§ 2 Aufgaben und Ziele
( 1) Der Studiengang will der wachsenden gesellschaftlichen, technologischen und ökonomischen Bedeutung audiovisueller Kommunikationsprozesse Rechnung tragen. Als Nebenfachstudiengang verbindet er spezifische geistes- und kulturwissenschaftliche Aspekte des jeweiligen Hauptfaches mit Problemen und Methoden der Medienwissenschaften. Neben der Vermittlung medientheoretischer Grundlagen wird besonderer Wert auf den Erwerb praktischer Fertigkeiten in der Anwendung von Medientechnologien gelegt. Der Studiengang läßt sich daher aus den Erfordernissen von Interdisziplinarität, Intermedialität und Integration von Theorie und Praxis charakterisieren.
( 2) Durch die Vermittlung analytischer, konzeptioneller und produktiver Medienkompetenz werden die Studierenden auf eine vielfältige Berufspraxis vorbereitet, die in zunehmendem Maße den kritischen und kreativen Umgang mit audiovisuellen Medien erfordert. Der Studiengang vermittelt Kenntnisse und Fähigkeiten in den Bereichen der Herstellung, der Struktur, der Funktion und der Wirkung von Printmedien, Rundfunk und audiovisuellen Produkten( Film/ Fernsehen/ Video einschließlich der" neuen" Medien: Computeranimation, Multimedia, Telekonferenzen, Internet u.a.). Dieser Zugang umfasst medientheoretische,-historische,-ästhetische,-soziologische, psychologische und-pädagogische Fragestellungen. Er erfordert eine interdisziplinäre Arbeitsweise, um den Studierenden die komplexen Herstellungs- und Rezeptionsbedingungen medialer Produkte transparent zu machen. Darüber hinaus sollen medienpraktische Lehrangebote die Studierenden auf Tätigkeitsfelder in Wissenschaft, Journalismus, Ausbildung, Kultur- und Medienmanagement vorbereiten. Einschlägige Praktika und Volontariate sind während des Studiums nachzuweisen.
II.
§ 3
Organisatorisches
Studienfachberatung
Ein( e) Studienfachberater( in) berät die Studierenden zu fachlichen Fragen der Studiengestaltung, zur Vorbereitung der Zwischen- und Magisterprüfung und der Kombinationswahl. Der/ die Berater( in) wird vom Prüfungsausschuss bestellt. Die zentrale Studienberatung, die Beratung über das Akademische Auslandsamt und die studentische Studienberatung sind mögliche Ergänzungen der Studienfachberatung. Die Teilnahme an der Studienfachberatung zu Beginn des Grund- und Hauptstudiums ist obligatorisch und wird schriftlich bescheinigt.
§ 4 Sprachkenntnisse
Zusätzliche
Das Studium erfordert Kenntnisse des Englischen auf Abitur- oder UNICERT 2- Niveau. Sprachkenntnisse sind erwünscht.
§ 5
တ
Gliederung der Studienbereiche und Teilgebiete
Der Studiengang hat folgende Bereiche und Teilgebie
te:
( 1) Systematik der Medien:
Medientheorie und-analyse, Kultursemiotik, Wahrnehmungslehre, Semiotik und Ästhetik der Medien, Soziologie der Medien, Analyse medienspezifischer Textsorten, Wechselbeziehungen zwischen verschiedenen Medien( Intermedialität).
( 2) Geschichte der Medien:
Medienanalyse aus literatur-, sprach-, musik-, film-, kunsthistorischer und kulturvergleichender Perspektive; Geschichte medialer Techniken; Geschichte der audiovisuellen Kommunikation; Geschichte des Films, des Fernsehens, des Rundfunks, der Printmedien, der Fotografie, der Werbung.
( 3) Rezeption der Medien:
Qualitative Wirkungsanalyse, Medienpsychologie, Medienpädagogik, Mediendidaktik, Medienrezeption als Gegenstand von Literatur und Künsten.
( 4) Praxis der Medien:
Konzeptionsentwicklung für Film, Fernsehen, Rundfunk, Werbung und Multimedia sowie für Jugend- und Erwachsenenbildung; Mediengestaltung: Film-/ Video/ Multimediaanwendungen, Computeranimation,
Ausstellungs- und Industriedesign, Printmedien, Werbung, Fotografie; journalistische Medienpraxis; Methodik und Interpretation medialer Aufzeichnungen.
§ 6
Studienorganisation
( 1) Das Studium gliedert sich in Grund- und Hauptstudium.
( 2) Der Prüfungsausschuss empfiehlt jeweils das Lehrangebot sowie die Zuordnung der Veranstaltungen zu den Studienbereichen.
§7 Leistungskontrolle und ordnungsgemäßes
Studium
( 1) Studienleistungen werden bestätigt durch die Ausstellung von:
-
Scheinen, die für ein Proseminar oder Hauptseminar auf der Grundlage einer benoteten schriftlichen Arbeit vergeben werden.
Belegen, die für die erfolgreiche Teilnahme an Übungen, Kolloquien, Pro- und Hauptseminaren vergeben werden. Sie sind in der Regel unbenotet.
( 2) In Deutschland erbrachte Studienleistungen für den hier behandelten Studiengang werden von Amts wegen anerkannt. Gleiches gilt, nach Feststellung der Äquiva
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