wie viele Leistungspunkte in dieser erworben werden können.
§7
§ 9 In- Kraft- Treten
Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft
Lehr- und Studienformen
( 1) Im Studiengang Master of Public Management sind die in den folgenden Absätzen beschriebenen Lehrveranstaltungsarten vorgesehen. Die Lehrveranstaltungen sind in der Regel mit einem hohen Anteil an Selbststudium verbunden. Aktive, teilnehmerzentrierte und anwendungsnahe Lehr-/ Lernmethoden stehen bei der Vermittlung/ dem Erwerb des Lehrstoffes im Vordergrund.
( 2) Seminare dienen der vertiefenden Erarbeitung von theoretischen und empirischen Zusammenhängen in einem Sachbereich und verwenden systematische Fallstudien. Seminaristische Lehrformen haben Vor
rang.
( 3) Vorlesungen geben als eigener Lehrveranstaltungstyp oder als Teil seminaristischer Lehrveranstaltungen einen Überblick über die einschlägigen Theorien und empirischen Gegenstände in einem Sachbereich.
( 4) Trainings, die eigenständig oder auch als Teil eines Seminars durchgeführt werden können, dienen mittels Übungen, Gruppenarbeit, Rollenspielen und anderen geeigneten Formen der Aneignung und Erweiterung von Fähigkeiten und Fertigkeiten.
( 5) Exkursionen und die Summer School dienen der Vertiefung und Veranschaulichung des in den anderen Lehrveranstaltungen behandelten Stoffes und umfassen moderierte Expertengespräche, Gruppendiskussionen und Gruppenarbeit.
( 6) Kolloquien dienen der Vorbereitung oder Begleitung von Studien- und Prüfungsleistungen, zum Beispiel der Vorbereitung der Master- Arbeit( ThesisColloquium).
( 7) Geeignete Lehrveranstaltungen können als Blockveranstaltungen in der vorlesungsfreien Zeit stattfinden. Dies gilt insbesondere für Lehrveranstaltungen des Ergänzungsbereichs wie zum Beispiel Exkursionen oder die Summer School.
§ 8
ထာ
Evaluierung und Weiterentwicklung des Studiengangs
Die Lehrveranstaltungen und der Studiengang werden kontinuierlich evaluiert. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse werden bei regelmäßigen Überprüfungen und bei der Weiterentwicklung des Studiengangs berücksichtigt.
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( b)