ze, Verordnungen, Tarifverträge, Verwaltungsanordnungen und Dienstvereinbarungen, insbesondere über die Erfüllung der dem Arbeitgeber obliegenden Pflich
ten.
Behindertenbeauftragte
Die beiden Behindertenbeauftragten der Universität Potsdam vertreten im Auftrag des Arbeitgebers die Belange der behinderten Mitglieder der Universität. Sie beraten und unterstützen die Rektorin/ den Rektor und die übrigen Organe, Gremien und Einrichtungen der Universität bei Maßnahmen, die der Verbesserung der Situation Behinderter innerhalb und außerhalb der Universität dienen. Die Behindertenbeauftragten werden vom Senat auf Vorschlag der behinderten Mitglieder der Universität gewählt.
Angesichts der vielfältigen Aufgaben hält es die Universität für geboten, dass die Interessen der Studierenden und die der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von unterschiedlichen Personen wahrgenommen werden.
Abschnitt IV In- Kraft- Treten
Diese Richtlinien treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
Gemeinsame Kommission für die Studienreform im Land Nordrhein- Westfalen: Universibility for Disability. Studium von Behinderten und Studienreform an Hochschulen in Nordrhein- Westfalen. Bochum, Oktober 1999
Verbesserung der Ausbildung für Behinderte im Hochschulbereich- Empfehlung der Kultusministerkonferenz vom 25. Juni 1982
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Zur Verbesserung der Situation von behinderten Studieninteressierten und Studenten an den Hochschulen Empfehlungen der Westdeutschen Rektorenkonferenz vom 03. November 1986 Muster- Rahmenordnung für Diplomprüfungsordnungen an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen§ 5 Abs. 2
Allgemeine Bestimmungen für Magisterprüfungsordnungen§ 5 Abs. 5
Ordnung für die Magisterprüfungsordnung der Universität Potsdam§ 8 Abs. 2
Rahmenprüfungsordnung für die Diplomstudiengänge der Universität Potsdam§ 9 Abs. 3 Zwischenprüfungsordnung
Lehramtsstudiengänge§ 8 Abs. 3
für
die
Grundordnung der Universität Potsdam vom 29. Juli 1999
Anlage
Literatur- und Quellenverzeichnis
Schwerbehindertengesetz der Bundesrepublik Deutschland( Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter vom 29. September 2000)
Schwerbehindertenrichtlinien des Landes Brandenburg( Richtlinien für die Einstellung, Beschäftigung und begleitende Hilfe Schwerbehinderter in der Landesverwaltung des Landes Brandenburg vom 6. November 1996)
Dienstvereinbarung zu allgemeinen Regelungen über die Ausschreibung von Stellen vom 16. Juni 1995
Dienstvereinbarung zum Gesundheitsmanagement an der Universität Potsdam vom 17. Dezember 1998
Dienstvereinbarung" Fortbildung an der Universität Potsdam" vom 29. Mai 2000
Hochschulrahmengesetz( in der Fassung vom 20. August 1998)
Gesetz über die Hochschulen des Landes Brandenburg( Brandenburgisches Hochschulgesetz
vom 20. Mai 1999) Bauordnung vom 20. Juli 1990,§ 53, in der Fassung für das Land Brandenburg vom 07. Juni 1994 Unfallverhütungsvorschrift- Arbeitsmedizinische Vorsorge- GUV 0.6 vom Dezember 1984 Unfallverhütungsvorschrift- Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit- GUV 0.5
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Ordnung des
Kollegiums für Jüdische Studien ( School of Jewish Studies)
Vom 11. Oktober 2001
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Der interdisziplinäre Studiengang Jüdische Studien wird von der Philosophischen Fakultät als Hauptträgerin mit Beteiligung anderer Fakultäten durchgeführt. Wegen der interdisziplinären und fakultätsübergreifenden Stellung und der damit verbundenen Eigenart des Lehr- und Forschungsbetriebs bildet der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät daher gemäß Artikel 28 Abs. 1 der Grundordnung der Universität Potsdam vom 29. Juli 1999( AmBek. UP S. 52) in Verbindung mit§ 74 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg- Brandenburgisches Hochschulgesetz( BbgHG) vom 20. Mai 1999 ( GVBI. S. 156), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juni 2000( GVBl. I S. 90), die Kommission ,, Kollegium für Jüdische Studien( School of Jewish Studies)". Die Arbeit des Kollegiums vollzieht sich auf der Grundlage der nachstehenden Satzung, die vom Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät auf seiner Sitzung am 11. Oktober 2001 beschlossen wurde.
§ 1
Definition
Das„ Kollegium für Jüdische Studien( School of Jewish Studies)" ist ein interdisziplinärer Zusammenschluss derjenigen Personen, die am Studiengang Jüdische Studien der Universität Potsdam lehren und forschen.
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