renden die jeweiligen Leistungspunkte für die betroffene Lehrveranstaltung geben und welche Note sie in diesem Fall mit den Leistungspunkten verbinden. Der Leistungserfassungsprozess besteht aus von den Lehrkräften festgelegten Leistungserfassungsformen wie Klausuren, Referaten, Prüfungsgesprächen, Diskussionsbeiträgen usw.
( 2) Der Leistungserfassungsprozess beginnt in der Regel frühestens zwei Wochen nach dem Beginn der Lehrveranstaltung und endet in der Regel spätestens mit dem Ende der auf die Lehrveranstaltung folgenden vorlesungsfreien Zeit.
( 3) Die Lehrkraft einer Lehrveranstaltung gibt die Form des zugehörigen Leistungserfassungsprozesses rechtzeitig im Rahmen der Studienfachberatung des Instituts für Linguistik/ allg. Sprachwissenschaft( z. B. durch Aushang oder im Internet) schriftlich bekannt. In der Regel soll diese Information bis spätestens zum Ende der ersten Woche der Lehrveranstaltung vorliegen.
( 4) Einsprüche gegen einen bekannt gegebenen Leistungserfassungsprozess sind schriftlich mit Begründung an den Studienausschuss zu richten. Vor einer Entscheidung muss der Ausschuss die/ den Einspruch- Einlegende/ n und die jeweilige Lehrkraft anhören( vgl.§ 4 Abs. 6).
( 5) Nach der Bewertung eines Leistungserfassungsschrittes werden die Studierenden über das Ergebnis informiert und erhalten Einsicht in die jeweils für die Bewertung relevanten Unterlagen. Die Frist für die Einsichtnahme endet in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe der Bewertung.
§ 9 Belegung von Lehrveranstaltungen
( 1) Belegpunkte dienen zur Erfassung der belegten Lehrveranstaltungen. Sie werden an Studierende mit der Einschreibung in das erste Fachsemester des Bachelor- bzw. Masterstudienganges Linguistik vergeben. Die Zahl der Belegpunkte beträgt 220 im Bachelorstudiengang und 150 im Masterstudiengang. Für die Anfertigung der Abschlussarbeit( Master's Thesis) brauchen keine Belegpunkte eingesetzt werden.
( 2) Mit der Belegung einer Lehrveranstaltung bekunden die Studierenden ihre Absicht, an dem dieser Lehrveranstaltung Leistungserfaszugeordneten sungsprozess teilzunehmen. Die Belegung muss in der Regel spätestens innerhalb der ersten Woche vor Beginn des jeweiligen Leistungserfassungsprozesses erfolgen. Über Ausnahmen Studienausschuss( vgl.§ 4 Abs. 6).
entscheidet
der
( 3) Die Belegung erfolgt dadurch, dass die Studierenden ihre Belegungsabsicht der zuständigen Stelle
mitteilen. Die Belegung wird mit dem Tag des Eingangs gültig.
( 4) Mit der Belegung einer Lehrveranstaltung reduziert sich die Anzahl der den Studierenden zur Verfügung stehenden Belegpunkte um die Anzahl der Leistungspunkte, die die Studierenden mit dieser Lehrveranstaltung erwerben können. Zieht der/ die Student/ in die Belegung innerhalb von vier Wochen zurück, so erhält er/ sie die entsprechenden Belegpunkte zurück.
( 5) Studierende können keine Lehrveranstaltung mehr belegen, wenn die Zahl der noch verbliebenen Belegpunkte kleiner als die der zum Abschluss noch erforderlichen Leistungspunkte ist. In diesem Falle gilt die jeweilige Prüfung als endgültig nicht bestanden.
( 6) Studierende können an einer Lehrveranstaltung teilnehmen, ohne sie im Sinne dieser Ordnung zu belegen. In diesem Fall können sie eine Teilnahmebescheinigung ohne Leistungspunkte und ohne Note erhalten. Eine solche Teilnahme zählt nicht als Belegung im Sinne dieser Ordnung.
( 7) Bei Studiengang- oder-ortwechsel werden die Belegpunkte, die zur Verfügung stehen, durch den Studienausschuss unter Berücksichtigung der Einzelsituation im Sinne dieser Regeln festgelegt.
§ 10
Notenskala
( 1) Als Noten zur Bewertung von Leistungen sind die folgenden Zahlenwerte zugelassen:
1= sehr gut( eine hervorragende Leistung)
=
2 gut( eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt)
=
3 befriedigend( eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht)
4= ausreichend( eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt)
5= nicht ausreichend( eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht genügt)
( 2) Zur besseren Differenzierung können auch Zwischennoten verwendet werden, so dass sich insgesamt die folgende Notenskala ergibt:
1,0; 1,3; 1,7; 2,0; 2,3; 2,7; 3,0; 3,3; 3,7; 4,0; 5,0
( 3) Ohne Änderung ihres Inhalts kann für die Noten anstelle der Zahlendarstellung auch die folgende Buchstabendarstellung verwendet werden:
A; A-; B+; B; B-; C+; C; C-; D+; D; F
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