3. Vertiefung ( Projekte)**
3.2
3.2.1 Schulberatung u. Schulaufsicht
2( 6)
SchulVerwaltung
3.2.2 Personalführung und-entwicklung
2( 6)
3.2.3 Schul- und Regionalentwicklung
2( 6)
3.2.4( Auslands-***) Verwaltungspraktikum
2
zusammen:
12
* die Klammerzahlen werden durch den pro Studiengebiet wahlweisen besonderen Leistungsnachweis erreicht
** wahlweise Schulmanagement oder Schulverwaltung
*** empfohlen
Prüfungsordnung für den
postgradualen Master- Studiengang
Schulmanagement
Vom 14. Juli 2000
§ 1
Geltungsbereich
Die Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach In- Kraft- Treten dieser Ordnung in den Masterstudiengang Schulmanagement an der Universität Potsdam immatrikuliert werden.
Die Fakultätsräte der Humanwissenschaftlichen Fakultät und der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät haben am 14. Juli 2000 bzw. am 12. Juli 2000 auf der Grundlage des§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) vom 20. Mai 1999( GVBl. I S. 130), zuletzt geändert am 28. Juni 2000( GVBl. I S. 90), die folgende Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Schulmanagement erlassen.¹
§ 2
Zielsetzung der Prüfung
Die Prüfung begleitet das Studium im Masterstudiengang Schulmanagement und bildet den Abschluss des Studiums. Durch die Prüfung soll festgestellt werden, ob die Kandidatin bzw. der Kandidat die Inhalte und Zusammenhänge des Studiengegenstandes Schulmanagement überblickt sowie wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse selbständig anwenden kann.
Übersicht
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Zielsetzung der Prüfung
§ 3 Abschlussgrad
§ 4 Leistungserfassung
§ 5 Anerkennung von Studienleistungen
§6 Leistungspunkte
§ 7 Benotung
§ 8 Master- Arbeit und Kolloquium
§ 9 Studien- und Prüfungsausschuss
§10 Gesamtergebnis des Studiums
§11 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung §12 Ungültigkeit der Prüfung
§13 In- Kraft- Treten
1
Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 19. Januar 2001
§ 3
Abschlussgrad
Auf Grund der bestandenen Masterprüfung verleiht die Universität Potsdam den akademischen Grad ,, Master of Arts".
§ 4
Leistungserfassung
Die Erfassung der Studienleistungen erfolgt über Leistungspunkte und Benotungen. Leistungspunkte bilden den Aufwand der Studierenden für den erfolgreichen Abschluss eines Studienmoduls ab. Werden die für einen erfolgreichen Modulabschluss erforderlichen Leistungspunkte nicht erreicht, kann das Studium insgesamt nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Die Qualität dieser Leistung wird in einem Benotungssystem bescheinigt.
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