Heft 
(2001) 8
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ze, Verordnungen, Tarifverträge, Verwaltungsanord­nungen und Dienstvereinbarungen, insbesondere über die Erfüllung der dem Arbeitgeber obliegenden Pflich­

ten.

Behindertenbeauftragte

Die beiden Behindertenbeauftragten der Universität Potsdam vertreten im Auftrag des Arbeitgebers die Belange der behinderten Mitglieder der Universität. Sie beraten und unterstützen die Rektorin/ den Rektor und die übrigen Organe, Gremien und Einrichtungen der Universität bei Maßnahmen, die der Verbesserung der Situation Behinderter innerhalb und außerhalb der Universität dienen. Die Behindertenbeauftragten wer­den vom Senat auf Vorschlag der behinderten Mitglie­der der Universität gewählt.

Angesichts der vielfältigen Aufgaben hält es die Uni­versität für geboten, dass die Interessen der Studieren­den und die der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von unterschiedlichen Personen wahrgenommen werden.

Abschnitt IV In- Kraft- Treten

Diese Richtlinien treten am Tage nach ihrer Veröffent­lichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Uni­versität Potsdam in Kraft.

Gemeinsame Kommission für die Studienreform im Land Nordrhein- Westfalen: Universibility for Disability. Studium von Behinderten und Studien­reform an Hochschulen in Nordrhein- Westfalen. Bochum, Oktober 1999

Verbesserung der Ausbildung für Behinderte im Hochschulbereich- Empfehlung der Kultusminis­terkonferenz vom 25. Juni 1982

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Zur Verbesserung der Situation von behinderten Studieninteressierten und Studenten an den Hoch­schulen Empfehlungen der Westdeutschen Rek­torenkonferenz vom 03. November 1986 Muster- Rahmenordnung für Diplomprüfungsord­nungen an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen§ 5 Abs. 2

Allgemeine Bestimmungen für Magisterprüfungs­ordnungen§ 5 Abs. 5

Ordnung für die Magisterprüfungsordnung der Universität Potsdam§ 8 Abs. 2

Rahmenprüfungsordnung für die Diplomstudien­gänge der Universität Potsdam§ 9 Abs. 3 Zwischenprüfungsordnung

Lehramtsstudiengänge§ 8 Abs. 3

für

die

Grundordnung der Universität Potsdam vom 29. Juli 1999

Anlage

Literatur- und Quellenverzeichnis

Schwerbehindertengesetz der Bundesrepublik Deutschland( Gesetz zur Bekämpfung der Arbeits­losigkeit Schwerbehinderter vom 29. September 2000)

Schwerbehindertenrichtlinien des Landes Bran­denburg( Richtlinien für die Einstellung, Beschäf­tigung und begleitende Hilfe Schwerbehinderter in der Landesverwaltung des Landes Brandenburg vom 6. November 1996)

Dienstvereinbarung zu allgemeinen Regelungen über die Ausschreibung von Stellen vom 16. Juni 1995

Dienstvereinbarung zum Gesundheitsmanagement an der Universität Potsdam vom 17. Dezember 1998

Dienstvereinbarung" Fortbildung an der Universi­tät Potsdam" vom 29. Mai 2000

Hochschulrahmengesetz( in der Fassung vom 20. August 1998)

Gesetz über die Hochschulen des Landes Bran­denburg( Brandenburgisches Hochschulgesetz

vom 20. Mai 1999) Bauordnung vom 20. Juli 1990,§ 53, in der Fas­sung für das Land Brandenburg vom 07. Juni 1994 Unfallverhütungsvorschrift- Arbeitsmedizinische Vorsorge- GUV 0.6 vom Dezember 1984 Unfallverhütungsvorschrift- Betriebsärzte, Si­cherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Ar­beitssicherheit- GUV 0.5

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Ordnung des

Kollegiums für Jüdische Studien ( School of Jewish Studies)

Vom 11. Oktober 2001

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Der interdisziplinäre Studiengang Jüdische Studien wird von der Philosophischen Fakultät als Hauptträge­rin mit Beteiligung anderer Fakultäten durchge­führt. Wegen der interdisziplinären und fakultätsüber­greifenden Stellung und der damit verbundenen Eigen­art des Lehr- und Forschungsbetriebs bildet der Fakul­tätsrat der Philosophischen Fakultät daher gemäß Arti­kel 28 Abs. 1 der Grundordnung der Universität Pots­dam vom 29. Juli 1999( AmBek. UP S. 52) in Verbin­dung mit§ 74 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg- Brandenburgi­sches Hochschulgesetz( BbgHG) vom 20. Mai 1999 ( GVBI. S. 156), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juni 2000( GVBl. I S. 90), die Kommission ,, Kollegium für Jüdische Studien( School of Jewish Studies)". Die Arbeit des Kollegiums vollzieht sich auf der Grundlage der nachstehenden Satzung, die vom Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät auf seiner Sitzung am 11. Oktober 2001 beschlossen wurde.

§ 1

Definition

Das Kollegium für Jüdische Studien( School of Je­wish Studies)" ist ein interdisziplinärer Zusammen­schluss derjenigen Personen, die am Studiengang Jüdi­sche Studien der Universität Potsdam lehren und for­schen.

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