Heft 
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Studienordnung für das Fach Arbeitslehre für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemeinbildenden Schulen sowie die Fächer Arbeitslehre/ Technik für das Lehramt an Gymnasien in Lehramtsstudiengängen an der Universität

Potsdam

Vom 12. Dezember 1999

Gemäß§ 74 Abs. 2 Nr. 1 des Brandenburgischen Hoch­schulgesetzes( BbgHG) vom 20. Mai 1999( GVBL I S. 130) hat der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät II der Universität Potsdam am 12. Dezember 1999 die folgende Studienordnung beschlossen: ¹

Übersicht

Generelle Ziele des Studiums

Leistungsnachweise und Leistungskontrollen Studienfachberatung

I.

Allgemeine Bedingungen

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Zulassungsvoraussetzungen

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

II.

§ 7

Inhalt des Studiums

§ 8

Aufbau des Studiums

Studienorganisation

Inhalt und Aufbau des Studiums

A. Allgemeines

B. Grund- und Hauptstudium

§ 9 Nachweis des ordnungsgemäßen Studiums

III.

A. Grundstudium

B. Zwischenprüfung

C. Hauptstudium

Schlussteil

§ 10 Übergangs- und Schlussbestimmungen § 11 In- Kraft- Treten

Anlage: Stundentafel

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

§2

Zulassungsvoraussetzungen

( 1) Es gelten die allgemeinen Regelungen für den Hoch­schulzugang.

( 2) Theoretische und praktische Erfahrungen bzw. Be­rufsabschlüsse oder Teilabschlüsse in kaufmännisch­verwaltenden oder gewerblich- technischen Tätigkeitsbe­reichen erleichtern das Studium und können auf Praktikumleistungen angerechnet werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Prüfungsausschuss.

§ 3 Ziele des Studiums

( 1) Das Studium bereitet durch fachwissenschaftliche, fachpraktische und fachdidaktische Lehrveranstaltungen auf eine wissenschaftlich reflektierte und orientierte Lehrtätigkeit in den Fächern Arbeitslehre oder Arbeits­lehre/ Technik vor.

( 2) Das Studium in den Fächern Arbeitslehre und Ar­beitslehre/ Technik soll die Studierenden befähigen, selbstständig Wissen und Können zur Gestaltung einer arbeitsorientierten technisch- ökonomischen Bildung zu erwerben. Im Mittelpunkt steht die Durchdringung der engen Wechselbeziehungen zwischen den immer schnel­leren und tiefgreifenderen technischen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Veränderungen der Arbeits­welt sowie der beruflichen und nichtberuflichen Arbeit.

( 3) Die Ausbildung erfolgt im Rahmen des Potsdamer Modells der Lehrerbildung und soll besonders dazu füh­ren, möglichst frühzeitig theoriegeleitete praxisorientierte Erfahrungen zu erwerben.

§ 4

Leistungsnachweise und Leistungskontrollen

( 1) In den einzelnen Semestern werden Lehrveranstaltun­gen angeboten, in denen Leistungsnachweise(= Leistungsscheine) erworben werden und solche, für die keine Leistungsnachweise, sondern allenfalls Teilnahmescheine ausgestellt werden.

( 2) Lehrveranstaltungen mit Leistungsnachweis sind

fachwissenschaftliche Praktika

a)

( Veranstaltungen zur Entwicklung fachspezifi­scher Denk- und Arbeitsweisen),

b)

Proseminare

Diese Studienordnung regelt Ziele, Inhalte und Aufbau des Studiums im Fach Arbeitslehre für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemeinbil­denden Schulen sowie des Studiums in den Fächern Ar­beitslehre/ Technik für das Lehramt an Gymnasien in Lehramtsstudiengängen an der Universität Potsdam.

( Veranstaltungen zur Einführung in die fachwis­

senschaftlichen Grundlagen der Arbeitslehre),

c)

Hauptseminare

( Seminare im Hauptstudium) und

d)

Spezialkurse und Projekte sowie Blockpraktika in

der fachdidaktischen Ausbildung.

Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 21. Juni

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