§ 9
Belegung von Lehrveranstaltungen edo
4 ausreichend
( 1) Belegungspunkte dienen der Erfassung der Belegung von Lehrveranstaltungen. Mit der Einschreibung in das erste Fachsemester des Diplomstudienganges Informatik erhalten die Studierenden jeweils 280 Belegungspunkte.
( 2) Mit der Belegung einer Lehrveranstaltung erklären die Studierenden ihre Absicht, an dem dieser Lehrveranstaltung zugeordneten Leistungserfassungsprozess teilzunehmen. Die Belegung muss in der Regel spätestens innerhalb der ersten Woche vor Beginn des jeweiligen Leistungserfassungsprozesses erfolgen. Eine erfolgte Belegung kann bis zum Ende der vierten Woche der jeweiligen Lehrveranstaltung zurückgenommen werden. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss.
( 3) Die Belegung erfolgt dadurch, dass die Studierenden ihre Belegungsabsicht der zuständigen Stelle mitteilen. Die Belegung wird mit dem Tag des Eingangs gültig.
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( 4) Mit der Belegung einer Lehrveranstaltung reduziert sich die Anzahl der den Studierenden jeweils zur Verfügung stehenden Belegungspunkte außer im Fall der Diplomarbeit um die Anzahl der Leistungspunkte, die die Studierenden mit dieser Lehrveranstaltung erwerben können. Ziehen die Studierenden die Belegung fristgerecht zurück, so erhalten sie die entsprechenden Belegungspunkte zurück.
( 5) Die Studierenden können keine Lehrveranstaltung mehr belegen, wenn die Zahl der noch verbliebenen Belegungspunkte kleiner als die der zum Abschluss noch erforderlichen Leistungspunkte ist. In diesem Falle werden die Studierenden aus dem Studiengang dieser Ordnung exmatrikuliert.
( 6) Studierende können an einer Lehrveranstaltung teilnehmen, ohne sie im Sinne dieser Ordnung zu belegen. In diesem Fall können sie eine Teilnahmebescheinigung ohne Leistungspunkte und ohne Note erhalten. Eine solche Teilnahme zählt nicht als Belegung im Sinne dieser Ordnung.
( 7) Bei Studiengang- oder-ortwechsel werden die Belegungspunkte, die zur Verfügung stehen durch den Prüfungsausschuss unter Berücksichtigung der Einzelsituation im Sinne dieser Regeln festgelegt.
§ 10 Bewertung der Leistungen
Als Noten zur Bewertung von Leistungen sind die folgenden Zahlenwerte zugelassen:
1= sehr gut 2= gut
( eine hervorragende Leistung) ( eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen
liegt)
3= befriedigend( eine Leistung, die durchschnittlichen
Anforderungen entspricht)
( eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt)
5= nicht ausreichend( eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht genügt)
Zur bessere Differenzierung können auch Zwischennoten verwendet werden, so dass sich insgesamt die folgende Notenskala ergibt:
1,0; 1,3; 1,7; 2,0; 2,3; 2,7; 3,0; 3,3; 3,7; 4,0; 5,0
Ohne Änderung ihres Inhalts kann für die Noten anstelle der Zahlendarstellung auch die folgende Buchstabendarstellung verwendet werden:
A; A-; B+; B; B-; C+, C; C-; D+; D; F
§ 11 Zeugnisse, Urkunden, Bescheinigungen
( 1) Hat ein/ e Student/ in die zur Diplomvorprüfung oder Diplomprüfung erforderlichen Leistungen erbracht, so wird der jeweilige Prüfungsabschluss ohne besonderen Antrag festgestellt. In diesem Fall erhält er/ sie ein Zeugnis. Im Zeugnis werden alle Lehrveranstaltungen, für welche dem/ der Studenten/ in Belegungspunkte angerechnet wurden, unter Angabe der erworbenen Leistungspunkte, der Themenkomplexe bzw. Fächer und ggf. der Benotungsinformation aufgeführt. Außerdem gibt das Zeugnis eine Gesamtnote bzw. ein Gesamturteil an.
( 2) Die Gesamtnote ist das mit den Leistungspunkten gewichtete arithmetische Mittel aller Noten. Dabei wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen hinter dem Komma werden ohne Rundung gestrichen. Die Gesamtnote ergibt sich durch die folgende Abbildung:
1,0 bis einschließlich 1,2: mit Auszeichnung( Diplom) 1,3 bis einschließlich 1,5: sehr gut( Diplom) 1,0 bis einschließlich 1,5: sehr gut( Vordiplom) 1,6 bis einschließlich 2,5: gut
2,6 bis einschließlich 3,5: befriedigend 3,6 bis einschließlich 4,0: ausreichend
( 3) Wurden im Zeugnis anzugebende Leistungen nicht in einem der Studiengänge Informatik an der Universität Potsdam erbracht, so wird dies im Zeugnis vermerkt.
( 4) Das Zeugnis wird mit dem Datum des Tages ausgestellt, an dem die letzten zum jeweiligen Abschluss erforderlichen Leistungspunkte erworben wurden. Das Zeugnis wird vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnet; es trägt das Siegel der Universität Pots
dam.
( 5) Neben dem Zeugnis über die Diplomprüfung wird mit gleichem Datum eine Urkunde über die Verleihung des akademischen Diplomgrades" Diplom- Informatiker"
tim liter
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