Heft 
(2000) 14
Seite
132
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§ 2 Aufgaben und Ziele

( 1) Der Studiengang will der wachsenden gesellschaft­lichen, technologischen und ökonomischen Bedeutung audiovisueller Kommunikationsprozesse Rechnung tragen. Als Nebenfachstudiengang verbindet er spezifi­sche geistes- und kulturwissenschaftliche Aspekte des jeweiligen Hauptfaches mit Problemen und Methoden der Medienwissenschaften. Neben der Vermittlung medientheoretischer Grundlagen wird besonderer Wert auf den Erwerb praktischer Fertigkeiten in der Anwen­dung von Medientechnologien gelegt. Der Studiengang läßt sich daher aus den Erfordernissen von Interdis­ziplinarität, Intermedialität und Integration von Theorie und Praxis charakterisieren.

( 2) Durch die Vermittlung analytischer, konzeptionel­ler und produktiver Medienkompetenz werden die Studierenden auf eine vielfältige Berufspraxis vorberei­tet, die in zunehmendem Maße den kritischen und kreativen Umgang mit audiovisuellen Medien erfor­dert. Der Studiengang vermittelt Kenntnisse und Fä­higkeiten in den Bereichen der Herstellung, der Struk­tur, der Funktion und der Wirkung von Printmedien, Rundfunk und audiovisuellen Produkten( Film/ Fern­sehen/ Video einschließlich der" neuen" Medien: Computeranimation, Multimedia, Telekonferenzen, Internet u.a.). Dieser Zugang umfasst medientheoreti­sche,-historische,-ästhetische,-soziologische, psychologische und-pädagogische Fragestellungen. Er erfordert eine interdisziplinäre Arbeitsweise, um den Studierenden die komplexen Herstellungs- und Rezep­tionsbedingungen medialer Produkte transparent zu machen. Darüber hinaus sollen medienpraktische Lehr­angebote die Studierenden auf Tätigkeitsfelder in Wis­senschaft, Journalismus, Ausbildung, Kultur- und Me­dienmanagement vorbereiten. Einschlägige Praktika und Volontariate sind während des Studiums nachzu­weisen.

II.

§ 3

Organisatorisches

Studienfachberatung

Ein( e) Studienfachberater( in) berät die Studierenden zu fachlichen Fragen der Studiengestaltung, zur Vorberei­tung der Zwischen- und Magisterprüfung und der Kombinationswahl. Der/ die Berater( in) wird vom Prü­fungsausschuss bestellt. Die zentrale Studienberatung, die Beratung über das Akademische Auslandsamt und die studentische Studienberatung sind mögliche Ergän­zungen der Studienfachberatung. Die Teilnahme an der Studienfachberatung zu Beginn des Grund- und Haupt­studiums ist obligatorisch und wird schriftlich beschei­nigt.

§ 4 Sprachkenntnisse

Zusätzliche

Das Studium erfordert Kenntnisse des Englischen auf Abitur- oder UNICERT 2- Niveau. Sprachkenntnisse sind erwünscht.

§ 5

Gliederung der Studienbereiche und Teilge­biete

Der Studiengang hat folgende Bereiche und Teilgebie­

te:

( 1) Systematik der Medien:

Medientheorie und-analyse, Kultursemiotik, Wahr­nehmungslehre, Semiotik und Ästhetik der Medien, Soziologie der Medien, Analyse medienspezifischer Textsorten, Wechselbeziehungen zwischen verschiede­nen Medien( Intermedialität).

( 2) Geschichte der Medien:

Medienanalyse aus literatur-, sprach-, musik-, film-, kunsthistorischer und kulturvergleichender Perspekti­ve; Geschichte medialer Techniken; Geschichte der audiovisuellen Kommunikation; Geschichte des Films, des Fernsehens, des Rundfunks, der Printmedien, der Fotografie, der Werbung.

( 3) Rezeption der Medien:

Qualitative Wirkungsanalyse, Medienpsychologie, Medienpädagogik, Mediendidaktik, Medienrezeption als Gegenstand von Literatur und Künsten.

( 4) Praxis der Medien:

Konzeptionsentwicklung für Film, Fernsehen, Rund­funk, Werbung und Multimedia sowie für Jugend- und Erwachsenenbildung; Mediengestaltung: Film-/ Video­/ Multimediaanwendungen, Computeranimation,

Ausstellungs- und Industriedesign, Printmedien, Wer­bung, Fotografie; journalistische Medienpraxis; Me­thodik und Interpretation medialer Aufzeichnungen.

§ 6

Studienorganisation

( 1) Das Studium gliedert sich in Grund- und Hauptstu­dium.

( 2) Der Prüfungsausschuss empfiehlt jeweils das Lehr­angebot sowie die Zuordnung der Veranstaltungen zu den Studienbereichen.

§7 Leistungskontrolle und ordnungsgemäßes

Studium

( 1) Studienleistungen werden bestätigt durch die Aus­stellung von:

-

Scheinen, die für ein Proseminar oder Hauptsemi­nar auf der Grundlage einer benoteten schriftlichen Arbeit vergeben werden.

Belegen, die für die erfolgreiche Teilnahme an Übungen, Kolloquien, Pro- und Hauptseminaren vergeben werden. Sie sind in der Regel unbenotet.

( 2) In Deutschland erbrachte Studienleistungen für den hier behandelten Studiengang werden von Amts wegen anerkannt. Gleiches gilt, nach Feststellung der Äquiva­

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