( 3) Im Studium sind mindestens 60 Credit Points( CP) zu erwerben, um die Abschlussprüfung erfolgreich zu bestehen.
( 4) Alle Prüfungsleistungen werden im Regelfall in englischer Sprache erbracht.
§ 11 Fachprüfungen
( 1) Jede/ r Kandidat/ in hat die gemäß Absatz 2 bis 4 vorgesehenen Fachprüfungen zu absolvieren und die damit verbundenen CP zu erwerben; die Fachprüfungen werden in Form von prüfungsrelevanten Studienleistungen, d.h. studienbegleitend erbracht. Die mehrfache Anrechnung gleicher oder ähnlicher Veranstaltungen auf die CPVorgabe sowie auf die Abschlussnote ist ausgeschlossen. Die näheren Inhalte der obligatorischen Veranstaltungen und Wahlpflichtveranstaltungen, die im Studiengang Public Management gelehrt und geprüft werden, werden durch die jeweils geltende Studienordnung dieses Studiengangs festgelegt und beschrieben. Werden von der/ vom Kandidatin/ en mehr als die gemäß Absatz 2 bis 4 vorgesehenen Fachprüfungen bestanden, entscheidet diese/ r, welche der Prüfungsnoten vom PA bei der Bildung der Gesamtnote berücksichtigt werden sollen; im Zweifelsfall werden die für die/ den Kandidat/ in/ en günstigsten Noten gewertet. Weitere Einzelheiten der Fachprüfungen legt der PA fest.
( 2) Jede/ r Kandidat/ in muss die nach Studienplan vorgesehenen acht obligatorischen Veranstaltungen belegen und sich jeweils einer Fachprüfung unterziehen. Die Fachprüfung in einer obligatorischen Veranstaltung besteht aus den folgenden drei zu erbringenden Teilleistungen, deren Anforderungen in§ 9 bestimmt werden:
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Abhaltung eines Referates( Vortrag) einschl. Thesenpapier und
Anfertigung einer schriftlichen Hausarbeit( Term Paper) und
Anfertigung einer schriftlichen Klausurarbeit am Ende der Veranstaltung
Die Note der Fachprüfung kommt zustande, indem die drei erbrachten Teilleistungen mit je 25% gewichtet werden und die Lehrkraft zusätzlich die aktive Mitarbeit der/ des Kandidatin/ en in der betreffenden Veranstaltung mit einem Gewicht von 25% bewertet. Für eine erfolgreich erbrachte Fachprüfung in einer obligatorischen Veranstaltung werden drei CP gewährt.
( 3) Jede/ r Kandidat/ in muss ferner WahlpflichtVeranstaltungen im Umfang von mindestens 8 CP belegen und erfolgreich absolvieren. Dabei existieren zwei Optionen:
3a) Die/ der Kandidat/ in kann sich bei der Veranstaltungswahl, die aufgrund des konkreten Studienplanangebotes zu treffen ist, für eine bestimmte Anzahl an Leistungskursen( Majors) entscheiden. Bei einem Leistungskurs besteht die Fachprüfung aus den folgenden beiden zu erbringenden Teilleistungen, deren Anforderungen in § 9 bestimmt werden:
Abhaltung eines Referates( Vortrag) einschl. Thesenpapier und
Anfertigung eines Short Term Papers oder einer schriftlichen Klausurarbeit am Ende der Veranstaltung.
Die Note der Fachprüfung kommt zustande, indem die zwei erbrachten Teilleistungen mit je 33,3% gewichtet werden und die Lehrkraft zusätzlich die aktive Mitarbeit der/ des Kandidatin/ en in der betreffenden Veranstaltung mit einem Gewicht von 33,3% bewertet. Für eine erfolgreich erbrachte Fachprüfung in einem Leistungskurs werden zwei CP gewährt.
( 3 b) In den übrigen von der/ vom Kandidatin/ en belegten Wahlpflicht- Veranstaltungen ist je eine Fachprüfung zu absolvieren, indem je Wahlpflicht- Veranstaltung eine der folgenden Teilleistungen zu erbringen ist, deren Anforderungen in§ 9 bestimmt werden:
Abhaltung eines Referates( Vortrag) einschl. Thesenpapier oder
Anfertigung eines Short Term Papers oder
schriftliche Klausurarbeit am Ende der Veranstaltung. Die Note der Fachprüfung kommt zustande, indem die erbrachte Teilleistung mit 50% gewichtet wird und die Lehrkraft zusätzlich die aktive Mitarbeit der/ des Kandidatin/ en in der betreffenden Veranstaltung mit einem Gewicht von 50% bewertet. Für eine erfolgreich erbrachte Fachprüfung in einer derartigen WahlpflichtVeranstaltung wird ein CP gewährt.
( 4) Die Fachprüfungen werden im Regelfall von denjenigen Lehrkräften abgenommen und bewertet, die die betreffende Lehrveranstaltung durchgeführt haben. Wird eine Fachprüfung nicht bestanden, dann kann sie einmal wiederholt werden. Dabei kann aus wichtigem Grunde von den ursprünglichen Prüfungsformen abgewichen werden.
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( 5) Eine Wiederholungsprüfung in Form einer schriftlichen Prüfung andere Formen von Prüfungsleistungen können von den Lehrkräften beim PA beantragt werden- sollte frühestens eine Woche und spätestens vier Wochen nach dem Nicht- Bestehen der Prüfung durchgeführt werden.
§ 12 Testate für sonstige Veranstaltungen
Die/ der Kandidat/ in hat ferner an den laut Studienplan vorgesehenen sonstigen Veranstaltungen des Studiengangs teilzunehmen, insbesondere an den Prüfungskolloquien, PC- Methoden- und Projektkursen sowie Exkursionen, die auch während der Semesterferien stattfinden können. Die erfolgreiche Teilnahme an den in Satz 1 genannten Veranstaltungen wird von der zuständigen Lehrkraft durch ein Testat bestätigt. Die erfolgreiche Teilnahme an den oben genannten Veranstaltungen ist im Regelfall mit je 2 CP pro Veranstaltung verbunden. Der Prüfungsausschuss kann für ausgewählte Veranstaltungen auch den Erwerb einer davon abweichenden Zahl von CP beschließen.
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