Heft 
(2003) 7
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wie viele Leistungspunkte in dieser erworben werden können.

§7

§ 9 In- Kraft- Treten

Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffent­lichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft

Lehr- und Studienformen

( 1) Im Studiengang Master of Public Management sind die in den folgenden Absätzen beschriebenen Lehrveranstaltungsarten vorgesehen. Die Lehrveran­staltungen sind in der Regel mit einem hohen Anteil an Selbststudium verbunden. Aktive, teilnehmerzent­rierte und anwendungsnahe Lehr-/ Lernmethoden stehen bei der Vermittlung/ dem Erwerb des Lehrstof­fes im Vordergrund.

( 2) Seminare dienen der vertiefenden Erarbeitung von theoretischen und empirischen Zusammenhängen in einem Sachbereich und verwenden systematische Fallstudien. Seminaristische Lehrformen haben Vor­

rang.

( 3) Vorlesungen geben als eigener Lehrveranstal­tungstyp oder als Teil seminaristischer Lehrveran­staltungen einen Überblick über die einschlägigen Theorien und empirischen Gegenstände in einem Sachbereich.

( 4) Trainings, die eigenständig oder auch als Teil eines Seminars durchgeführt werden können, dienen mittels Übungen, Gruppenarbeit, Rollenspielen und anderen geeigneten Formen der Aneignung und Er­weiterung von Fähigkeiten und Fertigkeiten.

( 5) Exkursionen und die Summer School dienen der Vertiefung und Veranschaulichung des in den ande­ren Lehrveranstaltungen behandelten Stoffes und umfassen moderierte Expertengespräche, Gruppen­diskussionen und Gruppenarbeit.

( 6) Kolloquien dienen der Vorbereitung oder Beglei­tung von Studien- und Prüfungsleistungen, zum Bei­spiel der Vorbereitung der Master- Arbeit( Thesis­Colloquium).

( 7) Geeignete Lehrveranstaltungen können als Blockveranstaltungen in der vorlesungsfreien Zeit stattfinden. Dies gilt insbesondere für Lehrveranstal­tungen des Ergänzungsbereichs wie zum Beispiel Exkursionen oder die Summer School.

§ 8

ထာ

Evaluierung und Weiterentwicklung des Studiengangs

Die Lehrveranstaltungen und der Studiengang werden kontinuierlich evaluiert. Die dabei gewonnenen Er­kenntnisse werden bei regelmäßigen Überprüfungen und bei der Weiterentwicklung des Studiengangs berücksichtigt.

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( b)