anderen Fakultät, als der in Satz 1 festgelegten, wählen wollen.
§ 6 Wählbarkeit
( 1) Wählbar sind alle immatrikulierten Studierenden der Universität Potsdam.
( 2) Für die Wählbarkeit gilt§ 5 Abs. 2 dieser Rahmenwahlordnung entsprechend.
§ 7 Wahlgrundsätze
Die Mitglieder der Organe der Studierendenschaft werden von den Studierenden in unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
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