Heft 
(2000) 14
Seite
133
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lenz, für Leistungen, die an ausländischen Universitä­ten erbracht wurden.

( 3) Alle Leistungen können nur einmal und auch nur in einem Teilstudiengang des Magisterstudiums ange­rechnet werden Ausschluss der doppelten Anrechen­barkeit).

III.

§ 8

Grundstudium

Definition, Umfang, Dauer

Das Grundstudium dient der Grundausbildung im Fach. Es führt in Methoden und Theorien ein, vermittelt Grund- und Überblickswissen und erhöht die Medien­kompetenz der Studierenden. Es dauert in der Regel vier Semester und hat als Richtwert einen Umfang von 20 SWS. Es wird durch die Zwischenprüfung abge­schlossen. Für die Zulassung zur Zwischenprüfung sind mindestens zwei Scheine vorzulegen.

§ 9

Strukturierung des Lehrangebots

Im Grundstudium sind vorrangig zu besuchen: Einführungs- und Überblickvorlesungen, die einen breiten Überblick über das Wissensgebiet, seine Methoden und Theorien geben( V);

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ein Grundkurs, der einen Überblick über das Fach und einen theoretischen Einblick in dasselbe bietet sowie Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens vermittelt und Voraussetzung für den Besuch von Proseminaren ist( GK);

Proseminare, die der Einführung in das Studium eines Bereichs, in seine Methoden und Theorien am Beispiel eines repräsentativen Gegenstandes dienen und mit einem Schein abschließen können( PS); Übungen in der Medienpraxis, die vor allem auf die Weiterentwicklung von Fähigkeiten und Fertigkei­ten gerichtet sind( Ü).

Im Grundstudium sind zwei Proseminare aus unter­schiedlichen Bereichen mit Schein zu absolvieren. Die verbleibenden SWS bis zu den Richtwerten können aus dem Lehrangebot des Studiengangs belegt werden.

IV.

Hauptstudium

§ 11 Definition und Voraussetzungen

( 1) Das Hauptstudium führt zum Studienabschluss. In ihm sollen gründliche Kenntnisse vor allem der Berei­che des Studienganges und die Fähigkeit zur selbstän­digen Behandlung wissenschaftlicher Fragen erworben werden. Dazu gehört auch die Herausbildung eines Problembewusstseins für fachspezifische und interdis­ziplinäre Zusammenhänge und Fragestellungen. Es müssen mindestens zwei Scheine erworben sowie ein Praktikum/ Volontariat nachgewiesen werden.

( 2) Das Hauptstudium dauert in der Regel vier Semes­ter und hat als Richtwert einen Umfang von 16 SWS.

§ 12 Strukturierung des Lehrangebots

Im Hauptstudium sind vorrangig zu besuchen:

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Vorlesungen, die auf der Grundlage der Über­blicksvorlesungen Fragen des Wissens, der Theorie und Methode spezieller Forschungsbereiche behan­deln( V);

Hauptseminare, die dem forschungsorientierten Lernen dienen und eine höhere Selbständigkeit der Studierenden voraussetzen( HS); Kolloquien( KO).

§ 13 Veranstaltungen im Hauptstudium und Scheine

Folgende Lehrveranstaltungen sind zu absolvieren:

V

§ 10 Veranstaltungen im Grundstudium und

HS

Scheine

Folgende Lehrveranstaltungen sind zu absolvieren:

KO

GK Grundkurs Medienwissenschaft

2 SWS

HS

V/ PS Einführung in die Systematik der Medien

Vorlesungen aus den Bereichen Systematik, Geschichte, Rezeption der Medien 4 SWS Hauptseminare wahlweise aus den Bereichen Systematik, Geschichte, Rezeption der Medien mit fachspezifischen und interdisziplinären Fra­gestellungen 6 SWS Kolloquium( zusätzlicher Schwerpunkt gegen­über Hauptseminaren) 2 SWS Hauptseminar zur Vorbereitung des Prakti­kums/ Volontariats 2 SWS

4 SWS

V/ PS Einführung in die Geschichte der Medien

4 SWS

Die verbleibenden SWS bis zu den Richtwerten können aus dem Angebot für das Hauptstudium belegt werden. V. Schlussbestimmung

V/ PS Einführung in die Rezeption der Medien

4 SWS

§ 14 In- Kraft- Treten

Ü

Einführung in die Medienpraxis

4 SWS

( 2 Übungen zu thematisch unterschiedlichen Schwerpunkten)

Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentli­chung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Uni­versität Potsdam in Kraft.

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