Heft 
(2003) 7
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den der Familien- und Jugendforschung geben und andererseits Auswirkungen des gesellschaftlichen Wandels auf Kindheit, Jugend und Familie in zeitge­schichtlicher Perspektive beleuchten. Darüber hinaus thematisiert das Lehrangebot speziell Entwicklungs­aufgaben und Entwicklungsprozesse von Kindern, Jugendlichen und Familien in ihrer Wechselwirkung mit sozialen und personellen Bedingungen.

Zu h) Weitere spezielle Soziologien:

Soweit ein entsprechendes Lehrangebot vorliegt, können im Hauptstudium auch andere Spezialisierun­gen gewählt werden, wie Sportsoziologie, Militärso­ziologie, Wirtschaftssoziologie, Bildungssoziologie oder Migrationssoziologie.

Zu i) Lehrforschungsprojekte

Ein obligatorisches Lehrforschungsprojekt soll den Studierenden nicht nur fachliche Kenntnisse sondern auch Fertigkeiten in der eigenverantwortlichen Kon­zipierung, Durchführung und Beendigung von For­schungsaufgaben vermitteln. Lehrforschungsprojekte umfassen in der Regel 6 SWS( 9 LP). Sie können im Rahmen aller Teilgebiete der Soziologie stattfinden. Sie beinhalten die Durchführung einer empirischen Studie von der Erarbeitung eines Themengebietes bis zur Auswertung der Forschungsergebnisse. Alle so­ziologischen Schwerpunkte, die an der Wirtschafts­und Sozialwissenschaftlichen Fakultät vertreten sind, bieten dafür mindestens in jedem fünften Semester ein Lehrforschungsprojekt an.

Zu j) Praktika

Ein zwei- bis dreimonatiges Praktikum( 15 LP) soll Studierende mit gesellschaftlichen Praxisbereichen vertraut machen. Bei einschlägigen Berufserfahrun­gen kann von einem solchen Praktikum abgesehen werden. Am Ende des Praktikums ist ein Praktikums­bericht anzufertigen, der den Prüfungsunterlagen angefügt wird.

( 2) Im ersten Hauptfach Soziologie ist zusätzlich die Anfertigung einer Magisterarbeit gemäß§ 22 MPO erforderlich. Das Thema für die Magisterar­beit kann aus jedem Teilgebiet des Faches Sozio­logie( einschließlich soziologischer Theorie, spe­zieller Soziologie, Methoden der empirischen Sozialforschung) gewählt werden. Die Magister­arbeit wird mit 30 Leistungspunkten gewichtet. Die Studierenden erhalten dafür ein Konto von 60 Belegpunkten, so dass sie die Magisterarbeit ein­mal wiederholen können.

( 3) Ergänzende Erläuterungen

Das Modul Allgemeine Soziologie ist für alle Studierenden im Hauptstudium obligatorisch Die 1. Spezielle Soziologie kann unter den angebotenen Schwerpunkten ausgewählt wer­den.

Auch die 2. Spezielle Soziologie kann unter den angebotenen Schwerpunkten ausgewählt werden. Der Besuch einschlägiger Lehrveran­staltungen an Berliner Universitäten kann auf Antrag bei der Prüfungskommission anerkannt werden.

Veranstaltungen im Modul Methoden III können nach Belieben im Bereich der quanti­tativen oder der qualitativen Methoden ge­wählt werden.

( 4) Zum Bestehen der Magisterprüfung im Neben­fach Soziologie sind 27 Leistungspunkte aus den folgenden Modulen erforderlich:

- Allgemeine Soziologie

9 LP

( 2 Leistungsnachweise, 1 mündliche Prüfung)

- 1. Spezielle Soziologie

6 LP

( 2 Leistungsnachweise)

6 LP

-

- 2. Spezielle Soziologie

( 2 Leistungsnachweise)

wahlobligatorisch aus allen soziologischen An­geboten

6 LP

-

§ 13 Umfang, Form und Note der Magister­prüfung

( 1) Zum Bestehen der Magisterprüfung im Hauptfach Soziologie sind 51 Leistungspunkte aus den folgen­den Modulen erforderlich:

Allgemeine Soziologie

9 LP

( 2 Leistungsnachweise, 1 mündliche Prüfung)

- 1. Spezielle Soziologie

9 LP

( 2 Leistungsnachweise, 1 mündliche Prüfung)

- 2. Spezielle Soziologie

3 LP

( 1 Leistungsnachweis)

- Methoden III

6 LP

-

( 2 Leistungsnachweise)

Lehrforschungsprojekt

- Praktikum

9 LP

( 1 Leistungsnachweis)

15 LP

( 2 Leistungsnachweise)

( 5) Bis auf das Praktikum müssen alle Leistungen in den Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen benotet sein.

( 6) Die Fachnote wird ermittelt, indem alle Mo­dulnoten mit den jeweiligen Leistungspunkten multipliziert und durch die Anzahl der benoteten Leistungspunkte dividiert werden. Dabei wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma be­rücksichtigt; alle weiteren Stellen hinter dem Komma werden ohne Rundung gestrichen.

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