Heft 
(2000) 8
Seite
135
Einzelbild herunterladen

h) bei der Benutzung von Software, Dokumentationen und anderen Daten die gesetzlichen Vorgaben, insbes. zum Urheberrechtsschutz, einzuhalten und die Li­zenzbedingungen, unter denen Software, Dokumenta­tionen und Daten vom AStA zur Verfügung gestellt werden, zu beachten;

i) vom AStA bereitgestellte Software, Dokumentationen und Daten weder zu kopieren noch an Dritte weiter­zugeben, sofern dies nicht ausdrücklich erlaubt ist, noch zu anderen als den erlaubten Zwecken zu nut­zen; fled:

j) die Benutzungsberechtigung auf Verlangen nachzu­weisen; Immin

( 1) k) ohne ausdrückliche Einwilligung des AStAs keine Eingriffe in die Konfiguration des Betriebssystems, der Systemdateien, der systemrelevanten Nutzerdatei­en und des Netzwerks zu nehmen;

1) dem AStA auf Verlangen in begründeten Einzelfällen - insbes. bei begründetem Missbrauchsverdacht und zur Störungsbeseitigung zu Kontrollzwecken Aus­künfte über Programme und benutzte Methoden zu erteilen sowie Einsicht in die Programme zu gewäh­

ren;

-

-

m) eine Verarbeitung personenbezogener Daten mit dem AStA abzustimmen und unbeschadet der eigenen datenschutzrechtlichen Verpflichtungen des Nutzers isd/ der Nutzerin die vom AStA vorgeschlagenen Da­tenschutz- und Datensicherheitsvorkehrungen zu be­rücksichtigen.

( 3) Auf die folgenden Straftatbestände wird besonders hingewiesen: ihov nie

a) Ausspähen von Daten(§ 202a StGB)

b) Datenveränderung(§ 303a StGB) und Computersabo­tage(§ 303b StGB)

c) Computerbetrug(§ 263a StGB)

d) Verbreitung pornographischer Schriften(§ 84 StGB), insbesondere Abruf oder Besitz kinderpornographi­scher Darstellungen(§ 84 Abs. 5 StGB)

e) Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswid­riger Organisationen(§ 86 StGB) und Volksverhet­zung(§ 130 StGB)

f) Ehrdelikte wie Beleidigung oder Verleumdung(§§ 185 ff. StGB)

g) Strafbare Urheberrechtsverletzungen, z.B. durch urheberrechtswidrige Vervielfältigung von Software (§§ 106 ff. UrhG).

§ 6

Ausschluss von der Nutzung

( 1) Nutzer können vorübergehend oder dauerhaft in der Benutzung des Studierenden- Internetservers beschränkt oder von der Nutzung ausgeschlossen werden, wenn sie insbesondere

a) schuldhaft gegen diese Benutzungsordnung, insbe­sondere gegen die in§ 5 aufgeführten Pflichten, ver­stoßen( missbräuchliches Verhalten) oder

b) den Studierenden- Internetserver für strafbare Hand­lungen missbrauchen oder

c) der Studierendenschaft durch sonstiges rechtswidriges Nutzerverhalten Nachteile entstehen.

( 2) Maßnahmen nach Absatz 1 sollen erst nach vorheri­ger erfolgloser Abmahnung erfolgen. Der/ dem Betroffe­nen soll Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.

( 3) Vorübergehende Nutzungseinschränkungen, über die der AStA entscheidet, sind aufzuheben, sobald eine ord­nungsgemäße Nutzung wieder gewährleistet erscheint.

( 4) Eine dauerhafte Nutzungseinschränkung oder der vollständige Ausschluss eines Nutzers/ einer Nutzerin von der weiteren Nutzung kommt nur bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen i.S.v. Absatz 1 in Betracht, wenn auch künftig ein ordnungsgemäßes Verhalten nicht mehr zu erwarten ist. Die Entscheidung über einen dau­erhaften Ausschluss trifft das StuPa auf Antrag des AS­tAs. Mögliche Ansprüche des AStAs aus dem Nutzungs­verhältnis bleiben unberührt.

§ 7 Rechte und Pflichten des Allgemeinen Studie­Jisyrendenausschusses in Bezug auf den Internet­

server

( 1) Der AStA führt über die erteilten Benutzungsberech­tigungen eine Nutzerdatei, in der die Benutzer- und Mailkennungen sowie der Name und die Anschrift der zugelassenen Nutzer aufgeführt werden.

( 2) Soweit dies zur Störungsbeseitigung, zur Systemad­ministration und-erweiterung oder aus Gründen der Systemsicherheit sowie zum Schutz der Nutzerdaten erforderlich ist, kann der AStA die Nutzung seiner Res­sourcen vorübergehend einschränken oder einzelne Nut­zerkennungen vorübergehend sperren. Sofern möglich, sind die betroffenen Nutzer hierüber im voraus zu unter­richten.

( 3) Sofern tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Nutzer/ eine Nutzerin auf dem Studierenden­Internetserver rechtswidrige Inhalte zur Nutzung bereit­hält, kann der AStA die weitere Nutzung unterbinden, bis der Sachverhalt hinreichend geklärt ist.

( 4) Der AStA ist berechtigt, die Sicherheit der System­/ Benutzerpasswörter und der Nutzerdaten durch regel­mäßige manuelle oder automatisierte Maßnahmen zu überprüfen und notwendige Schutzmaßnahmen, z.B. Änderungen leicht zu erratender Passwörter, durchzufüh­ren, um den Studierenden- Internetserver und Benutzerda­ten vor unberechtigten Zugriffen Dritter zu schützen. Bei erforderlichen Änderungen der Benutzerpasswörter, der Zugriffsberechtigungen auf Nutzerdateien und sonstigen nutzungsrelevanten Schutzmaßnahmen ist der Nutzer/ die Nutzerin hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

( 5) Der AStA ist nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen berechtigt, die Inanspruchnahme des Studie­renden- Internetservers durch die einzelnen Nutzer zu

135