Heft 
(2003) 7
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waltungssoziologie angeboten werden und in der Regel Seminare im Umfang von 2 SWS umfassen( 3 LP).

§ 11

Umfang, Form und Note der Zwischen­prüfung

( 1) Zum Bestehen der Zwischenprüfung im Hauptfach sind 54 Leistungspunkte aus den folgenden Modulen erforderlich:

- Allgemeine Soziologie

- Modelle und Methoden der Datenerhebung

9 LP

6 LP Deskriptiv- und inferenzstatistische Modelle der sozialwissenschaftlichen Datenanalyse 6 LP

- Grundlegende multivariate Modelle der sozialwis­senschaftlichen Datenanalyse

6 LP

- Sozialstrukturanalyse

6 LP

- Soziologie der Geschlechterverhältnisse

9 LP

- Organisations- und Verwaltungssoziologie

9 LP

- Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten( So­ziologisches Tutorium)

3 LP

( 2) Zum Bestehen der Zwischenprüfung im Neben­fach sind 27 Leistungspunkte aus den folgenden Mo­dulen erforderlich:

-

- Allgemeine Soziologie

Modell und Methoden der Datenerhebung

- Sozialstrukturanalyse

9 LP

6 LP 6 LP

Organisations- und Verwaltungssoziologie oder Soziologie der Geschlechterverhältnisse 6 LP

( 3) Bis auf die Leistungspunkte aus dem soziologi­schen Tutorium müssen alle Leistungspunkte benotet sein.

( 4) Fach- und Hochschulwechsler können das sozio­logische Tutorium durch andere Nachweise substitu­ieren.

( 5) Das Grundstudium gilt darüber hinaus erst dann als absolviert, wenn die Teilnahme an der obligatori­schen Studienfachberatung und ausreichende Eng­lischkenntnisse gemäß§ 2 Abs. 2 nachgewiesen wer­

den.

( 6) Die Gesamtnote wird ermittelt, indem alle Modul­noten mit den jeweiligen Leistungspunkten multipli­ziert und durch die Anzahl der benoteten Leistungs­punkte dividiert werden. Dabei wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen hinter dem Komma werden ohne Rundung gestrichen.

§ 12

Inhalte des Hauptstudiums

( 1) Das Hauptstudium dient der Vertiefung diszi­plinärer theoretischer Kenntnisse, Forschungsan­sätze und Forschungsmethoden. Es soll Möglich­keiten einer praxisorientierten Profilierung eröff­nen, wozu insbesondere der Besuch von Lehrver­anstaltungen der speziellen Soziologien und des Lehrforschungsprojektes dienen. Das Hauptstudi­um schließt mit der Magisterprüfung ab. Studie­rende im ersten Hauptfach sollten Teile des achten und das neunte Semester in erster Linie der Anfer­tigung der Magisterarbeit widmen.

( 2) Im Hauptstudium wird von den Studierenden eine individuelle fachliche Profilierung erwartet. Einige Module sind für alle Studierende verbind- sh lich, andere werden zur individuellen profilieren­den Gestaltung des Hauptstudiums ausgewählt.

( 3) Als Module angeboten werden folgende Schwerpunkte:

a) Allgemeine Soziologie

b) Methoden der empirischen Sozialforschung c) Sozialstrukturanalyse

d) Soziologie der Geschlechterverhältnisse e) Organisations- und Verwaltungssoziologie f) Umweltsoziologie

g) Familien- und Jugendsoziologie

h) Weitere spezielle Soziologien können entspre­chend dem Lehrangebot an der Universität Pots­dam hinzutreten, wie z. B. Militärsoziologie, Wirtschaftssoziologie, Sportsoziologie, Bildungs­soziologie, Migrationssoziologie usw.

( 4) In den Schwerpunkten a) bis g) ist es mit Zu­stimmung des Prüfungsausschusses möglich, Lehrveranstaltungen auch an Berliner Universitä­ten bzw. der Viadrina( Frankfurt/ Oder) zu besu­chen. Die Veranstaltungen müssen durch den Prüfungsausschuss anerkannt werden, soweit sie nicht im kommentierten Vorlesungsverzeichnis Sozialwissenschaften angekündigt sind.

( 5) In Forschungskolloquien können fortgeschrit­tene Studierende, Doktoranden und Doktorandin­nen eigene Arbeiten und gemeinsam interessie­rende übergreifende Themen diskutieren. Ihr Besuch vermindert das Belegpunktekonto nicht.

Das Angebot der Schwerpunkte ist im Einzelnen:

Zu a) Allgemeine Soziologie

Im Hauptstudium soll die Allgemeine Soziologie die begriffliche Fundamentierung des Studiums konsolidieren und spezialisieren. Zu unterschei­den sind dabei solche Veranstaltungen, die sich thematisch mit Orientierungen oder Aspekten der

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