der Lehrveranstaltung zugeordneten Leistungspunkte vergeben werden oder gar keine. Durch die Vergabe der Leistungspunkte wird die erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung bescheinigt.
( 3) Einer Lehrveranstaltung werden in der Regel eineinhalb Leistungspunkte je Semesterwochenstunde zugeordnet. Ausnahmen sind möglich, wenn die Stoffdichte oder der Arbeitsaufwand für die Lehrveranstaltung erheblich vom Durchschnitt aller Lehrveranstaltungen in der Informatik abweicht. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss.
( 4) Als Themenkomplex eines Leistungspunktes gilt derjenige der Lehrveranstaltung, in der er erworben wurde.
( 5) Die Benotungsinformation der Leistungspunkte wird von der/ vom Dozentin/ Dozenten der jeweiligen Lehrveranstaltung auf Grund der von den Studierenden im Leistungserfassungsprozess gezeigten Leistungen bestimmt§
§ 3.
§ 3 Studienbegleitende Prüfungsleistungen und
der Leistungserfassungsprozess
( 1) Prüfungsleistungen werden im Rahmen eines studienbegleitenden Leistungserfassungsprozesses erbracht. Der Leistungserfassungsprozess dient dazu, dem Lehrpersonal die Information zu liefern, die es für die Entscheidung benötigt, ob es einem/ r Studenten/ in die Leistungspunkte für die betreffende Lehrveranstaltung gibt und welche Note es in diesem Fall mit den Leistungspunkten verbindet. Der Leistungserfassungsprozess besteht aus einer Folge von vom Lehrpersonal festgelegten Leistungserfassungsschritten wie Klausuren, Referate, Studienarbeiten, Prüfungsgespräche, Diskussionsbeiträge
u.ä.
( 2) Der Leistungserfassungsprozess beginnt in der Regel frühestens zwei Wochen nach dem Beginn der Lehrveranstaltung und endet in der Regel spätestens mit dem Ende der auf die Lehrveranstaltung folgenden vorlesungsfreien Zeit.
( 3) Die/ der Dozentin/ Dozent einer Lehrveranstaltung gibt die Form des zugehörigen Leistungserfassungsprozesses rechtzeitig im Rahmen der Studienberatungsinformation des Instituts für Informatik( z.B. durch Aushang oder über das Internet) schriftlich bekannt. In der Regel soll diese Information bis spätestens zum Ende der ersten Woche der Lehrveranstaltung vorliegen.
( 4) Einsprüche gegen einen bekannt gegebenen Leistungserfassungsprozess sind schriftlich mit Begründung an den Prüfungsausschuss zu richten. Vor einer Entscheidung muss der Ausschuss den/ die EinspruchEinlegenden/ e und die/ den jeweilige/ n tin/ Dozenten anhören.
Dozen
( 5) Für Lehrveranstaltungen, die nicht speziell für die Studiengänge Informatik angeboten werden, sondern aus
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anderen Studiengängen importiert werden, wird die Form des jeweiligen Leistungserfassungsprozesses aus dem exportierenden Studiengang übernommen.
( 6) Nach der Bewertung eines Leistungserfassungsschrittes werden die Kandidaten/ innen über das Ergebnis informiert und erhalten Einsicht in die jeweils für die Bewertung relevanten Unterlagen. Die Frist für Einsichtnahme endet in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe der Bewertung.
§ 4 Belegung von Lehrveranstaltungen
( 1) Belegungspunkte dienen der Erfassung der Belegung von Lehrveranstaltungen. Mit der Einschreibung in das erste Fachsemester des Magisterstudienganges Informatik erhalten die Studierenden jeweils 129 Belegungspunkte.
( 2) Mit der Belegung einer Lehrveranstaltung erklären die Studierenden ihre Absicht, an dem dieser Lehrveranstaltung zugeordneten Leistungserfassungsprozess teilzunehmen. Die Belegung muss in der Regel spätestens innerhalb der ersten Woche vor Beginn des jeweiligen Leistungserfassungsprozesses erfolgen. Eine erfolgte Belegung kann bis zum Ende der vierten Woche der jeweiligen Lehrveranstaltung zurückgenommen werden. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss.
( 3) Die Belegung erfolgt dadurch, dass die Studierenden ihre Belegungsabsicht der zuständigen Stelle mitteilen. Die Belegung wird mit dem Tag des Eingangs gültig.
( 4) Mit der Belegung einer Lehrveranstaltung reduziert sich die Anzahl der den Studierenden jeweils zur Verfügung stehenden Belegungspunkte um die Anzahl der Leistungspunkte, die die Studierenden mit dieser Lehrveranstaltung erwerben können. Ziehen die Studierenden die Belegung fristgerecht zurück, so erhalten sie die entsprechenden Belegungspunkte zurück.
( 5) Die Studierenden können keine Lehrveranstaltung mehr belegen, wenn die Zahl der noch verbliebenen Belegungspunkte kleiner als die der zum Abschluss noch erforderlichen Leistungspunkte ist. In diesem Falle werden die Studierenden aus dem Studiengang dieser Ordnung exmatrikuliert.
( 6) Studierende können an einer Lehrveranstaltung teilnehmen, ohne sie im Sinne dieser Ordnung zu belegen. In diesem Fall können sie eine Teilnahmebescheinigung ohne Leistungspunkte und ohne Note erhalten. Eine solche Teilnahme zählt nicht als Belegung im Sinne dieser Ordnung.
( 7) Bei Studiengang- oder-ortwechsel werden die Belegungspunkte, die zur Verfügung stehen, durch den Prüfungsausschuss unter Berücksichtigung der Einzelsituation im Sinne dieser Regeln festgelegt.