Heft 
(2001) 8
Seite
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des Schwerbehindertenausweises oder eines ärztlichen Gutachtens. Der gewährte Nachteilsausgleich ent­spricht den individuellen Bedürfnissen der Antragstel­lerin/ des Antragstellers und gilt in der Regel für die gesamte Studienzeit. Eine individuelle Anpassung ist bei Veränderung der Situation der/ des Studierenden vorzunehmen. Der Nachteilsausgleich darf sich nicht auf die Bewertung von Studien- und Prüfungsleistun­gen auswirken und es dürfen keine Hinweise auf die Gewährung eines Nachteilsausgleichs in Zeugnisse aufgenommen werden.

Beratungsangebot

Neben der/ dem Behindertenbeauftragten garantiert die Universität auch für behinderte Studierende eine um­fassende und qualifizierte Studienberatung. Gemein­sam mit den Studierenden werden alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung von Chancengleich­heit im Studium geplant und umgesetzt. Die Berate­rin/ der Berater arbeitet dabei eng mit der/ dem Behin­dertenbeauftragten und der Studienfachberatung sowie den zuständigen Prüfungsausschüssen zusammen. Die Beraterin/ der Berater erhält mit Priorität Möglichkeiten sich für diese spezielle Beratungstätigkeit zu qualifizie­ren und weiter zu bilden.

Bauliche und technische Voraussetzungen

Die Universität Potsdam ist gehalten, alle Lehrveran­staltungsräume sowie dem Studium dienende Einrich­tungen und Begegnungsstätten für behinderte und nichtbehinderte Benutzerinnen und Benutzer gleicher­maßen zugänglich zu machen.

An allen drei Universitätsstandorten werden die vor­handenen Computerarbeitsplätze für Studierende mit Behinderung erhalten bzw. bedarfsgerecht erweitert sowie modernisiert und gewartet. Die Organisation der Nutzung sowie die spezielle und individuelle Ausbil­dung der behinderten Studierenden am PC wird auch weiterhin durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ZEIK gewährleistet. Diese Tätigkeit soll durch eine geeignete Anzahl von studentischen Tutorinnen und Tutoren unterstützt werden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universitäts­bibliothek berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse von behinderten Studierenden während des Aufenthal­tes in Bibliotheksräumen und beim Ausleihen von Literatur. Insbesondere soll für Studierende mit Behin­derung ein separater und für sie erreichbarer Raum zur Verfügung gestellt werden, der innerhalb der Öff­nungszeiten der Bibliothek genutzt werden kann. Da­durch soll ermöglicht werden, dass insbesondere seh­behinderten Studierenden von studentischen Hilfskräf­ten Literatur laut vorgelesen werden kann oder per Diktiergerät auf einen Tonträger gesprochen wird. Bei der Ausleihe von Literatur werden spezielle Fristen eingeräumt. Literatur aus dem Präsenzbestand wird bei Bedarf außerhalb der Öffnungszeiten an behinderte Studierende ausgeliehen. In Ausnahmefällen ist die Ausleihe über Drittpersonen möglich.

2. Integration in die Hochschule und am Hochschulort

Die Universität unterstützt die soziale Integration be­hinderter Studierender in die Hochschule und am Hochschulort. Hierbei soll schrittweise ein Netzwerk aufgebaut werden, in das alle Gremien innerhalb der Universität integriert werden, die in besonderer Weise für die Belange behinderter Studierender zuständig sind. Das Netzwerk stellt Kontakte zu Verbänden und Behörden her und vertritt auch hier die Interessen der behinderten Studierenden.

Besondere Bedeutung in der Zusammenarbeit kommt hierbei zu:

den Interessenvertretungen der Studierenden, vor allem den Gremien der Studierendenschaft( Fachschaf­ten, Studierendenparlament, AStA), die sich für die Chancengleichheit behinderter Kommilitoninnen und Kommilitonen einsetzen und dabei eng mit der Interes­sengruppe" Handicap und Studium" zusammen arbei­ten;

dem Zentrum für Hochschulsport, das

integrative Kurse für alle Studierenden anbietet und besondere Initiativen von behinderten Studierenden unterstützt;

dem Studentenwerk Potsdam, das

in besonderer Weise zur sozialen Integration behinder­ter Studierender beiträgt, beispielsweise durch die Versorgung mit behindertengerechtem Wohnraum, durch die professionelle Unterstützung in der BAföG­Beratung, durch behindertengerechte Zugänge zu Men­sen und Cafeterien, durch Speisenangebote für Studie­rende mit chronischen Erkrankungen;

den Verkehrsbetrieben

Die Universitätsleitung setzt sich in Zusammenarbeit mit der/ dem Behindertenbeauftragten und der Schwer­behindertenvertretung bei den Verkehrsbetrieben dafür ein, dass alle Verkehrsmittel uneingeschränkt erreich­bar und zugänglich sind.

Abschnitt III

Behindertenvertretungen an der Universität Pots­

dam

Die Schwerbehindertenvertretung und die Beauftragten für Behinderte des Arbeitgebers arbeiten in allen Fra­gen, die behinderte Mitglieder der Universität betref­fen, eng zusammen. Sie sind Ansprechpartner für alle Mitglieder und Angehörigen der Universität in Belan­gen, die die Schwerbehinderten betreffen.

Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Einglie­derung Schwerbehinderter in die Universität. Sie wird von den Schwerbehinderten aus den Bereichen des wissenschaftlichen Personals und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung gewählt und vertritt deren Interessen. Sie steht ihnen beratend und helfend zur Seite und wacht über die Einhaltung der zugunsten der Schwerbehinderten geltenden Geset­165