Entwicklung des Verständnisses( der Konzepte) für Leben, Tod, Verlust, Krankheit u. ä.
Entstehen und Bewältigen starker Gefühle( Depression, Suizidgefühle)
El
- Entwicklungskonflikte von Kindern und Jugendlichen( Pubertät, sexuelle Konflikte, tern/ Jugendliche, Gleichaltrige, Selbstbild)
Strategien des Lösens intra- und interpersoneller Konflikte
Kommunikationstraining II( 26 Stunden)*
Projekte
Z. B.: Leitbilder, Vorbilder, soziale Orientierungen( 4 SWS Seminar und Übung)
Didaktisches Projekt, das konkrete Unterrichtsvorhaben an diesem Themenkomplex anregt, begleitet, dokumentiert und analysiert.
Projekte
Z. B.: Kulturelle Spurensuche( 2 SWS Seminar und Übung)
Interdisziplinäres Projekt mit unterrichtspraktischem
Bezug
Projekte
Z. B.: Soziale Konflikte( 2 SWS Seminar und Übung) Interdisziplinäres Projekt, das als konkretes Unterrichtsvorhaben exemplarischen fachdidaktischen Charakter hat:
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Unterrichtsplanung und-auswertung Unterrichtsgestaltung und-analyse
Unterrichtsmaterialien und-medien
Unterrichtsstörungen und Problemsituationen
Projekte
Z. B.: Soziokulturelle Unterschiede in Deutschland( 2 SWS Seminar und Übung)
Interdisziplinäres Projekt mit unterrichtspraktischem
Bezug
* Über das erfolgreich absolvierte Kommunikationstraining wird eine Bescheinigung erteilt.
Besondere Prüfungsbestimmungen für die Zwischenprüfung im berufsbegleitenden Studiengang' Lebensgestaltung- Ethik Religionskunde'
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an der Universität Potsdam
Vom 21. Januar 1999
Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät I'¹ der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( BbgHG) vom 24. Juni1991 ( GVBI. S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 1996( GVBl. I S. 173), am 21. Januar 1999 die folgenden Besonderen Prüfungsbestimmungen für die Zwischenprüfung im Erweiterungsstudiengang für das Fach Lebensgestaltung- Ethik- Religionskunde( LER) erlassen: 2
Übersicht
§ 1
§2
Geltungsbereich Prüfungsausschuss
§ 3
Zwischenprüfung
§ 4
In- Kraft- Treten
§ 1
Geltungsbereich
Diese besonderen Prüfungsbestimmungen regeln in Verbindung mit der Ordnung der Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter im Land Brandenburg( LPO) vom 14. Juni 1994 und der Zwischenprüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge der Universität Potsdam ( ZPO) vom 5. Mai 1994 die Zulassungsvoraussetzungen und den Umfang der Zwischenprüfung und der Erweiterungsprüfung im Fach' Lebensgestaltung Ethik Religionskunde' an der Universität Potsdam.
§ 2
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Prüfungsausschuss
An der Philosophischen Fakultät 1 wird unter Beteiligung der im Studiengang involvierten Fächer ein Prüfungsausschuss eingesetzt, der die Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen auf Anfrage des Landesprüfungsamtes empfiehlt, über das Bestehen und die Benotung der kumulativen Zwischenprüfung befindet, gegenüber dem Landesprüfungsamt die Absolvierung des ordnungsgemäßen Studiums erklärt und das Landesprüfungsamt bei der personellen Besetzung der Staatsprüfungsausschüsse im Fach LER unterstützt. Der Prüfungsausschuss entscheidet gegebenenfalls über die Äquivalenz anderweitig erbrachter Leistungen, die für die Zwischenprüfung geltend gemacht werden.
230
1 Zwischenzeitlich umbenannt in Philosophische Fakultät
2
Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 23. Juli 1999