b) Organe der Studierendenschaft der Universität Potsdam.
c) Sonstige juristische oder natürliche Personen, sofern hierdurch die Belange der unter a) und b) genannten Nutzer nicht beeinträchtigt werden.
( 2) Die Zulassung erfolgt ausschließlich zu Zwecken, die den Aufgaben der Studierendenschaft nicht widersprechen.
( 3) Die Zulassung zur Nutzung des StudierendenInternetservers erfolgt durch Erteilung einer Nutzungserlaubnis. Diese erteilt der AStA auf schriftlichen Antrag des Nutzers oder der Nutzerin. Eine Ablehnung der Nutzungserlaubnis bedarf der Zustimmung des StuPas.
( 4) Der Antrag muss folgende Angaben enthalten: a) Name, Anschrift, E- Mail und Unterschrift des Antragstellers/ der Antragstellerin sowie seinen/ ihren Status als Studierende/ r oder sonstiger Benutzer/ sonstige Benutzerin im Sinne von§ 4 Abs. 1; b) Beschreibung des Nutzungszwecks bzw. des geplanten Vorhabens;
c) gewünschte DV- Ressourcen
d) Erklärung über die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften;
e) Anerkennung dieser Benutzungsordnung sowie der nach§ 3 Abs. 2 erlassenen Betriebsregelungen als Grundlage des Nutzungsverhältnisses;
f) Einverständniserklärung des Nutzers/ der Nutzerin zur Verarbeitung seiner/ ihrer personenbezogenen Daten; g) gegebenenfalls Nachweis notwendiger Kenntnisse über die Benutzung des Studierenden- Internet
servers.
Der Nutzer/ die Nutzerin ist bei Antragstellung auf die Möglichkeiten einer Dokumentation seines/ ihres Nutzerverhaltens und der Einsichtnahme durch den Betreiber in seine/ ihre Nutzerdateien nach Maßgabe dieser Benutzungsordnung( vgl.§ 7) hinzuweisen. Weitere Angaben dürfen nur erhoben werden, soweit dies zur Entscheidung über den Zulassungsantrag erforderlich ist.
( 5) Die Nutzungserlaubnis ist auf das beantragte Vorhaben beschränkt und ist auf eine Laufzeit von höchstens einem Semester zu befristen.
( 6) Zur Gewährleistung des ordnungsgemäßen und störungsfreien Betriebes kann die Nutzungserlaubnis überdies mit einer Begrenzung der Rechen- und Onlinezeit sowie mit anderen nutzungsbezogenen Bedingungen und Auflagen verbunden werden.
( 7) Wenn die Kapazitäten des StudierendenInternetservers nicht ausreichen, um allen Nutzungsberechtigten gerecht zu werden, können die Betriebsmittel für die einzelnen Nutzer kontingentiert werden, da die Zulassung nur im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten erfolgen kann.
( 8) Die Nutzungserlaubnis kann ganz oder teilweise versagt, widerrufen oder nachträglich beschränkt werden, insbesondere wenn
a) kein ordnungsgemäßer Antrag vorliegt oder die Angaben im Antrag nicht oder nicht mehr zutreffen; b) die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Benutzung des Studierenden- Internetservers nicht oder nicht mehr gegeben sind;
c) die nutzungsberechtigte Person nach§ 6 von der Benutzung ausgeschlossen worden ist;
d) das Vorhaben des Nutzers/ der Nutzerin nicht mit den Aufgaben der Studierendenschaft und den in§ 4 Abs. 2 genannten Zwecken vereinbar ist;
e) die vorhandenen DV- Ressourcen für die beantragte Nutzung ungeeignet oder für besondere Zwecke reserviert sind;
f) die Kapazität der Ressourcen, deren Nutzung beantragt wird, wegen einer bereits bestehenden Auslastung für die geplante Nutzung nicht ausreicht;
g) zu erwarten ist, dass durch die beantragte Nutzung andere berechtigte Vorhaben in unangemessener Weise beeinträchtigt werden.
§ 5 Rechte und Pflichten der Nutzer
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( 1) Die nutzungsberechtigten Personen( Nutzer) haben das Recht, den Studierenden- Internetserver im Rahmen der Zulassung und nach Maßgabe dieser Benutzungsordnung sowie der nach§ 3 Abs. 2 erlassenen Regeln zu nutzen. Eine hiervon abweichende Nutzung bedarf einer gesonderten Zulassung.
( 2) Die Nutzer sind insbesondere verpflichtet, a) die Vorgaben der Benutzungsordnung zu beachten und die Grenzen der Nutzungserlaubnis einzuhalten, insbesondere die Nutzungszwecke nach§ 4 Abs. 2 zu beachten;
b) alles zu unterlassen, was den ordnungsgemäßen Betrieb des Studierenden- Internet- servers stört;
c) den Studierenden- Internetserver sorgfältig und schonend zu behandeln;
d) ausschließlich mit den Benutzerkennungen zu arbeiten, deren Nutzung ihnen im Rahmen der Zulassung gestattet wurde;
e) dafür Sorge zu tragen, dass keine anderen Personen Kenntnis von den Benutzerpasswörtern erlangen sowie Vorkehrungen zu treffen, damit unberechtigten Personen der Zugang zum StudierendenInternetserver verwehrt wird; dazu gehört auch der Schutz des Zugangs durch ein geheimzuhaltendes und geeignetes, d.h. nicht einfach zu erratendes Passwort, das möglichst regelmäßig geändert werden sollte; f) fremde Benutzerkennungen und Passwörter weder zu ermitteln noch zu nutzen;
g) keinen unberechtigten Zugriff auf Informationen anderer Nutzer zu nehmen und bekannt gewordene Informationen anderer Nutzer nicht ohne Genehmigung weiterzugeben, selbst zu nutzen oder zu verändern;
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