Heft 
(2001) 7
Seite
152
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§ 1

Ziele

und

Besonderheiten

des

Studiengangs

( 1) Der Studiengang wendet sich an berufserfahrene Lehrkräfte, die sich für die besonderen Anforderungen von Leitungsfunktionen im Schulsystem qualifizieren wollen. Das Studium erfolgt berufsbegleitend, dezentral und praxis- bezogen, es berücksichtigt die Bildungserfordernisse von berufstätigen Erwachsenen.

( 2) Der Studiengang führt zu einem postgradualen Masterabschluss der Universität Potsdam. Dieser Abschluss wird vom für Schule zuständigen Mitglied der Landesregierung Brandenburg als Zusatzqualifikation im Sinne des§ 17 Branden­burgisches Lehrerbildungsgesetz( BbgLeBiG) aner­kannt.

( 3) Der Studiengang ist in Studienmodule,-gebiete und-bausteine gegliedert und in Studienhalbjahren organisiert. Das Studium wird in Kursseminaren, in Gruppenarbeit, im angeleiteten Selbststudium und in Projektblöcken realisiert. Die Präsenzveranstaltungen werden nach Gesichtspunkten der berufsbegleitenden Studierbarkeit terminiert.

( 4) Im

Studiengang erfolgt eine regelmäßige Beratung der Teilnehmer und eine kontinuierliche Evaluierung der Studienentwicklung.

( 5) Die Durchführung des Studiengangs erfolgt in fachlicher Verantwortung der beiden beteiligten Fakul­täten durch das Weiterbildungszentrum der Universität Potsdam( WBZ) in Kooperation mit dem Verein Wei­terqualifizierung im Bildungsbereich e.V. Potsdam ( WiB).

§ 2

Zulassungsvoraussetzungen

( 1) Voraussetzung für eine Zulassung als Studium gemäß§ 17 Abs.1 BbgLeBiG ist das Vorliegen einer Lehrbefähigung nach dem Recht der Deutschen Demokratischen Republik oder die Befähigung für ein Lehramt. Darüber hinaus muss eine mindestens fünfjährige Tätigkeit als Lehrkraft an einer Schule oder vergleichbare Erfahrungen in einer für den Abschluss einschlägigen Tätigkeit nachgewiesen werden. Studienbewerber, die keine Zusatzqualifikation gem.§ 17 BbgLeBiG anstreben, müssen gem.§ 8 Abs. 5 BbgHG ein Hochschulstudium absolviert haben.

( 2) Für alle Studienbewerberinnen und-bewerber wird eine obligatorische Studienberatung durchgeführt. Über die Aufnahme in einen Studienkurs, über eine Ablehnung und über Nachrückmöglichkeiten erfolgt eine Benachrichtigung durch den mit der Durchführung beauftragten Verein Weiterqualifizierung Bildungsbereich e. V. Potsdam( WiB).

im

( 3) Übersteigt die Zahl der Bewerbungen die zur Verfügung stehenden Studienplätze, Studienplätze, findet findet ein Losentscheid statt, solange keine für dieses

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Studienangebot geltende Hochschulvergabeordnung anderes vorsieht. Ein Rechtsanspruch auf einen Studienplatz besteht nicht.

§ 3

Umfang und Dauer des Studiums

Der Studienumfang entspricht 32 Semester­wochenstunden. Das Studium dauert drei Halbjahre, die sich an den Schulhalbjahren orientieren. Damit umfassen sie jeweils 19 Wochen, woraus sich für den Studienumfang gerundet 26 Halbjahreswochenstunden ( HWS) ergeben. Das Äquivalent einer Halb­jahreswochendstunde beträgt 1,25 Semesterwochen­

stunden.

§ 4

Studieninhalte

( 1) Der Studiengang ist inhaltlich in folgende Studienmodule und-gebiete gegliedert:

1.

Wissenschaftliche Grundlagen( 8 HWS) mit den Studiengebieten:

1.1 Ordnung und Gestaltung des Bildungswesens( 4 HWS),

1.2 Bildungs- und Qualitätsmanagement( 4 HWS);

2.

Management und Führung( 10 HWS) mit den Studiengebieten:

2.1

Management( 6 HWS),

2.2

Führung( 4 HWS);

3. Vertiefungsrichtungen( 8 HWS) mit den Studiengebieten:

3.1 Schulmanagement( 6 HWS) oder 3.2 Schulverwaltung( 6 HWS). 3.3 Praktikum( 2 HWS)

( 2) Die Inhalte, die Zahl und die Verteilung der Pflichtlehrveranstaltungen sind aus der Anlage 1 zu dieser Studienordnung zu entnehmen. Das Gesamt­volumen, die Studienmodule und die Studiengebiete sind verbindlich.

§ 5

Anerkennung von Studienleistungen

Außerhalb dieses Studiengangs absolvierte Qualifizie­rungen und Leistungen können bei Vorliegen aussage­fähiger Unterlagen angerechnet werden, wenn sie in Umfang und Anforderungen Studienbausteinen ent­sprechen. Das Nähere regelt die Prüfungsordnung des Studiengangs ,, Schulmanagement".