Satzung zur Mitwirkung der Universität bei der Zulassung für ZVS- Studiengänge
Vom 8. Juni 2000
Auf der Grundlage der Zentralen Vergabeverordnung des Landes Brandenburg( ZVV) vom 11. Dezember 1997 ( GVBI. II 1998 S. 2) in Verbindung mit§ 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg Brandenburgisches Hochschulgesetz( BbgHG) vom 20. Mai 1999( GVBI I S. 130) hat der Senat der Universität Potsdam folgende Satzung erlassen:
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§ 1
Auf der Grundlage der ZVV werden die für das Auswahlverfahren durch die Universität vorgesehenen 20% der Studienplätze nach folgenden Kriterien vergeben:
Betriebswirtschaftslehre:
nach dem Grad der Qualifikation( Durchschnittsnote) und der Art einer Berufsausbildung oder-tätigkeit
Biologie:
nach dem Grad der Qualifikation( Durchschnittsnote)
Psychologie:
nach dem Grad der Qualifikation( Durchschnittsnote) und der Art einer Berufsausbildung oder-tätigkeit
Rechtswissenschaft:
nach dem Grad der Qualifikation( Durchschnittsnote)
§ 2
Die Entscheidung über die Auswahl und Zulassung der Antragsteller trifft in Vertretung der Universitätsleitung in den Studiengängen Betriebswirtschaftslehre und Psychologie eine Zulassungskommission im Auftrag des Prüfungsausschusses. Die Zulassung für die Studiengänge Biologie und Rechtswissenschaft wird von der ZVS Dortmund übernommen.
§3
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft und wird erstmals beim Auswahl- und Zulassungsverfahren für das Wintersemester 2000/2001 angewandt. Studierendenschaft
Studierendenschaft
Benutzungsordnung
für den Studierenden- Internetserver der Universität Potsdam
Vom 16. November 1999
Der Allgemeine Studierendenausschuss( AStA) der Universität Potsdam und das Studierendenparlament( StuPa) der Universität Potsdam haben am 16. November 1999 nach§ 62 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( Brandenburgisches Hochschulgesetz- BbgHG vom 20. Mai 1999( GVBl. I S. 130) die folgende Benutzungsordnung für den StudierendenInternetserver als Satzung beschlossen:
§ 1
Geltungsbereich
Diese Benutzungsordnung gilt für die Nutzung des Internetservers der Studierendenschaft der Universität Potsdam.
§2 Rechtsstellung und Betreiber
Der AStA betreibt den Studierenden- Internetserver im Auftrag der Studierendenschaft.
§ 3 Aufgaben des Allgemeinen Studierendenausschusses in Bezug auf den Internetserver
( 1) Der AStA hat in Bezug auf den StudierendenInternetserver insbesondere folgende Aufgaben:
•
Planung und Realisierung des StudierendenInternetservers für die Studierendenschaft.
Betrieb und Aufrechterhaltung eines störungsfreien und möglichst ununterbrochenen Betriebes des Studierenden- Internetservers.
• Nutzungsanalyse und Weiterentwicklung des Studierenden- Internetservers.
• Unterweisung, Beratung und Unterstützung der Nutzer des Studierenden- Internetservers.
( 2) Zur Gewährleistung des ordnungsgemäßen Betriebes des Studierenden- Internetservers kann der AStA weitere Regeln für die Nutzung des Studierenden- Internetservers erlassen.
uchen oder
§ 4 Nutzungsberechtigung und Zulassung zur
Nutzung
( 1) Zur Nutzung des Studierenden- Internetservers können zugelassen werden:
a) alle Mitglieder der Studierendenschaft der Universität Potsdam.
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