Heft 
(2000) 8
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b) Organe der Studierendenschaft der Universität Pots­dam.

c) Sonstige juristische oder natürliche Personen, sofern hierdurch die Belange der unter a) und b) genannten Nutzer nicht beeinträchtigt werden.

( 2) Die Zulassung erfolgt ausschließlich zu Zwecken, die den Aufgaben der Studierendenschaft nicht wider­sprechen.

( 3) Die Zulassung zur Nutzung des Studierenden­Internetservers erfolgt durch Erteilung einer Nutzungser­laubnis. Diese erteilt der AStA auf schriftlichen Antrag des Nutzers oder der Nutzerin. Eine Ablehnung der Nut­zungserlaubnis bedarf der Zustimmung des StuPas.

( 4) Der Antrag muss folgende Angaben enthalten: a) Name, Anschrift, E- Mail und Unterschrift des An­tragstellers/ der Antragstellerin sowie seinen/ ihren Status als Studierende/ r oder sonstiger Benut­zer/ sonstige Benutzerin im Sinne von§ 4 Abs. 1; b) Beschreibung des Nutzungszwecks bzw. des geplan­ten Vorhabens;

c) gewünschte DV- Ressourcen

d) Erklärung über die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften;

e) Anerkennung dieser Benutzungsordnung sowie der nach§ 3 Abs. 2 erlassenen Betriebsregelungen als Grundlage des Nutzungsverhältnisses;

f) Einverständniserklärung des Nutzers/ der Nutzerin zur Verarbeitung seiner/ ihrer personenbezogenen Daten; g) gegebenenfalls Nachweis notwendiger Kenntnisse über die Benutzung des Studierenden- Internet­

servers.

Der Nutzer/ die Nutzerin ist bei Antragstellung auf die Möglichkeiten einer Dokumentation seines/ ihres Nutzer­verhaltens und der Einsichtnahme durch den Betreiber in seine/ ihre Nutzerdateien nach Maßgabe dieser Benut­zungsordnung( vgl.§ 7) hinzuweisen. Weitere Angaben dürfen nur erhoben werden, soweit dies zur Entscheidung über den Zulassungsantrag erforderlich ist.

( 5) Die Nutzungserlaubnis ist auf das beantragte Vorha­ben beschränkt und ist auf eine Laufzeit von höchstens einem Semester zu befristen.

( 6) Zur Gewährleistung des ordnungsgemäßen und stö­rungsfreien Betriebes kann die Nutzungserlaubnis über­dies mit einer Begrenzung der Rechen- und Onlinezeit sowie mit anderen nutzungsbezogenen Bedingungen und Auflagen verbunden werden.

( 7) Wenn die Kapazitäten des Studierenden­Internetservers nicht ausreichen, um allen Nutzungsbe­rechtigten gerecht zu werden, können die Betriebsmittel für die einzelnen Nutzer kontingentiert werden, da die Zulassung nur im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten erfolgen kann.

( 8) Die Nutzungserlaubnis kann ganz oder teilweise versagt, widerrufen oder nachträglich beschränkt werden, insbesondere wenn

a) kein ordnungsgemäßer Antrag vorliegt oder die An­gaben im Antrag nicht oder nicht mehr zutreffen; b) die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Be­nutzung des Studierenden- Internetservers nicht oder nicht mehr gegeben sind;

c) die nutzungsberechtigte Person nach§ 6 von der Benutzung ausgeschlossen worden ist;

d) das Vorhaben des Nutzers/ der Nutzerin nicht mit den Aufgaben der Studierendenschaft und den in§ 4 Abs. 2 genannten Zwecken vereinbar ist;

e) die vorhandenen DV- Ressourcen für die beantragte Nutzung ungeeignet oder für besondere Zwecke re­serviert sind;

f) die Kapazität der Ressourcen, deren Nutzung bean­tragt wird, wegen einer bereits bestehenden Auslas­tung für die geplante Nutzung nicht ausreicht;

g) zu erwarten ist, dass durch die beantragte Nutzung andere berechtigte Vorhaben in unangemessener Weise beeinträchtigt werden.

§ 5 Rechte und Pflichten der Nutzer

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( 1) Die nutzungsberechtigten Personen( Nutzer) haben das Recht, den Studierenden- Internetserver im Rahmen der Zulassung und nach Maßgabe dieser Benutzungsord­nung sowie der nach§ 3 Abs. 2 erlassenen Regeln zu nutzen. Eine hiervon abweichende Nutzung bedarf einer gesonderten Zulassung.

( 2) Die Nutzer sind insbesondere verpflichtet, a) die Vorgaben der Benutzungsordnung zu beachten und die Grenzen der Nutzungserlaubnis einzuhalten, insbesondere die Nutzungszwecke nach§ 4 Abs. 2 zu beachten;

b) alles zu unterlassen, was den ordnungsgemäßen Be­trieb des Studierenden- Internet- servers stört;

c) den Studierenden- Internetserver sorgfältig und scho­nend zu behandeln;

d) ausschließlich mit den Benutzerkennungen zu arbei­ten, deren Nutzung ihnen im Rahmen der Zulassung gestattet wurde;

e) dafür Sorge zu tragen, dass keine anderen Personen Kenntnis von den Benutzerpasswörtern erlangen so­wie Vorkehrungen zu treffen, damit unberechtigten Personen der Zugang zum Studierenden­Internetserver verwehrt wird; dazu gehört auch der Schutz des Zugangs durch ein geheimzuhaltendes und geeignetes, d.h. nicht einfach zu erratendes Passwort, das möglichst regelmäßig geändert werden sollte; f) fremde Benutzerkennungen und Passwörter weder zu ermitteln noch zu nutzen;

g) keinen unberechtigten Zugriff auf Informationen anderer Nutzer zu nehmen und bekannt gewordene Informationen anderer Nutzer nicht ohne Genehmi­gung weiterzugeben, selbst zu nutzen oder zu verän­dern;

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