lenz, für Leistungen, die an ausländischen Universitäten erbracht wurden.
( 3) Alle Leistungen können nur einmal und auch nur in einem Teilstudiengang des Magisterstudiums angerechnet werden Ausschluss der doppelten Anrechenbarkeit).
III.
§ 8
Grundstudium
Definition, Umfang, Dauer
Das Grundstudium dient der Grundausbildung im Fach. Es führt in Methoden und Theorien ein, vermittelt Grund- und Überblickswissen und erhöht die Medienkompetenz der Studierenden. Es dauert in der Regel vier Semester und hat als Richtwert einen Umfang von 20 SWS. Es wird durch die Zwischenprüfung abgeschlossen. Für die Zulassung zur Zwischenprüfung sind mindestens zwei Scheine vorzulegen.
§ 9
Strukturierung des Lehrangebots
Im Grundstudium sind vorrangig zu besuchen: Einführungs- und Überblickvorlesungen, die einen breiten Überblick über das Wissensgebiet, seine Methoden und Theorien geben( V);
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ein Grundkurs, der einen Überblick über das Fach und einen theoretischen Einblick in dasselbe bietet sowie Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens vermittelt und Voraussetzung für den Besuch von Proseminaren ist( GK);
Proseminare, die der Einführung in das Studium eines Bereichs, in seine Methoden und Theorien am Beispiel eines repräsentativen Gegenstandes dienen und mit einem Schein abschließen können( PS); Übungen in der Medienpraxis, die vor allem auf die Weiterentwicklung von Fähigkeiten und Fertigkeiten gerichtet sind( Ü).
Im Grundstudium sind zwei Proseminare aus unterschiedlichen Bereichen mit Schein zu absolvieren. Die verbleibenden SWS bis zu den Richtwerten können aus dem Lehrangebot des Studiengangs belegt werden.
IV.
Hauptstudium
§ 11 Definition und Voraussetzungen
( 1) Das Hauptstudium führt zum Studienabschluss. In ihm sollen gründliche Kenntnisse vor allem der Bereiche des Studienganges und die Fähigkeit zur selbständigen Behandlung wissenschaftlicher Fragen erworben werden. Dazu gehört auch die Herausbildung eines Problembewusstseins für fachspezifische und interdisziplinäre Zusammenhänge und Fragestellungen. Es müssen mindestens zwei Scheine erworben sowie ein Praktikum/ Volontariat nachgewiesen werden.
( 2) Das Hauptstudium dauert in der Regel vier Semester und hat als Richtwert einen Umfang von 16 SWS.
§ 12 Strukturierung des Lehrangebots
Im Hauptstudium sind vorrangig zu besuchen:
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Vorlesungen, die auf der Grundlage der Überblicksvorlesungen Fragen des Wissens, der Theorie und Methode spezieller Forschungsbereiche behandeln( V);
Hauptseminare, die dem forschungsorientierten Lernen dienen und eine höhere Selbständigkeit der Studierenden voraussetzen( HS); Kolloquien( KO).
§ 13 Veranstaltungen im Hauptstudium und Scheine
Folgende Lehrveranstaltungen sind zu absolvieren:
V
§ 10 Veranstaltungen im Grundstudium und
HS
Scheine
Folgende Lehrveranstaltungen sind zu absolvieren:
KO
GK Grundkurs Medienwissenschaft
2 SWS
HS
V/ PS Einführung in die Systematik der Medien
Vorlesungen aus den Bereichen Systematik, Geschichte, Rezeption der Medien 4 SWS Hauptseminare wahlweise aus den Bereichen Systematik, Geschichte, Rezeption der Medien mit fachspezifischen und interdisziplinären Fragestellungen 6 SWS Kolloquium( zusätzlicher Schwerpunkt gegenüber Hauptseminaren) 2 SWS Hauptseminar zur Vorbereitung des Praktikums/ Volontariats 2 SWS
4 SWS
V/ PS Einführung in die Geschichte der Medien
4 SWS
Die verbleibenden SWS bis zu den Richtwerten können aus dem Angebot für das Hauptstudium belegt werden. V. Schlussbestimmung
V/ PS Einführung in die Rezeption der Medien
4 SWS
§ 14 In- Kraft- Treten
Ü
Einführung in die Medienpraxis
4 SWS
( 2 Übungen zu thematisch unterschiedlichen Schwerpunkten)
Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
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