( 2) Der Prüfungsausschuss regelt in Abstimmung mit dem Prüfungsamt der Universität und dem Landesprüfungsamt die Prüfungsangelegenheiten für die Erziehungswissenschaftliche Ausbildung und entscheidet über die Anerkennung von Studienleistungen.
§ 3
Form der Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung wird als studienbegleitender benoteter Leistungsnachweis( erziehungswissenschaftliche Seminararbeit) in einem der zur erziehungswissenschaftlichen Ausbildung gehörenden Bereiche innerhalb des Grundstudiums realisiert. Die Zwischenprüfung ist beim Prüfungsamt der Universität Potsdam zu beantragen.
§ 4
Zulassungsvoraussetzungen für die Zwi
schenprüfung
Beim Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung sind folgende Scheine aus dem Modul 1 vorzulegen:
1. Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme am Seminar" Einführung in die Schulpädagogik"( 2 SWS) sowie am Orientierungs- Einführungspraktikum bzw. Integrierten Eingangssemester
2. Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen der Psychologie- 3 SWS Ringvorlesung.
( 4) Der Themensteller bewertet die Arbeit entsprechend§ 12 der Zwischenprüfungsordnung und schickt den Leistungsnachweis in einem Exemplar an das Prüfungsamt der Universität Potsdam.
( 5) Die Wiederholung von Prüfungsleistungen regelt § 19 ZPO.
§ 7
In- Kraft- Treten und
Übergangsbestimmungen
( 1) Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft und gilt für alle Studierenden, die ihr Studium auf der Grundlage des Lehrerbildungsgesetzes vom 25. Juni 1999 Brandenburgisches Lehrerbildungsgesetz- BbgLeBiG( GVBI. I. S. 242)( aufgenommen haben( Immatrikulation zum Wintersemester 1999/2000) bzw. durchführen.
( 2) Studierende, die ihr Studium vor In- Kraft- Treten des Lehrerbildungsgesetzes vom 25. Juli 1999 aufgenommen haben, können ihre Zwischenprüfung längstens bis zum 30. September 2004 nach den bei der Aufnahme des Studiums geltenden Rechtsvorschriften abschließen.
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Zulassung zur Prüfung
Der Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung muss beim Prüfungsausschusses erfolgen, wobei neben den genannten Voraussetzungen auch eine Einverständniserklärung eines Prüfers und das beabsichtigte Thema der Seminararbeit vorzulegen ist.
§ 6
Ablauf und Bedingungen der Zwischenprüfung
( 1) Der Kandidat erhält vom Prüfungsamt die Kopie der Themenvergabe und anerkennt die vorgegebenen
Daten.
( 2) Abgabetermin einer Seminararbeit ist das jeweilige Ende des Semesters in der das Thema gestellt wurde:
der 31. 03. für das Wintersemester; der 30. 09. für das Sommersemester.
( 3) Bei Überschreitungen der vorgesehenen Abgabezeit muss der Zwischenprüfungsausschuss entscheiden, ob Gründe der Zeitverzögerung anerkannt werden können, anderenfalls gilt die Prüfung als nicht bestan
den.
Studienordnung für den postgradualen Master- Studiengang
Schulmanagement
Vom 14. Juli 2000
Die Fakultätsräte der Humanwissenschaftlichen Fakultät und der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät haben am 14. Juli 2000 bzw. am 12. Juli 2000 auf der Grundlage des§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) vom 20. Mai 1999( GVBl. I S. 130), zuletzt geändert am 28. Juni 2000( GVBl. I S. 90), die folgende Studienordnung für den Masterstudiengang Schulmanagement erlassen."
Übersicht
§ 1 Ziele und Besonderheiten des Studiengangs
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
§3 Umfang und Dauer des Studiums
§ 4 Studieninhalte
§ 5 Anerkennung von Studienleistungen
§ 6 Studienleistungen und Studienabschluss
§ 7 In- Kraft- Treten
1
Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 19. Januar 2001
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