für
§ 11 Leistungsnachweise
( 1) Die geforderten Semesterwochenstunden werden durch Beleglisten, die die Themen der besuchten Lehrveranstaltungen, das jeweilige Semester und den Namen der Dozentin/ des Dozenten enthalten müssen, nachgewiesen.
( 2) Die Studierenden besuchen Lehrveranstaltungen in möglichst vielen der in§ 6 genannten Studienbereiche. Für sie sind im Grundstudium obligatorisch:
OTM b
1. Hebräischkenntnisse( Anwesenheitsschein)
2. 1 Proseminarschein
3. 1 Grundkursschein
( 3) Die Leistungsnachweise sind bei der Meldung zur Zwischenprüfung vorzulegen.
alternativ
1 Hauptseminarschein aus der antiken Religionsgeschichte des Mittelmeerraumes oder aus dem religionsvergleichenden Kolloquium( Bereich§ 6 C). Wahl einer oder mehrerer nicht dem Bereich§ 6 A angehörender Religionen, über die anhand einer schriftlichen Ausarbeitung eine wenigstens zweistündige Seminarsitzung gestaltet werden muss.
( 2) Die erforderlichen Leistungsnachweise sind bei der Meldung zur Magisterprüfung vorzulegen.
V.
Schlussbestimmungen
§ 15 In- Kraft- Treten
Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
IV. Hauptstudium
§ 12 Definition und Voraussetzungen
( 1) Im Hauptstudium sollen sowohl gründliche Fachkenntnisse als auch ausreichende Fähigkeiten zur selbstständigen Behandlung wissenschaftlicher Fragen erworben werden. Dazu ist es für die Studierenden erforderlich, sich mit unterschiedlichen Forschungsschwerpunkten vertraut zu machen und die Fähigkeit zu entwickeln, diese in wissenschaftlicher Form darzustellen.
( 2) Voraussetzungen für die Aufnahme des Hauptstudiums ist der erfolgreiche Abschluss des Grundstudiums durch die Zwischenprüfung.
§ 13 Strukturierung des Lehrangebotes
( 1) Lehrveranstaltungen ohne Leistungsnachweis sind die Vorlesungen, Übungen und teilweise Kolloquien.
( 2) Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums sind die Hauptseminare und das Kolloquium zur„, Vergleichenden Religionskunde".
( 3) Die erfolgreiche Teilnahme wird auf Basis regelmäBiger Anwesenheit und einer schriftlichen Hausarbeit im Umfang von ca. 20- 25 Seiten durch einen Leistungsnachweis( Hauptseminarschein) bestätigt.
§ 14 Leistungsnachweise
Schulen sowie
( 1) Obligatorisch für die Studierenden sind:
―2
1.
2.
3.
Hebraicum
1 religionsgeschichtlicher( Bereich§ 6 A) Haupt
seminarschein
1 Hauptseminarschein in Religionsphänomenologie( Bereich§ 6 B)
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