des Schwerbehindertenausweises oder eines ärztlichen Gutachtens. Der gewährte Nachteilsausgleich entspricht den individuellen Bedürfnissen der Antragstellerin/ des Antragstellers und gilt in der Regel für die gesamte Studienzeit. Eine individuelle Anpassung ist bei Veränderung der Situation der/ des Studierenden vorzunehmen. Der Nachteilsausgleich darf sich nicht auf die Bewertung von Studien- und Prüfungsleistungen auswirken und es dürfen keine Hinweise auf die Gewährung eines Nachteilsausgleichs in Zeugnisse aufgenommen werden.
Beratungsangebot
Neben der/ dem Behindertenbeauftragten garantiert die Universität auch für behinderte Studierende eine umfassende und qualifizierte Studienberatung. Gemeinsam mit den Studierenden werden alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung von Chancengleichheit im Studium geplant und umgesetzt. Die Beraterin/ der Berater arbeitet dabei eng mit der/ dem Behindertenbeauftragten und der Studienfachberatung sowie den zuständigen Prüfungsausschüssen zusammen. Die Beraterin/ der Berater erhält mit Priorität Möglichkeiten sich für diese spezielle Beratungstätigkeit zu qualifizieren und weiter zu bilden.
Bauliche und technische Voraussetzungen
Die Universität Potsdam ist gehalten, alle Lehrveranstaltungsräume sowie dem Studium dienende Einrichtungen und Begegnungsstätten für behinderte und nichtbehinderte Benutzerinnen und Benutzer gleichermaßen zugänglich zu machen.
An allen drei Universitätsstandorten werden die vorhandenen Computerarbeitsplätze für Studierende mit Behinderung erhalten bzw. bedarfsgerecht erweitert sowie modernisiert und gewartet. Die Organisation der Nutzung sowie die spezielle und individuelle Ausbildung der behinderten Studierenden am PC wird auch weiterhin durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ZEIK gewährleistet. Diese Tätigkeit soll durch eine geeignete Anzahl von studentischen Tutorinnen und Tutoren unterstützt werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universitätsbibliothek berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse von behinderten Studierenden während des Aufenthaltes in Bibliotheksräumen und beim Ausleihen von Literatur. Insbesondere soll für Studierende mit Behinderung ein separater und für sie erreichbarer Raum zur Verfügung gestellt werden, der innerhalb der Öffnungszeiten der Bibliothek genutzt werden kann. Dadurch soll ermöglicht werden, dass insbesondere sehbehinderten Studierenden von studentischen Hilfskräften Literatur laut vorgelesen werden kann oder per Diktiergerät auf einen Tonträger gesprochen wird. Bei der Ausleihe von Literatur werden spezielle Fristen eingeräumt. Literatur aus dem Präsenzbestand wird bei Bedarf außerhalb der Öffnungszeiten an behinderte Studierende ausgeliehen. In Ausnahmefällen ist die Ausleihe über Drittpersonen möglich.
2. Integration in die Hochschule und am Hochschulort
Die Universität unterstützt die soziale Integration behinderter Studierender in die Hochschule und am Hochschulort. Hierbei soll schrittweise ein Netzwerk aufgebaut werden, in das alle Gremien innerhalb der Universität integriert werden, die in besonderer Weise für die Belange behinderter Studierender zuständig sind. Das Netzwerk stellt Kontakte zu Verbänden und Behörden her und vertritt auch hier die Interessen der behinderten Studierenden.
Besondere Bedeutung in der Zusammenarbeit kommt hierbei zu:
den Interessenvertretungen der Studierenden, vor allem den Gremien der Studierendenschaft( Fachschaften, Studierendenparlament, AStA), die sich für die Chancengleichheit behinderter Kommilitoninnen und Kommilitonen einsetzen und dabei eng mit der Interessengruppe" Handicap und Studium" zusammen arbeiten;
dem Zentrum für Hochschulsport, das
integrative Kurse für alle Studierenden anbietet und besondere Initiativen von behinderten Studierenden unterstützt;
dem Studentenwerk Potsdam, das
in besonderer Weise zur sozialen Integration behinderter Studierender beiträgt, beispielsweise durch die Versorgung mit behindertengerechtem Wohnraum, durch die professionelle Unterstützung in der BAföGBeratung, durch behindertengerechte Zugänge zu Mensen und Cafeterien, durch Speisenangebote für Studierende mit chronischen Erkrankungen;
den Verkehrsbetrieben
Die Universitätsleitung setzt sich in Zusammenarbeit mit der/ dem Behindertenbeauftragten und der Schwerbehindertenvertretung bei den Verkehrsbetrieben dafür ein, dass alle Verkehrsmittel uneingeschränkt erreichbar und zugänglich sind.
Abschnitt III
Behindertenvertretungen an der Universität Pots
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Die Schwerbehindertenvertretung und die Beauftragten für Behinderte des Arbeitgebers arbeiten in allen Fragen, die behinderte Mitglieder der Universität betreffen, eng zusammen. Sie sind Ansprechpartner für alle Mitglieder und Angehörigen der Universität in Belangen, die die Schwerbehinderten betreffen.
Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung Schwerbehinderter in die Universität. Sie wird von den Schwerbehinderten aus den Bereichen des wissenschaftlichen Personals und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung gewählt und vertritt deren Interessen. Sie steht ihnen beratend und helfend zur Seite und wacht über die Einhaltung der zugunsten der Schwerbehinderten geltenden Geset165