Heft 
(2001) 7
Seite
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3. Ver­tiefung ( Projekte)**

3.2

3.2.1 Schulberatung u. Schulaufsicht

2( 6)

Schul­Verwaltung

3.2.2 Personalführung und-entwicklung

2( 6)

3.2.3 Schul- und Regional­entwicklung

2( 6)

3.2.4( Auslands-***) Verwaltungspraktikum

2

zusammen:

12

* die Klammerzahlen werden durch den pro Studiengebiet wahlweisen besonderen Leistungsnachweis erreicht

** wahlweise Schulmanagement oder Schulverwaltung

*** empfohlen

Prüfungsordnung für den

postgradualen Master- Studiengang

Schulmanagement

Vom 14. Juli 2000

§ 1

Geltungsbereich

Die Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach In- Kraft- Treten dieser Ordnung in den Masterstu­diengang Schulmanagement an der Universität Pots­dam immatrikuliert werden.

Die Fakultätsräte der Humanwissenschaftlichen Fakul­tät und der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät haben am 14. Juli 2000 bzw. am 12. Juli 2000 auf der Grundlage des§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Branden­burgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) vom 20. Mai 1999( GVBl. I S. 130), zuletzt geändert am 28. Juni 2000( GVBl. I S. 90), die folgende Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Schulmanagement erlas­sen.¹

§ 2

Zielsetzung der Prüfung

Die Prüfung begleitet das Studium im Masterstudien­gang Schulmanagement und bildet den Abschluss des Studiums. Durch die Prüfung soll festgestellt werden, ob die Kandidatin bzw. der Kandidat die Inhalte und Zusammenhänge des Studiengegenstandes Schulmana­gement überblickt sowie wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse selbständig anwenden kann.

Übersicht

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Zielsetzung der Prüfung

§ 3 Abschlussgrad

§ 4 Leistungserfassung

§ 5 Anerkennung von Studienleistungen

§6 Leistungspunkte

§ 7 Benotung

§ 8 Master- Arbeit und Kolloquium

§ 9 Studien- und Prüfungsausschuss

§10 Gesamtergebnis des Studiums

§11 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung §12 Ungültigkeit der Prüfung

§13 In- Kraft- Treten

1

Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 19. Januar 2001

§ 3

Abschlussgrad

Auf Grund der bestandenen Masterprüfung verleiht die Universität Potsdam den akademischen Grad ,, Master of Arts".

§ 4

Leistungserfassung

Die Erfassung der Studienleistungen erfolgt über Leistungspunkte und Benotungen. Leistungspunkte bilden den Aufwand der Studierenden für den erfolgreichen Abschluss eines Studienmoduls ab. Werden die für einen erfolgreichen Modulabschluss erforderlichen Leistungspunkte nicht erreicht, kann das Studium insgesamt nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Die Qualität dieser Leistung wird in einem Benotungssystem bescheinigt.

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