Heft 
(2000) 14
Seite
130
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Entwicklung des Verständnisses( der Konzepte) für Leben, Tod, Verlust, Krankheit u. ä.

Entstehen und Bewältigen starker Gefühle( Depres­sion, Suizidgefühle)

El­

- Entwicklungskonflikte von Kindern und Jugendli­chen( Pubertät, sexuelle Konflikte, tern/ Jugendliche, Gleichaltrige, Selbstbild)

Strategien des Lösens intra- und interpersoneller Konflikte

Kommunikationstraining II( 26 Stunden)*

Projekte

Z. B.: Leitbilder, Vorbilder, soziale Orientierungen( 4 SWS Seminar und Übung)

Didaktisches Projekt, das konkrete Unterrichtsvorha­ben an diesem Themenkomplex anregt, begleitet, do­kumentiert und analysiert.

Projekte

Z. B.: Kulturelle Spurensuche( 2 SWS Seminar und Übung)

Interdisziplinäres Projekt mit unterrichtspraktischem

Bezug

Projekte

Z. B.: Soziale Konflikte( 2 SWS Seminar und Übung) Interdisziplinäres Projekt, das als konkretes Unter­richtsvorhaben exemplarischen fachdidaktischen Cha­rakter hat:

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Unterrichtsplanung und-auswertung Unterrichtsgestaltung und-analyse

Unterrichtsmaterialien und-medien

Unterrichtsstörungen und Problemsituationen

Projekte

Z. B.: Soziokulturelle Unterschiede in Deutschland( 2 SWS Seminar und Übung)

Interdisziplinäres Projekt mit unterrichtspraktischem

Bezug

* Über das erfolgreich absolvierte Kommunikations­training wird eine Bescheinigung erteilt.

Besondere Prüfungsbestimmungen für die Zwischenprüfung im berufsbeglei­tenden Studiengang' Lebensgestaltung- Ethik Religionskunde'

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an der Universität Potsdam

Vom 21. Januar 1999

Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät I'¹ der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( BbgHG) vom 24. Juni1991 ( GVBI. S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 1996( GVBl. I S. 173), am 21. Januar 1999 die folgenden Besonderen Prüfungsbestimmungen für die Zwischenprüfung im Erweiterungsstudiengang für das Fach Lebensgestaltung- Ethik- Religionskunde( LER) erlassen: 2

Übersicht

§ 1

§2

Geltungsbereich Prüfungsausschuss

§ 3

Zwischenprüfung

§ 4

In- Kraft- Treten

§ 1

Geltungsbereich

Diese besonderen Prüfungsbestimmungen regeln in Verbindung mit der Ordnung der Ersten Staatsprüfun­gen für Lehrämter im Land Brandenburg( LPO) vom 14. Juni 1994 und der Zwischenprüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge der Universität Potsdam ( ZPO) vom 5. Mai 1994 die Zulassungsvoraussetzun­gen und den Umfang der Zwischenprüfung und der Erweiterungsprüfung im Fach' Lebensgestaltung Ethik Religionskunde' an der Universität Potsdam.

§ 2

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Prüfungsausschuss

An der Philosophischen Fakultät 1 wird unter Beteili­gung der im Studiengang involvierten Fächer ein Prü­fungsausschuss eingesetzt, der die Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen auf Anfrage des Landes­prüfungsamtes empfiehlt, über das Bestehen und die Benotung der kumulativen Zwischenprüfung befindet, gegenüber dem Landesprüfungsamt die Absolvierung des ordnungsgemäßen Studiums erklärt und das Lan­desprüfungsamt bei der personellen Besetzung der Staatsprüfungsausschüsse im Fach LER unterstützt. Der Prüfungsausschuss entscheidet gegebenenfalls über die Äquivalenz anderweitig erbrachter Leistungen, die für die Zwischenprüfung geltend gemacht werden.

230

1 Zwischenzeitlich umbenannt in Philosophische Fakultät

2

Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 23. Juli 1999