( 2) Das Studium der Religionen als Leben bestimmende und Kontingenz bewältigende Befindlichkeit des Menschen soll die Studierenden befähigen, mit religiösem Denken kritisch und selbstkritisch umzugehen, auch um daraus Konsequenzen für die öffentliche Debatte zu ziehen oder für ihr Amt als Erzieher/ in der Jugend an den Schulen sowie in einer späteren Berufsarbeit im Kultur-, Medien- oder tertiären Bildungsbereich.
( 3) Für die Erkenntnis des Wesens von Religion, zum kritischen Begleiten und Gestalten religionswissenschaftlicher Erkenntnisse ist es erforderlich, dass Religionswissenschaftler/ innen zunächst unbedingt Experte/ Expertinnen auf dem Gebiet einer Religion sein müssen. Nur wer eine Religion gründlich kennt und ihre Quellentexte zu lesen und zu deuten versteht, kann relevante religionswissenschaftliche Einsichten zutage fördern. Und nur von einer solchen Basis aus können Religionswissenschaftler/ innen kompetent und kritisch am Gespräch der Religionswissenschaft teilnehmen. Vergleichende Religionswissenschaft nur aus zweiter Hand führt meist zu unhaltbaren Konstrukten. Die Spezialisierung der Religionswissenschaftler/ innen ist darum nötig und berechtigt. Der hierfür in Potsdam gewählte Schwerpunkt ist die jüdische Religionsgeschichte sowie die der Tochterreligion Christentum. Hinzu tritt, in Kooperation mit der Klassischen Philologie und der Soziologie, die antike Religionsgeschichte und die Religionssoziologie.
§3 Ausbildungsziele
Das Studium im Nebenfach Religionswissenschaft soll die Studierenden befähigen, selbstständig und methodenbewusst religionswissenschaftliche Kenntnisse, insbesondere von der Vielfalt der jüdischen Religionsgeschichte, der christlichen Religion sowie überblicksweise von anderen Religionen zu erwerben.
II.
Organisatorisches
§ 4 Studienfachberatung
( 1) Alle Studierenden müssen am Beginn ihres ersten Semesters im Fach Religionswissenschaft an einer Studienfachberatung teilnehmen, die schriftlich zu bescheinigen ist.
( 2) Den Studierenden aller Semester ebenso wie Austausch- Studierenden wird die freiwillige Studienfachberatung empfohlen, die studienbegleitenden Charakter hat. Dafür stehen alle Mitglieder des Lehrkörpers im Studiengang in ihren Sprechstunden zu Verfügung.
§ 5 Sprachkenntnisse
( 1) Für das Studium des Faches Religionswissenschaft ist die Kenntnis von Fremdsprachen unabdingbar. Die Kenntnis von wenigstens einer modernen Fremdsprache ist Studienvoraussetzung.
( 2) Zusätzlich ist die Vorlage des Hebraicum erforderlich. Weitere Sprachkenntnisse, insbesondere Aramäisch, Jiddisch, Arabisch, Latein und Griechisch sind wünschenswert. Die Sprachkurse, die zum Erwerb von Hebräisch notwendig sind, werden als Teil des Grundstudiums vom Lehrstuhl Religionswissenschaft, die für weitere Sprachen von den anderen Philologien an der Universität angeboten und angerechnet. Bis zu zwei Semester, in denen die Pflichtsprache Hebräisch erworben wird, können von der Anrechnung auf die Regelstudienzeit ausgenommen werden.
( 3) Die Sprachkenntnisse sind durch das Reifezeugnis bzw. ein vergleichbares, an der Universität erworbenes Abschlusszeugnis oder anderweitige Bescheinigungen nachzuweisen.
( 4) Studierende, die nicht über die erforderlichen Sprachnachweise verfügen, müssen die notwendigen Kenntnisse( z.B. durch Sprachkurse während der ersten Studiensemester) erwerben und in Klausuren/ mündlichen Prüfungen überprüfen lassen, die im Fach Religionswissenschaft entweder selbst abgenommen werden bzw. den jeweils üblichen Anforderungen an der Universität Potsdam entsprechen müssen. In Zweifelsfällen und über die Anerkennung von vergleichbaren Zertifikaten anderer Institutionen entscheidet der Prüfungsausschuss.
§ 6 Gliederung des Studiengangs
A. Religionsgeschichte mit den Teilgebieten:
1. Die Religion der biblischen Zeit( der Hebräischen Bibel)
2. Die Hellenisierung des Judentums, die Apokryphen und Pseudepigraphen, religiöse Gruppen: Qumran, Pharisäer etc.
3. Das Neue Testament
4. Rabbinische Literatur und Theologie, Talmudim und Midraschim
5. Die frühe jüdische Mystik
6. Judentum des Mittelalters bis zur Neuzeit
a. Rabbinische Theologien
b. Jüdische Religionsphilosophen
c. Mystik, Kabbala und Chassidismus 7. Jüdische Aufklärung und Moderne 8. Christliche Theologien
a. Das Neue Testament
b. Katholische Lehren
c. Protestantische Lehren
d. Orthodoxe Lehren
9. Antike Religionen des Mittelmeerraumes 10. Islam
B. Systematische Religionswissenschaft u. Religionssoziologie
1. Einführung in die Geschichte der Religionswissenschaft
2. Systematische Fragen und Begriffe der Religionswissenschaft
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