§ 1
Grundlagen der Zwischenprüfungsbi
doh
Grundlage der besonderen Prüfungsbestimmungen im Musisch- ästhetischen Lernbereich( 25 SWS) sind die Zwischenprüfungsordnung für Lehramtsstudiengänge an der Universität Potsdam vom 5. Mai 1994 und die Studienordnung für das Studium des primarstufenspezifischen Bereiches im Rahmen des Studiums des " Lehramts für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe" sowie Ordnung für das Studium der Fächer( 25 SWS) und Lernbereiche bei Schwerpunktbildung Primarstufe im Rahmen des" Lehramts für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe"( vgl.§ 18).
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
Als Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprü-. fung sind die folgenden Anforderungen zu erfüllen: Nachweis eines ordnungsgemäßen Grundstudiums laut gültiger Studienordnung:
Dies sind:
Bereich Fachwissenschaft Ästhetik 2 SWS Grundfragen der Ästhetik( 2 SWS)
Integrative Projekte 3 SWS
Bereich Kunst 3 SWS
Curriculum Kunst für die Primarstufe( 2 SWS) Gestaltungspraxis aus dem musisch- ästhetischen Bereich( 1 SWS)
Bereich Musik 3 SWS
Musizierpraktische Angebote für Stimme und Instrument( 1 SWS)
Lernfelder der Musik( 2 SWS) Bereich Sport 3 SWS
Kleine Spiele in der Grundschule( 1 SWS) Bewegungsschulung unter primarstufenspezifischer Sicht( 2 SWS)
§3 Durchführung und Form der Prüfung
( 1) Die Zwischenprüfung bildet den Abschluss des Grundstudiums. In der Regel muss der erfolgreiche Abschluss der Zwischenprüfung bis zum Beginn des Hauptstudiums nachgewiesen werden. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss des Institutes für Grundschulpädagogik. Die Zwischenprüfung erfolgt studienbegeleitend in den Teilbereichen Ästhetik und Fachdidaktik. Die Teilprüfungen werden als Arbeiten unter Aufsicht( Klausuren) oder als Kolloquium von jeweils zwei Stunden Dauer durchgeführt.
( 2) Vor der Prüfung werden Konsultationen von den Prüferinnen und Prüfern angeboten.
§ 4
Umfang und Inhalt
fachdidaktische Kenntnisse in den Bereichen Kunst, Musik und Sport nachzuweisen.
( 2) Inhalte der Prüfung sind die nach Maßgabe der Studienordnung zugeordneten Inhalte der Lehrveranstaltungen aus dem Bereich Ästhetik und den künstlerisch- didaktischen Bereichen.
( 3) Die Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten wählen für die zwei Teilgebiete der Zwischenprüfung jeweils einen Prüfer.
§ 5 Bewertung der Prüfungsleistungen
( 1) Die Zwischenprüfung als Abschlussleistung für das Grundstudium gilt als bestanden, wenn alle Teilleistungen mindestens mit der Note 4,0 bewertet wurden. Hierbei wird die Gesamtnote auf dem Wege des arithmetischen Mittels entsprechend§ 12 Abs. 2 der Zwischenprüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Universität Potsdam ermittelt.
( 2) Entsprechend der Zwischenprüfungsordnung der Universität Potsdam haben die Prüfungskandidaten das Recht auf eine erste und zweite Wiederholungsprüfung. Die erste Wiederholungsprüfung sollte frühestens nach 6 Wochen und muss spätestens im nächsten Prüfungszeitraum erfolgen. Dabei sind nur die Teilbereiche zu wiederholen, die nicht bestanden wurden.
§6 In- Kraft- Treten
Diese besonderen Prüfungsbestimmungen treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
Besondere Prüfungsbestimmungen für die Zwischenprüfung im Fach Mathematik( 25 SWS) an der Universität Potsdam
Vom 20. April 2000
Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät II' der Universität Potsdam hat auf der Grundlage von§ 67 Abs. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes ( BbgHG) vom 20 Mai 1999( GVB1 I. S. 130) am 20. April 2000 folgende besonderen Prüfungsbestimmungen für das Fach Mathematik( 25 SWS) erlassen: ²
Übersicht
Grundlagen der Zwischenprüfung Zulassungsvoraussetzungen
Durchführung und Form der Prüfung
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
Umfang und Inhalt
§ 5
§ 6
Bewertung der Prüfungsleistungen
In- Kraft- Treten und Übergangsregelungen
( 1) In der Zwischenprüfung für das Lehramt der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemeinbildenden Schulen sind für den Musisch- ästhetischen Lernbereich( MÄERZ- 25 SWS) sowohl fachwissenschaftliche Kenntnisse aus dem Bereich Ästhetik als auch
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Zwischenzeitlich umbenannt in Humanwissenschaftliche Fakultät Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 27. Juli
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