Heft 
(2000) 8
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bzw." Diplom- Informatikerin" unter Ausweisung des Gesamturteils ausgestellt. Die Urkunde wird von der/ vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und von der/ vom Dekanin/ Dekan der Mathematisch- Naturwissenschaft­lichen Fakultät unterzeichnet. Die Urkunde trägt das Siegel der Universität Potsdam.

( 6) Mit der Aushändigung der Urkunde wird die Berech­tigung zur Führung des jeweiligen akademischen Grades

erworben.

( 7) Über den jeweiligen Leistungsstand wird auf Antrag des/ der Kandidaten/ in eine Bescheinigung ausgestellt, die von der/ vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnet wird.

§ 12 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung

( 1) Wenn ein/ e Student/ in ohne triftige Gründe die Teil­nahme an einem Leistungerfassungsschritt versäumt oder vor Beendigung des Leistungserfassungsschritts die Teil­nahme abbricht, wird ihm/ ihr für diesen Schritt eine nicht ausreichende Leistung registriert. Dasselbe gilt, wenn eine schriftliche Leistung ohne triftige Gründe nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird.

( 2) Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen der Lehrkraft unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit des/ der Kandidaten/ in ist in der Regel die Vorlage eines ärztli­chen Attestes innerhalb von fünf Werktagen erforderlich. Erkennt die Lehrkraft die Gründe an, so wird ein neuer Termin anberaumt.

( 3) Versucht ein/ e Kandidat/ in, das Ergebnis einer Leis­tungserfassung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, gilt der entspre­chende Leistungserfassungsschritt als mit ,, nicht ausrei­chend" bewertet. Ein/ e Kandidat/ in, der/ die den ord­nungsgemäßen Ablauf eines Leistungserfassungsschrittes stört, kann von der jeweiligen Lehrkraft oder der/ dem Aufsichtsführenden von der weiteren Teilnahme an dem aktuellen Leistungserfassungsschritt ausgeschlossen

werden; in diesem Fall wird der betreffende Leistungser­fassungsschritt mit ,, nicht ausreichend" bewertet.

Teil 2 Diplomvorprüfung

§ 13 Ziel, Umfang und Formen der Diplom­vorprüfung

( 1) Durch die Diplomvorprüfung sollen die Kandida­ten/ innen nachweisen, dass sie das Ziel des Grundstudi­ums erreicht und sich insbesondere die inhaltlichen Grundlagen der Informatik angeeignet haben. Sie weisen nach, dass sie über ein methodisches Instrumentarium verfügen und die systematische Orientierung erworben haben, die erforderlich sind, um das weitere Studium der Informatik mit Erfolg zu betreiben. Den Informatikfä­

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chern sind Themenkomplexe zugeordnet, durch welche das jeweils erforderliche Wissen und die erforderlichen Fähigkeiten erlernt werden. Ein Themenkomplex ist ein thematisches Gebiet, welches durch eine Kombination von Lehrveranstaltungen erarbeitet werden kann. Die Lehrveranstaltungen sind den Themenkomplexen sinn­gemäß zugeordnet. Zum erfolgreichen Abschluss der Informatikstudiengänge an der Universität Potsdam ist eine breite Kombination von Themenkomplexen in hin­reichender Tiefe zu studieren. Für eine ausführliche Dar­stellung der Themenkomplexe und ihrer inhaltlichen Gliederung wird auf die Studienordnung verwiesen.

( 2) Zum Bestehen der Diplomvorprüfung sind Leistungs­punkte für die folgenden Themenkomplexe erforderlich:

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Übersicht über Fragen, Aufgaben und Methoden der Informatik und der Softwaresystemtechnik( 6 Leis­tungspunkte)

Theoretische Grundlagen der Informatik( 12 Leis­tungspunkte)

Mathematik( 18 Leistungspunkte)

Systemtechnische Grundlagen( 12 Leistungspunkte) Grundlagen der Softwareentwicklung( 12 Leis­tungspunkte)

Rechner- und Netzbetrieb( 12 Leistungspunkte). Technische Grundlagen der Informatik( 12 Leis­tungspunkte)

Grundlagen der Programmierung( 12 Leistungs­punkte)

Proseminar in Informatik( 3 Leistungspunkte) Vertiefungsfach der Informatik, Nebenfach oder Wahlfächer( 21 Leistungspunkte)

( 3) Diese Leistungen werden in der Regel im Rahmen eines studienbegleitenden Leistungserfassungsprozesses erbracht.

( 4) Die Diplomvorprüfung ist im Regelfall bis zum Be­ginn der Vorlesungszeit des fünften Semesters abzu­schließen.

( 5) Bis auf die Leistungspunke im Themenkomplex, Ü- bersicht über Fragen, Aufgaben und Methoden der In­formatik und der Softwaresystemtechnik" müssen alle Leistungspunkte benotet sein.

( 6) Die Diplomvorprüfung ist bestanden, wenn alle No­ten mindestens ,, ausreichend" lauten.

Teil 3 Diplomprüfung

§ 14 Ziel, Umfang und Formen der Diplomprüfung ( 1) Die Diplomprüfung besteht aus der Diplomarbeit und den studienbegleitenden Prüfungsleistungen für die fol­genden Fächer:

Theoretische Informatik Praktische Informatik