Heft 
(2000) 7
Seite
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für

§ 11 Leistungsnachweise

( 1) Die geforderten Semesterwochenstunden werden durch Beleglisten, die die Themen der besuchten Lehr­veranstaltungen, das jeweilige Semester und den Namen der Dozentin/ des Dozenten enthalten müssen, nachge­wiesen.

( 2) Die Studierenden besuchen Lehrveranstaltungen in möglichst vielen der in§ 6 genannten Studienbereiche. Für sie sind im Grundstudium obligatorisch:

OTM b

1. Hebräischkenntnisse( Anwesenheitsschein)

2. 1 Proseminarschein

3. 1 Grundkursschein

( 3) Die Leistungsnachweise sind bei der Meldung zur Zwischenprüfung vorzulegen.

alternativ

1 Hauptseminarschein aus der antiken Religionsgeschich­te des Mittelmeerraumes oder aus dem religionsverglei­chenden Kolloquium( Bereich§ 6 C). Wahl einer oder mehrerer nicht dem Bereich§ 6 A angehörender Religio­nen, über die anhand einer schriftlichen Ausarbeitung eine wenigstens zweistündige Seminarsitzung gestaltet werden muss.

( 2) Die erforderlichen Leistungsnachweise sind bei der Meldung zur Magisterprüfung vorzulegen.

V.

Schlussbestimmungen

§ 15 In- Kraft- Treten

Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.

IV. Hauptstudium

§ 12 Definition und Voraussetzungen

( 1) Im Hauptstudium sollen sowohl gründliche Fach­kenntnisse als auch ausreichende Fähigkeiten zur selbst­ständigen Behandlung wissenschaftlicher Fragen erwor­ben werden. Dazu ist es für die Studierenden erforder­lich, sich mit unterschiedlichen Forschungsschwerpunk­ten vertraut zu machen und die Fähigkeit zu entwickeln, diese in wissenschaftlicher Form darzustellen.

( 2) Voraussetzungen für die Aufnahme des Hauptstudi­ums ist der erfolgreiche Abschluss des Grundstudiums durch die Zwischenprüfung.

§ 13 Strukturierung des Lehrangebotes

( 1) Lehrveranstaltungen ohne Leistungsnachweis sind die Vorlesungen, Übungen und teilweise Kolloquien.

( 2) Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums sind die Hauptseminare und das Kolloquium zur, Vergleichenden Religionskunde".

( 3) Die erfolgreiche Teilnahme wird auf Basis regelmä­Biger Anwesenheit und einer schriftlichen Hausarbeit im Umfang von ca. 20- 25 Seiten durch einen Leistungs­nachweis( Hauptseminarschein) bestätigt.

§ 14 Leistungsnachweise

Schulen sowie

( 1) Obligatorisch für die Studierenden sind:

―2

1.

2.

3.

Hebraicum

1 religionsgeschichtlicher( Bereich§ 6 A) Haupt­

seminarschein

1 Hauptseminarschein in Religionsphänomenolo­gie( Bereich§ 6 B)

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