1. Der Nachweis der Immatrikulation an der Universität Potsdam im Studiengang Geologie, in dessen Rahmen die beabsichtigte Prüfung stattfinden soll;
2. der Nachweis darüber, dass die DiplomVorprüfung im Studiengang Geologie erfolgcireich abgelegt wurde;
3. die in der Studienordnung Geowissenschafsten/ Geologie geforderten fachlichen Vorausset
zungen für die Zulassung zur Prüfung( Tabelle 3 der Studienordnung), insbesondere die nach Art und Zahl vorgeschriebenen Leistungsnachweise über den erfolgreichen Abschluss von Lehrveranstaltungen;
4. die Bescheinigung über die Teilnahme an der in der Studienordnung vorgeschriebenen Studien
fachberatung;
br
5. eine Erklärung des Kandidaten, dass ihm diese Prüfungsordnung und die besonderen Prübafungsbestimmungen des Studienganges Geologie bekannt sind;
6. eine Erklärung darüber, ob er bereits eine Diplomprüfung in demselben Studiengang an einer Universität oder einer gleichgestellten Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahjak mengesetzes endgültig nicht bestanden hat oder ob er sich in einem schwebenden Prüfungsverfahren befindet;
7. der Antrag auf Ausgabe eines Themas für die Diplomarbeit.
8. der Nachweis einer selbständig durchgeführten geologischen Geländekartierung gemäß der Richtlinien der Studienordnung.
( 3) über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss Geowissenschaften.
§ 23 Diplomarbeit
( 1) Die Diplomarbeit soll zeigen, dass der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Bereich der Geowissenschaften selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen.
( 2) Das Thema der Diplomarbeit wird von dem vom Prüfungsausschuss Geowissenschaften dafür bestellten Betreuer gestellt. Die Kandidaten können für das Thema Vorschläge einreichen; dies begründet jedoch keinen Anspruch.
( 3) Die Ausgabe des Themas erfolgt über den Prüfer und über den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Geowissenschaften durch das Prüfungsamt. Der Zeitpunkt der Ausgabe wird dort aktenkundig gemacht. Die Bearbeitungszeit für die Diplomarbeit beträgt sechs Monate. Thema und Aufgabenstellung der Diplomarbeit müssen so lauten,
dass die zur Bearbeitung vorgegebene Frist eingehalten werden kann. Im Einzelfall kann auf begründeten Antrag der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit um einen Monat verlängern. Der Bearbeitungszeitraum sollte so gestaltet sein, dass die Regelstudienzeit eingehalten werden kann. Die Frist läuft vom Tage der Ausgabe beim Prüfungsamt an. Sie wird durch die Abgabe der Diplomarbeit beim Prüfungsamt oder bei der Poststelle der Universität gewahrt.
( 4) Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.
( 5) Versäumt der Kandidat die Abgabefrist schuldhaft, so gilt die Arbeit als mit" nicht ausreichend" ( 5,0) bewertet. Liegt ein wichtiger Grund für das Versäumen der Frist vor, kann der Vorsitzende des Prüfungsausschusses nach Rücksprache mit dem Betreuer eine Fristverlängerung bis zu einem Monat, im Krankheitsfall entsprechend der Dauer der Krankschreibung, gewähren.
( 6) Die Diplomarbeit ist eine für die Diplomprüfung eigens angefertigte Arbeit in deutscher Sprache. Der Prüfungsausschuss kann auf Antrag des Kandidaten und nach Anhörung des Betreuers die Anfertigung der Diplomarbeit auch in englischer Sprache zulassen. In diesem Fall muss die Arbeit als Anhang eine kurze Zusammenfassung in deutscher Sprache enthalten.
( 7) Die Diplomarbeit ist mit Maschine geschrieben und gebunden in drei Exemplaren vorzulegen. Sie ist mit Seitenzahlen, einem Inhaltsverzeichnis und einem Verzeichnis der benutzten Quellen und Hilfsmittel zu versehen. Die Passagen der Arbeit, die fremden Werken wörtlich oder sinngemäß entnommen sind, müssen unter Angabe der Quellen gekennzeichnet sein. Die Arbeit soll in der Regel 100 Seiten DIN A 4 nicht überschreiten. Am Schluss der Arbeit hat der Kandidat zu versichern, dass er sie selbstständig verfasst sowie keine anderen Quellen und Hilfsmittel als die angegebenen benutzt hat.
( 8) Die Diplomarbeit wird von zwei Gutachtern bewertet. Der Prüfer, der das Thema der Diplomarbeit gestellt hat, begutachtet die Arbeit schriftlich und begründet seine Benotung gemäß§ 13. Der zweite Gutachter wird vom Prüfungsausschuss bestellt. Beträgt die Differenz in der Bewertung 2,0 oder mehr, oder bewertet nur einer der beiden Prüfer die Arbeit mit" nicht ausreichend", kann vom Prüfungsausschuss ein dritter Prüfer zur Bewertung der Diplomarbeit bestellt werden. In diesem Fall wird die Note der Diplomarbeit aus dem arithmetischen Mittel der drei Einzelbewertungen gebildet. Die Diplomarbeit kann jedoch nur dann
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