waltungssoziologie angeboten werden und in der Regel Seminare im Umfang von 2 SWS umfassen( 3 LP).
§ 11
Umfang, Form und Note der Zwischenprüfung
( 1) Zum Bestehen der Zwischenprüfung im Hauptfach sind 54 Leistungspunkte aus den folgenden Modulen erforderlich:
- Allgemeine Soziologie
- Modelle und Methoden der Datenerhebung
9 LP
6 LP Deskriptiv- und inferenzstatistische Modelle der sozialwissenschaftlichen Datenanalyse 6 LP
- Grundlegende multivariate Modelle der sozialwissenschaftlichen Datenanalyse
6 LP
- Sozialstrukturanalyse
6 LP
- Soziologie der Geschlechterverhältnisse
9 LP
- Organisations- und Verwaltungssoziologie
9 LP
- Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten( Soziologisches Tutorium)
3 LP
( 2) Zum Bestehen der Zwischenprüfung im Nebenfach sind 27 Leistungspunkte aus den folgenden Modulen erforderlich:
-
- Allgemeine Soziologie
Modell und Methoden der Datenerhebung
- Sozialstrukturanalyse
9 LP
6 LP 6 LP
Organisations- und Verwaltungssoziologie oder Soziologie der Geschlechterverhältnisse 6 LP
( 3) Bis auf die Leistungspunkte aus dem soziologischen Tutorium müssen alle Leistungspunkte benotet sein.
( 4) Fach- und Hochschulwechsler können das soziologische Tutorium durch andere Nachweise substituieren.
( 5) Das Grundstudium gilt darüber hinaus erst dann als absolviert, wenn die Teilnahme an der obligatorischen Studienfachberatung und ausreichende Englischkenntnisse gemäß§ 2 Abs. 2 nachgewiesen wer
den.
( 6) Die Gesamtnote wird ermittelt, indem alle Modulnoten mit den jeweiligen Leistungspunkten multipliziert und durch die Anzahl der benoteten Leistungspunkte dividiert werden. Dabei wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen hinter dem Komma werden ohne Rundung gestrichen.
§ 12
Inhalte des Hauptstudiums
( 1) Das Hauptstudium dient der Vertiefung disziplinärer theoretischer Kenntnisse, Forschungsansätze und Forschungsmethoden. Es soll Möglichkeiten einer praxisorientierten Profilierung eröffnen, wozu insbesondere der Besuch von Lehrveranstaltungen der speziellen Soziologien und des Lehrforschungsprojektes dienen. Das Hauptstudium schließt mit der Magisterprüfung ab. Studierende im ersten Hauptfach sollten Teile des achten und das neunte Semester in erster Linie der Anfertigung der Magisterarbeit widmen.
( 2) Im Hauptstudium wird von den Studierenden eine individuelle fachliche Profilierung erwartet. Einige Module sind für alle Studierende verbind- sh lich, andere werden zur individuellen profilierenden Gestaltung des Hauptstudiums ausgewählt.
( 3) Als Module angeboten werden folgende Schwerpunkte:
a) Allgemeine Soziologie
b) Methoden der empirischen Sozialforschung c) Sozialstrukturanalyse
d) Soziologie der Geschlechterverhältnisse e) Organisations- und Verwaltungssoziologie f) Umweltsoziologie
g) Familien- und Jugendsoziologie
h) Weitere spezielle Soziologien können entsprechend dem Lehrangebot an der Universität Potsdam hinzutreten, wie z. B. Militärsoziologie, Wirtschaftssoziologie, Sportsoziologie, Bildungssoziologie, Migrationssoziologie usw.
( 4) In den Schwerpunkten a) bis g) ist es mit Zustimmung des Prüfungsausschusses möglich, Lehrveranstaltungen auch an Berliner Universitäten bzw. der Viadrina( Frankfurt/ Oder) zu besuchen. Die Veranstaltungen müssen durch den Prüfungsausschuss anerkannt werden, soweit sie nicht im kommentierten Vorlesungsverzeichnis Sozialwissenschaften angekündigt sind.
( 5) In Forschungskolloquien können fortgeschrittene Studierende, Doktoranden und Doktorandinnen eigene Arbeiten und gemeinsam interessierende übergreifende Themen diskutieren. Ihr Besuch vermindert das Belegpunktekonto nicht.
Das Angebot der Schwerpunkte ist im Einzelnen:
Zu a) Allgemeine Soziologie
Im Hauptstudium soll die Allgemeine Soziologie die begriffliche Fundamentierung des Studiums konsolidieren und spezialisieren. Zu unterscheiden sind dabei solche Veranstaltungen, die sich thematisch mit Orientierungen oder Aspekten der
71