Angewandte Informatik
Technische Informatik
Humanwissenschaftliche Informatik
Vertiefungsfach, Nebenfach oder Wahlfächer.
( 2) Als studienbegleitende Leistungen sind mindestens 120 Leistungspunkte(= 80 SWS) notwendig. Um fachliche Breite und Tiefe zu erreichen, sind dabei folgende Regeln einzuhalten:
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Studienleistungen in der Informatik im Umfang von insgesamt mindestens 84 Leistungspunkten
In vier Informatikfächern sind dabei Studienleistungen von mindestens jeweils 15 Leistungspunkten zu -gold erbringen. de 2001 M.I mov Im Rahmen der benoteten studienbegleitenden Leistungen in Informatik sind mindestens 27 benotete Leistungspunkte in der Form eigenständiger Arbeit zu erbringen in mindestens zwei verschiedenen unter den folgenden Lehrformen: Studienarbeit, Sepamesterarbeit, Praktikum, Betriebspraktikum, Seminar, Oberseminar, Projekt, Großer Beleg, u.a. Studienleistungen im Themenkomplex" Vertiefungs- oder Nebenfach oder Wahlfächer" im Umfang von mindestens 36 Leistungspunkten(= 24 SWS).
Von den 120 Leistungspunkten müssen 100 benotet sein, darunter mindestens 75 in der Informatik.
( 3) Die Diplomprüfung ist bestanden und abgeschlossen, wenn die Diplomvorprüfung bestanden und alle benoteten Prüfungsleistungen des Hauptstudiums einschließlich der Diplomarbeit mindestens mit ,, ausreichend" bewertet sind.
§ 15 Diplomarbeit
( 1) Die Diplomarbeit soll zeigen, dass der/ die Kandidat/ in in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem der Informatik oder der Anwendungen der Informatik nach wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen.
( 2) Mit der Diplomarbeit werden 30 Leistungspunkte erworben. Der Versuch einer Diplomarbeit wird nicht auf die Belegungspunkte angerechnet.
( 3) Das Thema der Diplomarbeit wird von der vom Prüfungsausschuss dafür bestellten Lehrkraft gestellt. Soll die Diplomarbeit außerhalb des Instituts für Informatik durchgeführt werden, bedarf es hierzu der Zustimmung der/ des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Die Kandidaten/ innen können für das Thema Vorschläge einreichen; dies begründet jedoch keinen Anspruch. Das Thema und die Aufgabenstellung für die Diplomarbeit müssen so lauten, dass die zur Bearbeitung vorgesehene Frist eingehalten werden kann.
( 4) Die Ausgabe des Themas erfolgt durch eine/ n Hochschullehrerin/ Hochschullehrer über das Prüfungsamt. Der Zeitpunkt der Ausgabe wird dort aktenkundig gemacht. Die Zeit von der Ausgabe des Themas bis zur Ablieferung der Arbeit darf sechs Monate nicht überschreiten. Die Frist läuft vom Tage der Ausgabe beim Prüfungsamt an. Sie wird durch die Abgabe der Diplomarbeit beim Prüfungsamt gewahrt.
( 5) Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb der ersten zwei Monate der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Ein Antrag über die Neuausgabe eines Themas ist an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu stellen
( 6) Versäumt der/ die Kandidat/ in die Abgabefrist schuldhaft, so wird die Arbeit als mit" nicht ausreichend"( 5,0) bewertet. Liegt ein triftiger Grund für das Versäumen der Frist vor, kann auf Antrag des/ der Kandidaten/ in an den Prüfungsausschuss die/ der Vorsitzende des Prüfungsausschusses nach Rücksprache mit der/ dem Betreuer/ in eine einmalige Fristverlängerung bis zu einem Monat, im Krankheitsfall entsprechend der Dauer der Krankschreibung, gewähren.
( 7) Die Diplomarbeit ist eine für die Diplomprüfung eigens angefertigte Arbeit in deutscher Sprache. In einzelnen, begründeten Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuss auf Antrag des/ der Kandidaten/ in und nach Anhörung der/ des Betreuerin/ Betreuers die Anfertigung der Diplomarbeit auch in einer anderen Sprache zulassen. Ist die Arbeit in einer Fremdsprache verfasst, muss sie als Anhang eine kurze Zusammenfassung in deutscher Sprache enthalten.
( 8) Die Diplomarbeit ist in drei Exemplaren vorzulegen. Die Einzelheiten regeln die„, Richtlinien für die Abfassung von Diplomarbeiten und Studienarbeiten des Instituts für Informatik der Universität Potsdam".
( 9) Die Arbeit wird nach Abgabe öffentlich vorgetragen und diskutiert. In dem Diplomvortrag weist der/ die Kandidat/ in nach, dass er/ sie in der Lage ist, die Problemstellung und den Lösungsweg in einem Vortrag verständlich darzulegen, auf Fragen zu antworten, auf Kritik sachkundig einzugehen und sie ggf. mit Argumenten zurückzuweisen.
( 10) Die Diplomarbeit wird von zwei Gutachterinnen/ Gutachtern unverzüglich bewertet. Die/ der Prüfer/ in, die/ der das Thema der Diplomarbeit gestellt hat, begutachtet die Arbeit schriftlich und begründet seine Benotung. Die/ er zweite Gutachter/ in wird vom Prüfungsausschuss bestellt. Bewertet ein/ e Prüfer/ in die Arbeit mit ,, nicht ausreichend", entscheidet ein/ e vom Prüfungsausschuss eingesetzte/ r dritte/ r Gutachter/ in, ob die Arbeit mit ,, ausreichend" oder mit ,, nicht ausreichend" bewertet wird. Beträgt die Differenz in der Bewertung 2,0 oder mehr, wird vom Prüfungsausschuss ein/ e dritte/ r Prüfer/ in zur Bewertung der Diplomarbeit bestellt. In diesem Fall
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