1. Die Gesamtnote der Fachprüfungen geht mit einem Gewicht von 65% in die Gesamtnote der Abschlussprüfung ein.
2. Die Note der Abschlussarbeit wird mit 25% gewich
tet.
3. Die Note der mündlichen Verteidigung der Abschlussarbeit wird mit einem Gewicht von 10% versehen.
( 3) Die Gesamtnote lautet
bei einem Durchschnitt bis 1,5
= sehr gut
bei einem Durchschnitt über 1,5 bis 2,5
= gut
bei einem Durchschnitt über 2,5 bis 3,5
= befriedigend
Studienordnung für das Magisternebenfach Religionswissenschaft
an der Universität Potsdam
Vom 9. Februar 1995
Gemäß§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156), geändert durch Gesetz vom 16. Oktober 1992 ( GVBl. I S. 422), hat der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät I der Universität Potsdam am 9. Februar 1995 die folgende Studienordnung erlassen: ¹
Übersicht
bei einem Durchschnitt über 3,5 bis 4,0
I.
= ausreichend
§ 1
Allgemeine Grundlagen des Studiums Geltungsbereich
.
bei einem Durchschnitt über 4,0
§ 2
Beschreibung des Studiengangs
= nicht bestanden
§ 3
Ausbildungsziele
II.
Organisatorisches
§ 4
Studienfachberatung
§ 5
Sprachkenntnisse
§ 6
Gliederung des Studiengangs
§ 7
Studienorganisation
Bei einem Notendurchschnitt von unter 1,3 kann die Gesamtnote" mit Auszeichnung" vergeben werden.
§ 15 Zeugnis und Urkunde über die Abschlussprüfung
( 1) Über die bestandene Abschlussprüfung wird unverzüglich ein Zeugnis ausgestellt. Das Zeugnis trägt das Datum des Tages, an dem die letzte Prüfungsleistung erbracht worden ist. Das Zeugnis enthält mindestens die Noten der von der/ vom Kandidatin/ en abgeschlossenen Prüfungsfächer, Thema und Note der Abschlussarbeit, Note der mündlichen Verteidigung sowie die Gesamtnote der Abschlussprüfung. Es wird von der/ vom Vorsitzenden des PA unterzeichnet.
( 2) Mit dem Zeugnis wird der/ dem Kandidatin/ en zugleich eine Urkunde ausgehändigt, die die Verleihung des akademischen Grades gemäß§ 2 bestätigt. Die Urkunde wird von der/ vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses sowie von der/ vom Dekan/ in der Wirtschaftsund Sozialwissenschaftlichen Fakultät unterzeichnet und mit dem Siegel der Universität Potsdam versehen. Mit Aushändigung der Urkunde erhält die/ der Kandidat/ in die Befugnis, den Abschlussgrad gemäß§ 2 zu führen. Zeugnis und Urkunde werden in englischer Sprache ausgefertigt; sie enthalten als Zusatz auch die im angelsächsischen Sprachraum üblichen Äquivalente der Benotung.
§ 16 In- Kraft- Treten
Diese Prüfungsordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
§ 8 Leistungskontrolle
III.
Grundstudium
§ 9
Definition, Umfang, Dauer
§ 10
Strukturierung des Lehrangebots
§ 11
Leistungsnachweise
IV. § 12
Hauptstudium
Definition und Voraussetzungen
§ 13 Strukturierung des Lehrangebots
§ 14 Leistungsnachweise
V.
Schlussbestimmungen
§ 15 In- Kraft- Treten
I. Allgemeine Grundlagen des Studiums
§ 1 Geltungsbereich
Diese Studienordnung regelt Ziele, Inhalt und Aufbau des Magisternebenfachs Religionswissenschaft an der Universität Potsdam und gilt für Studierende, die im Nebenfach Religionswissenschaft an der Universität Potsdam immatrikuliert sind.
§2 Beschreibung des Studiengangs
( 1) Die Aufgabe der Religionswissenschaft ist es, die unterschiedlichen Religionen in ihrer Verschiedenheit als je eigene Versuche eines Welt- und Daseinsverständnisses einsichtig zu machen, dies auch im Vergleich mit den philosophischen und naturwissenschaftlichen Weltdeutungs- und-bewältigungsmodellen.
' Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 4. Mai 2000
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