Heft 
(2000) 7
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( 2) Das Studium der Religionen als Leben bestimmende und Kontingenz bewältigende Befindlichkeit des Men­schen soll die Studierenden befähigen, mit religiösem Denken kritisch und selbstkritisch umzugehen, auch um daraus Konsequenzen für die öffentliche Debatte zu ziehen oder für ihr Amt als Erzieher/ in der Jugend an den Schulen sowie in einer späteren Berufsarbeit im Kultur-, Medien- oder tertiären Bildungsbereich.

( 3) Für die Erkenntnis des Wesens von Religion, zum kritischen Begleiten und Gestalten religionswissenschaft­licher Erkenntnisse ist es erforderlich, dass Religionswis­senschaftler/ innen zunächst unbedingt Experte/ Expertin­nen auf dem Gebiet einer Religion sein müssen. Nur wer eine Religion gründlich kennt und ihre Quellentexte zu lesen und zu deuten versteht, kann relevante religions­wissenschaftliche Einsichten zutage fördern. Und nur von einer solchen Basis aus können Religionswissenschaft­ler/ innen kompetent und kritisch am Gespräch der Reli­gionswissenschaft teilnehmen. Vergleichende Religions­wissenschaft nur aus zweiter Hand führt meist zu unhalt­baren Konstrukten. Die Spezialisierung der Religionswis­senschaftler/ innen ist darum nötig und berechtigt. Der hierfür in Potsdam gewählte Schwerpunkt ist die jüdische Religionsgeschichte sowie die der Tochterreligion Chris­tentum. Hinzu tritt, in Kooperation mit der Klassischen Philologie und der Soziologie, die antike Religionsge­schichte und die Religionssoziologie.

§3 Ausbildungsziele

Das Studium im Nebenfach Religionswissenschaft soll die Studierenden befähigen, selbstständig und methoden­bewusst religionswissenschaftliche Kenntnisse, insbeson­dere von der Vielfalt der jüdischen Religionsgeschichte, der christlichen Religion sowie überblicksweise von anderen Religionen zu erwerben.

II.

Organisatorisches

§ 4 Studienfachberatung

( 1) Alle Studierenden müssen am Beginn ihres ersten Semesters im Fach Religionswissenschaft an einer Stu­dienfachberatung teilnehmen, die schriftlich zu beschei­nigen ist.

( 2) Den Studierenden aller Semester ebenso wie Aus­tausch- Studierenden wird die freiwillige Studienfach­beratung empfohlen, die studienbegleitenden Charakter hat. Dafür stehen alle Mitglieder des Lehrkörpers im Studiengang in ihren Sprechstunden zu Verfügung.

§ 5 Sprachkenntnisse

( 1) Für das Studium des Faches Religionswissenschaft ist die Kenntnis von Fremdsprachen unabdingbar. Die Kenntnis von wenigstens einer modernen Fremdsprache ist Studienvoraussetzung.

( 2) Zusätzlich ist die Vorlage des Hebraicum erforder­lich. Weitere Sprachkenntnisse, insbesondere Aramäisch, Jiddisch, Arabisch, Latein und Griechisch sind wün­schenswert. Die Sprachkurse, die zum Erwerb von Heb­räisch notwendig sind, werden als Teil des Grundstudi­ums vom Lehrstuhl Religionswissenschaft, die für weite­re Sprachen von den anderen Philologien an der Univer­sität angeboten und angerechnet. Bis zu zwei Semester, in denen die Pflichtsprache Hebräisch erworben wird, können von der Anrechnung auf die Regelstudienzeit ausgenommen werden.

( 3) Die Sprachkenntnisse sind durch das Reifezeugnis bzw. ein vergleichbares, an der Universität erworbenes Abschlusszeugnis oder anderweitige Bescheinigungen nachzuweisen.

( 4) Studierende, die nicht über die erforderlichen Sprachnachweise verfügen, müssen die notwendigen Kenntnisse( z.B. durch Sprachkurse während der ersten Studiensemester) erwerben und in Klausuren/ mündlichen Prüfungen überprüfen lassen, die im Fach Religionswis­senschaft entweder selbst abgenommen werden bzw. den jeweils üblichen Anforderungen an der Universität Pots­dam entsprechen müssen. In Zweifelsfällen und über die Anerkennung von vergleichbaren Zertifikaten anderer Institutionen entscheidet der Prüfungsausschuss.

§ 6 Gliederung des Studiengangs

A. Religionsgeschichte mit den Teilgebieten:

1. Die Religion der biblischen Zeit( der Hebräischen Bibel)

2. Die Hellenisierung des Judentums, die Apokryphen und Pseudepigraphen, religiöse Gruppen: Qumran, Pharisäer etc.

3. Das Neue Testament

4. Rabbinische Literatur und Theologie, Talmudim und Midraschim

5. Die frühe jüdische Mystik

6. Judentum des Mittelalters bis zur Neuzeit

a. Rabbinische Theologien

b. Jüdische Religionsphilosophen

c. Mystik, Kabbala und Chassidismus 7. Jüdische Aufklärung und Moderne 8. Christliche Theologien

a. Das Neue Testament

b. Katholische Lehren

c. Protestantische Lehren

d. Orthodoxe Lehren

9. Antike Religionen des Mittelmeerraumes 10. Islam

B. Systematische Religionswissenschaft u. Religionsso­ziologie

1. Einführung in die Geschichte der Religionswissen­schaft

2. Systematische Fragen und Begriffe der Religionswis­senschaft

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