Heft 
(2001) 3
Seite
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Auskunft dazu gibt die jeweils aktuelle Studienbera­tungsinformation des Instituts für Informatik. Die Zu­sammenstellung von Themenkomplexen sowie die Zu­ordnung von Lehrveranstaltungen erfolgt durch den Prüfungsausschuss des Instituts für Informatik.

§ 6

Betriebspraktikum

( 1) Ein Leistungsnachweis kann durch ein Betriebsprak­tikum erbracht werden. Ein Betriebspraktikum ist eine Vollzeittätigkeit im Informatik- Umfeld in Industrie oder Verwaltung. Sein Ziel ist berufsrelevante Erfahrung in das Studium einzubeziehen. Das Praktikum wird durch einen institutsöffentlichen Bericht( in der Regel einen Vortrag) und je einen schriftlichen Bericht der Studie­renden und des Betriebs abgeschlossen.

( 2) Die typische Dauer eines Betriebspraktikums beträgt zwischen acht und zwölf Wochen. Bei dieser Dauer wird es mit drei Leistungs- und Belegungspunkten angerech­net. Über längere Laufzeiten und ihre Anrechnung ent­scheidet der Studienausschuss auf Antrag des Studieren­den. In der Regel können nicht mehr als sechs Leis­tungspunkte durch ein Betriebspraktikum erbracht wer­den.

vom

( 3) Die Planung des Praktikums erfolgt gemeinsam durch die Studierenden, den Betrieb und das Institut für Infor­matik. Um die Relevanz des Praktikums für das Studium zu sichern, muss jedes Praktikum einzeln Studienausschuss oder seiner/ m dafür Beauftragten aufgrund des vorgelegten Plans genehmigt werden. Dabei sollten die aus dem Praktikum zu erwartenden Erfahrungen für das weitere Informatikstudium relevant sein.

Teil 3 Magisterstudium

§7

Ziel des Magisterstudiums

Das Magisterstudium bereitet die Absolventinnen und Absolventen darauf vor, vielfältige Aufgaben im Bereich der Verarbeitung von Information in der Industrie oder im privaten oder öffentlichen Dienstleistungsbereich zu übernehmen und dort die interdisziplinären Potentiale der Informatik- vor allem in Verbindung mit dem ande­ren Studienfach- zu erkennen und umzusetzen.

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( 2) Die folgende Verteilung der Studienleistungen im Grundstudium wird empfohlen:

Übersicht über Fragen, Aufgaben und Methoden der Informatik und der Softwaresystemtechnik( 6 Leistungspunkte).

Theoretische Grundlagen der Informatik( 6 Leis­tungspunkte).

Mathematik für Informatiker( 12 Leistungspunkte). Grundlagen der Programmierung( 12 Leistungs­punkte).

Rechner- und Netzbetrieb( 12 Leistungspunkte). Grundlagen der Softwareentwicklung( 6 Leistungs­punkte).

( 3) Die keinem Themenkomplex zugeordnete Lehrveran­staltung" Übersicht" soll in der Regel im ersten Semester besucht werden. In ihr werden typische Fragestellungen und Lösungsmethoden der Informatik und der Software­systemtechnik mit dem Ziel behandelt, einen allgemei­nen Überblick über das Fach zu bieten und eine Einord­nung des Stoffes der übrigen Themenkomplexe in die unterliegenden Denkmodelle zu ermöglichen.

( 4) Die folgende Tabelle stellt eine Struktur des Studi­ums in den ersten vier Semestern dar. SWS 1. Semester

Übersicht

2. Semester Theoretische

Grundlagen

Mathematik für Informatiker 1-2

4

je 4

je 4

3. Semester

4

je 4

Grundlagen der Programmierung 1-2

Grundlagen der

Softwareent­

wicklung 1

4. Semester

Rechner- und Netzbetrieb 1-2

( 5) Für den Fall von zeitlichen Kollisionen in Verbin­dung mit dem anderen studierten Fach des Magisterstu­diums kann auch folgende Struktur des Grundstudiums gewählt werden.

2. Semester

Mathematik für Informatiker 1-2

SWS

1. Semester

je 4 je 4

Grundlagen der Programmierung 1-2

Rechner- und Netzbetrieb 1-2

§ 8

Zeitpunkt des regulären Studienbeginns

je 4

3. Semester Übersicht

4. Semester Theoretische Grundlagen 1

4

Grundlagen

Die Hauptlehrveranstaltungen sind so auf die Semester verteilt, dass man sie nur bei einem Studienbeginn im Wintersemester in der vorgesehenen Reihenfolge inner­halb der Regelstudienzeit absolvieren kann.

§ 9

Grundstudium des Magisterstudiums

( 1) Im Grundstudium, das vier Semester dauert, erwer­ben die Studierenden die für das weitere Studium erfor­derlichen Grundkenntnisse in Mathematik und Informa­tik und vertiefte Kenntnisse in einem oder mehreren Themenkomplexen der Informatik.

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§ 10

der Softwareent­wicklung 1

Hauptstudium

Für das Hauptstudium, das sich über vier Semester er­streckt, wird der folgende Plan empfohlen:

( 1) Studienleistungen im Umfang von mindestens 51 Leistungspunkten, verteilt auf drei der Informatikfächer mit jeweils mindestens 12 Leistungspunkten aus jedem