Heft 
(2001) 1
Seite
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1. Der Nachweis der Immatrikulation an der Uni­versität Potsdam im Studiengang Geologie, in dessen Rahmen die beabsichtigte Prüfung stattfinden soll;

2. der Nachweis darüber, dass die Diplom­Vorprüfung im Studiengang Geologie erfolg­cireich abgelegt wurde;

3. die in der Studienordnung Geowissenschaf­sten/ Geologie geforderten fachlichen Vorausset­

zungen für die Zulassung zur Prüfung( Tabelle 3 der Studienordnung), insbesondere die nach Art und Zahl vorgeschriebenen Leistungsnach­weise über den erfolgreichen Abschluss von Lehrveranstaltungen;

4. die Bescheinigung über die Teilnahme an der in der Studienordnung vorgeschriebenen Studien­

fachberatung;

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5. eine Erklärung des Kandidaten, dass ihm diese Prüfungsordnung und die besonderen Prü­bafungsbestimmungen des Studienganges Geolo­gie bekannt sind;

6. eine Erklärung darüber, ob er bereits eine Dip­lomprüfung in demselben Studiengang an einer Universität oder einer gleichgestellten Hoch­schule im Geltungsbereich des Hochschulrah­jak mengesetzes endgültig nicht bestanden hat oder ob er sich in einem schwebenden Prüfungsver­fahren befindet;

7. der Antrag auf Ausgabe eines Themas für die Diplomarbeit.

8. der Nachweis einer selbständig durchgeführten geologischen Geländekartierung gemäß der Richtlinien der Studienordnung.

( 3) über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss Geowissenschaften.

§ 23 Diplomarbeit

( 1) Die Diplomarbeit soll zeigen, dass der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Bereich der Geowissenschaf­ten selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht dar­zustellen.

( 2) Das Thema der Diplomarbeit wird von dem vom Prüfungsausschuss Geowissenschaften dafür bestellten Betreuer gestellt. Die Kandidaten können für das Thema Vorschläge einreichen; dies begrün­det jedoch keinen Anspruch.

( 3) Die Ausgabe des Themas erfolgt über den Prü­fer und über den Vorsitzenden des Prüfungsaus­schusses Geowissenschaften durch das Prüfungs­amt. Der Zeitpunkt der Ausgabe wird dort akten­kundig gemacht. Die Bearbeitungszeit für die Dip­lomarbeit beträgt sechs Monate. Thema und Auf­gabenstellung der Diplomarbeit müssen so lauten,

dass die zur Bearbeitung vorgegebene Frist ein­gehalten werden kann. Im Einzelfall kann auf be­gründeten Antrag der Prüfungsausschuss die Bear­beitungszeit um einen Monat verlängern. Der Be­arbeitungszeitraum sollte so gestaltet sein, dass die Regelstudienzeit eingehalten werden kann. Die Frist läuft vom Tage der Ausgabe beim Prüfungs­amt an. Sie wird durch die Abgabe der Diplomar­beit beim Prüfungsamt oder bei der Poststelle der Universität gewahrt.

( 4) Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit zurückge­geben werden.

( 5) Versäumt der Kandidat die Abgabefrist schuld­haft, so gilt die Arbeit als mit" nicht ausreichend" ( 5,0) bewertet. Liegt ein wichtiger Grund für das Versäumen der Frist vor, kann der Vorsitzende des Prüfungsausschusses nach Rücksprache mit dem Betreuer eine Fristverlängerung bis zu einem Mo­nat, im Krankheitsfall entsprechend der Dauer der Krankschreibung, gewähren.

( 6) Die Diplomarbeit ist eine für die Diplomprü­fung eigens angefertigte Arbeit in deutscher Spra­che. Der Prüfungsausschuss kann auf Antrag des Kandidaten und nach Anhörung des Betreuers die Anfertigung der Diplomarbeit auch in englischer Sprache zulassen. In diesem Fall muss die Arbeit als Anhang eine kurze Zusammenfassung in deut­scher Sprache enthalten.

( 7) Die Diplomarbeit ist mit Maschine geschrieben und gebunden in drei Exemplaren vorzulegen. Sie ist mit Seitenzahlen, einem Inhaltsverzeichnis und einem Verzeichnis der benutzten Quellen und Hilfsmittel zu versehen. Die Passagen der Arbeit, die fremden Werken wörtlich oder sinngemäß entnommen sind, müssen unter Angabe der Quel­len gekennzeichnet sein. Die Arbeit soll in der Regel 100 Seiten DIN A 4 nicht überschreiten. Am Schluss der Arbeit hat der Kandidat zu versichern, dass er sie selbstständig verfasst sowie keine ande­ren Quellen und Hilfsmittel als die angegebenen benutzt hat.

( 8) Die Diplomarbeit wird von zwei Gutachtern bewertet. Der Prüfer, der das Thema der Diplomar­beit gestellt hat, begutachtet die Arbeit schriftlich und begründet seine Benotung gemäß§ 13. Der zweite Gutachter wird vom Prüfungsausschuss bestellt. Beträgt die Differenz in der Bewertung 2,0 oder mehr, oder bewertet nur einer der beiden Prüfer die Arbeit mit" nicht ausreichend", kann vom Prüfungsausschuss ein dritter Prüfer zur Be­wertung der Diplomarbeit bestellt werden. In die­sem Fall wird die Note der Diplomarbeit aus dem arithmetischen Mittel der drei Einzelbewertungen gebildet. Die Diplomarbeit kann jedoch nur dann

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