Heft 
(2000) 8
Seite
133
Einzelbild herunterladen

Satzung zur Mitwirkung der Universität bei der Zulassung für ZVS- Studiengänge

Vom 8. Juni 2000

Auf der Grundlage der Zentralen Vergabeverordnung des Landes Brandenburg( ZVV) vom 11. Dezember 1997 ( GVBI. II 1998 S. 2) in Verbindung mit§ 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg Brandenburgisches Hochschulgesetz( BbgHG) vom 20. Mai 1999( GVBI I S. 130) hat der Senat der Universität Potsdam folgende Satzung erlassen:

-

§ 1

Auf der Grundlage der ZVV werden die für das Aus­wahlverfahren durch die Universität vorgesehenen 20% der Studienplätze nach folgenden Kriterien vergeben:

Betriebswirtschaftslehre:

nach dem Grad der Qualifikation( Durchschnittsnote) und der Art einer Berufsausbildung oder-tätigkeit

Biologie:

nach dem Grad der Qualifikation( Durchschnittsnote)

Psychologie:

nach dem Grad der Qualifikation( Durchschnittsnote) und der Art einer Berufsausbildung oder-tätigkeit

Rechtswissenschaft:

nach dem Grad der Qualifikation( Durchschnittsnote)

§ 2

Die Entscheidung über die Auswahl und Zulassung der Antragsteller trifft in Vertretung der Universitätsleitung in den Studiengängen Betriebswirtschaftslehre und Psy­chologie eine Zulassungskommission im Auftrag des Prüfungsausschusses. Die Zulassung für die Studiengän­ge Biologie und Rechtswissenschaft wird von der ZVS Dortmund übernommen.

§3

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Pots­dam in Kraft und wird erstmals beim Auswahl- und Zu­lassungsverfahren für das Wintersemester 2000/2001 angewandt. Studierendenschaft

Studierendenschaft

Benutzungsordnung

für den Studierenden- Internetserver der Universität Potsdam

Vom 16. November 1999

Der Allgemeine Studierendenausschuss( AStA) der Uni­versität Potsdam und das Studierendenparlament( StuPa) der Universität Potsdam haben am 16. November 1999 nach§ 62 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( Brandenburgisches Hochschulge­setz- BbgHG vom 20. Mai 1999( GVBl. I S. 130) die folgende Benutzungsordnung für den Studierenden­Internetserver als Satzung beschlossen:

§ 1

Geltungsbereich

Diese Benutzungsordnung gilt für die Nutzung des Inter­netservers der Studierendenschaft der Universität Pots­dam.

§2 Rechtsstellung und Betreiber

Der AStA betreibt den Studierenden- Internetserver im Auftrag der Studierendenschaft.

§ 3 Aufgaben des Allgemeinen Studierendenaus­schusses in Bezug auf den Internetserver

( 1) Der AStA hat in Bezug auf den Studierenden­Internetserver insbesondere folgende Aufgaben:

Planung und Realisierung des Studierenden­Internetservers für die Studierendenschaft.

Betrieb und Aufrechterhaltung eines störungsfreien und möglichst ununterbrochenen Betriebes des Stu­dierenden- Internetservers.

Nutzungsanalyse und Weiterentwicklung des Studie­renden- Internetservers.

Unterweisung, Beratung und Unterstützung der Nut­zer des Studierenden- Internetservers.

( 2) Zur Gewährleistung des ordnungsgemäßen Betriebes des Studierenden- Internetservers kann der AStA weitere Regeln für die Nutzung des Studierenden- Internetservers erlassen.

uchen oder

§ 4 Nutzungsberechtigung und Zulassung zur

Nutzung

( 1) Zur Nutzung des Studierenden- Internetservers kön­nen zugelassen werden:

a) alle Mitglieder der Studierendenschaft der Universität Potsdam.

133