h) bei der Benutzung von Software, Dokumentationen und anderen Daten die gesetzlichen Vorgaben, insbes. zum Urheberrechtsschutz, einzuhalten und die Lizenzbedingungen, unter denen Software, Dokumentationen und Daten vom AStA zur Verfügung gestellt werden, zu beachten;
i) vom AStA bereitgestellte Software, Dokumentationen und Daten weder zu kopieren noch an Dritte weiterzugeben, sofern dies nicht ausdrücklich erlaubt ist, noch zu anderen als den erlaubten Zwecken zu nutzen; fled:
j) die Benutzungsberechtigung auf Verlangen nachzuweisen; Immin
( 1) k) ohne ausdrückliche Einwilligung des AStAs keine Eingriffe in die Konfiguration des Betriebssystems, der Systemdateien, der systemrelevanten Nutzerdateien und des Netzwerks zu nehmen;
1) dem AStA auf Verlangen in begründeten Einzelfällen - insbes. bei begründetem Missbrauchsverdacht und zur Störungsbeseitigung zu Kontrollzwecken Auskünfte über Programme und benutzte Methoden zu erteilen sowie Einsicht in die Programme zu gewäh
ren;
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m) eine Verarbeitung personenbezogener Daten mit dem AStA abzustimmen und unbeschadet der eigenen datenschutzrechtlichen Verpflichtungen des Nutzers isd/ der Nutzerin die vom AStA vorgeschlagenen Datenschutz- und Datensicherheitsvorkehrungen zu berücksichtigen.
( 3) Auf die folgenden Straftatbestände wird besonders hingewiesen: ihov nie
a) Ausspähen von Daten(§ 202a StGB)
b) Datenveränderung(§ 303a StGB) und Computersabotage(§ 303b StGB)
c) Computerbetrug(§ 263a StGB)
d) Verbreitung pornographischer Schriften(§ 84 StGB), insbesondere Abruf oder Besitz kinderpornographischer Darstellungen(§ 84 Abs. 5 StGB)
e) Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen(§ 86 StGB) und Volksverhetzung(§ 130 StGB)
f) Ehrdelikte wie Beleidigung oder Verleumdung(§§ 185 ff. StGB)
g) Strafbare Urheberrechtsverletzungen, z.B. durch urheberrechtswidrige Vervielfältigung von Software (§§ 106 ff. UrhG).
§ 6
Ausschluss von der Nutzung
( 1) Nutzer können vorübergehend oder dauerhaft in der Benutzung des Studierenden- Internetservers beschränkt oder von der Nutzung ausgeschlossen werden, wenn sie insbesondere
a) schuldhaft gegen diese Benutzungsordnung, insbesondere gegen die in§ 5 aufgeführten Pflichten, verstoßen( missbräuchliches Verhalten) oder
b) den Studierenden- Internetserver für strafbare Handlungen missbrauchen oder
c) der Studierendenschaft durch sonstiges rechtswidriges Nutzerverhalten Nachteile entstehen.
( 2) Maßnahmen nach Absatz 1 sollen erst nach vorheriger erfolgloser Abmahnung erfolgen. Der/ dem Betroffenen soll Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
( 3) Vorübergehende Nutzungseinschränkungen, über die der AStA entscheidet, sind aufzuheben, sobald eine ordnungsgemäße Nutzung wieder gewährleistet erscheint.
( 4) Eine dauerhafte Nutzungseinschränkung oder der vollständige Ausschluss eines Nutzers/ einer Nutzerin von der weiteren Nutzung kommt nur bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen i.S.v. Absatz 1 in Betracht, wenn auch künftig ein ordnungsgemäßes Verhalten nicht mehr zu erwarten ist. Die Entscheidung über einen dauerhaften Ausschluss trifft das StuPa auf Antrag des AStAs. Mögliche Ansprüche des AStAs aus dem Nutzungsverhältnis bleiben unberührt.
§ 7 Rechte und Pflichten des Allgemeinen StudieJisyrendenausschusses in Bezug auf den Internet
server
( 1) Der AStA führt über die erteilten Benutzungsberechtigungen eine Nutzerdatei, in der die Benutzer- und Mailkennungen sowie der Name und die Anschrift der zugelassenen Nutzer aufgeführt werden.
( 2) Soweit dies zur Störungsbeseitigung, zur Systemadministration und-erweiterung oder aus Gründen der Systemsicherheit sowie zum Schutz der Nutzerdaten erforderlich ist, kann der AStA die Nutzung seiner Ressourcen vorübergehend einschränken oder einzelne Nutzerkennungen vorübergehend sperren. Sofern möglich, sind die betroffenen Nutzer hierüber im voraus zu unterrichten.
( 3) Sofern tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Nutzer/ eine Nutzerin auf dem StudierendenInternetserver rechtswidrige Inhalte zur Nutzung bereithält, kann der AStA die weitere Nutzung unterbinden, bis der Sachverhalt hinreichend geklärt ist.
( 4) Der AStA ist berechtigt, die Sicherheit der System/ Benutzerpasswörter und der Nutzerdaten durch regelmäßige manuelle oder automatisierte Maßnahmen zu überprüfen und notwendige Schutzmaßnahmen, z.B. Änderungen leicht zu erratender Passwörter, durchzuführen, um den Studierenden- Internetserver und Benutzerdaten vor unberechtigten Zugriffen Dritter zu schützen. Bei erforderlichen Änderungen der Benutzerpasswörter, der Zugriffsberechtigungen auf Nutzerdateien und sonstigen nutzungsrelevanten Schutzmaßnahmen ist der Nutzer/ die Nutzerin hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
( 5) Der AStA ist nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen berechtigt, die Inanspruchnahme des Studierenden- Internetservers durch die einzelnen Nutzer zu
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