den der Familien- und Jugendforschung geben und andererseits Auswirkungen des gesellschaftlichen Wandels auf Kindheit, Jugend und Familie in zeitgeschichtlicher Perspektive beleuchten. Darüber hinaus thematisiert das Lehrangebot speziell Entwicklungsaufgaben und Entwicklungsprozesse von Kindern, Jugendlichen und Familien in ihrer Wechselwirkung mit sozialen und personellen Bedingungen.
Zu h) Weitere spezielle Soziologien:
Soweit ein entsprechendes Lehrangebot vorliegt, können im Hauptstudium auch andere Spezialisierungen gewählt werden, wie Sportsoziologie, Militärsoziologie, Wirtschaftssoziologie, Bildungssoziologie oder Migrationssoziologie.
Zu i) Lehrforschungsprojekte
Ein obligatorisches Lehrforschungsprojekt soll den Studierenden nicht nur fachliche Kenntnisse sondern auch Fertigkeiten in der eigenverantwortlichen Konzipierung, Durchführung und Beendigung von Forschungsaufgaben vermitteln. Lehrforschungsprojekte umfassen in der Regel 6 SWS( 9 LP). Sie können im Rahmen aller Teilgebiete der Soziologie stattfinden. Sie beinhalten die Durchführung einer empirischen Studie von der Erarbeitung eines Themengebietes bis zur Auswertung der Forschungsergebnisse. Alle soziologischen Schwerpunkte, die an der Wirtschaftsund Sozialwissenschaftlichen Fakultät vertreten sind, bieten dafür mindestens in jedem fünften Semester ein Lehrforschungsprojekt an.
Zu j) Praktika
Ein zwei- bis dreimonatiges Praktikum( 15 LP) soll Studierende mit gesellschaftlichen Praxisbereichen vertraut machen. Bei einschlägigen Berufserfahrungen kann von einem solchen Praktikum abgesehen werden. Am Ende des Praktikums ist ein Praktikumsbericht anzufertigen, der den Prüfungsunterlagen angefügt wird.
( 2) Im ersten Hauptfach Soziologie ist zusätzlich die Anfertigung einer Magisterarbeit gemäß§ 22 MPO erforderlich. Das Thema für die Magisterarbeit kann aus jedem Teilgebiet des Faches Soziologie( einschließlich soziologischer Theorie, spezieller Soziologie, Methoden der empirischen Sozialforschung) gewählt werden. Die Magisterarbeit wird mit 30 Leistungspunkten gewichtet. Die Studierenden erhalten dafür ein Konto von 60 Belegpunkten, so dass sie die Magisterarbeit einmal wiederholen können.
( 3) Ergänzende Erläuterungen
•
Das Modul Allgemeine Soziologie ist für alle Studierenden im Hauptstudium obligatorisch Die 1. Spezielle Soziologie kann unter den angebotenen Schwerpunkten ausgewählt werden.
• Auch die 2. Spezielle Soziologie kann unter den angebotenen Schwerpunkten ausgewählt werden. Der Besuch einschlägiger Lehrveranstaltungen an Berliner Universitäten kann auf Antrag bei der Prüfungskommission anerkannt werden.
•
Veranstaltungen im Modul Methoden III können nach Belieben im Bereich der quantitativen oder der qualitativen Methoden gewählt werden.
( 4) Zum Bestehen der Magisterprüfung im Nebenfach Soziologie sind 27 Leistungspunkte aus den folgenden Modulen erforderlich:
- Allgemeine Soziologie
9 LP
( 2 Leistungsnachweise, 1 mündliche Prüfung)
- 1. Spezielle Soziologie
6 LP
( 2 Leistungsnachweise)
6 LP
-
- 2. Spezielle Soziologie
( 2 Leistungsnachweise)
wahlobligatorisch aus allen soziologischen Angeboten
6 LP
-
§ 13 Umfang, Form und Note der Magisterprüfung
( 1) Zum Bestehen der Magisterprüfung im Hauptfach Soziologie sind 51 Leistungspunkte aus den folgenden Modulen erforderlich:
Allgemeine Soziologie
9 LP
( 2 Leistungsnachweise, 1 mündliche Prüfung)
- 1. Spezielle Soziologie
9 LP
( 2 Leistungsnachweise, 1 mündliche Prüfung)
- 2. Spezielle Soziologie
3 LP
( 1 Leistungsnachweis)
- Methoden III
6 LP
-
( 2 Leistungsnachweise)
Lehrforschungsprojekt
- Praktikum
9 LP
( 1 Leistungsnachweis)
15 LP
( 2 Leistungsnachweise)
( 5) Bis auf das Praktikum müssen alle Leistungen in den Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen benotet sein.
( 6) Die Fachnote wird ermittelt, indem alle Modulnoten mit den jeweiligen Leistungspunkten multipliziert und durch die Anzahl der benoteten Leistungspunkte dividiert werden. Dabei wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen hinter dem Komma werden ohne Rundung gestrichen.
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