Heft 
(2003) 8
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( 4) Das Masterstudium umfasst die folgenden Modu­

le:

MA 1 Einführungen in die Grundlagen der Lingu­istik( 30 Leistungspunkte) ( Syntax, Phonologie, Semantik)

MA 2 Einführungen in die Grundlagen der Lingu­istik( 30 Leistungspunkte)

( Morphologie, Neurolinguistik, Psycholin­guistik)

MA 3 Phonetik/ Phonologie

( 30 oder 15 Leistungspunkte)

MA 4 Syntax und Morphologie ( 30 oder 15 Leistungspunkte)

MA 5 Semantik/ Pragmatik

( 30 oder 15 Leistungspunkte)

MA 6 Spracherwerb

( 30 oder 15 Leistungspunkte)

MA 7 Sprachverarbeitung

( 30 oder 15 Leistungspunkte)

MA 8 Neurolinguistik

( 30 oder 15 Leistungspunkte)

MA 9 Computerlinguistik

( 30 oder 15 Leistungspunkte)

MA 10 Abschlussarbeit( Master's Thesis) ( 30 Leistungspunkte)

Teil 5 Schlussbestimmungen

§ 26 Studienfachberatung

Die Studienfachberatung berät die Studierenden insbesondere über Aufbau und Durchführung des Studiums. Zum Beratungsangebot der Studien­fachberatung gehören individuelle Beratungsge­spräche und Orientierungsveranstaltungen für Studienanfänger. Die Studienfachberatung wird studienbegleitend während der Vorlesungszeit und der Semesterferien angeboten. Sie sollte in jedem Fall in Anspruch genommen werden: zu Beginn des Studiums

-

- vor Studienfach-, Schwerpunkt- oder Hoch­schulwechsel

- bei Planung eines Studiums im Ausland

§ 27

Geltungsbereich

Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die nach In- Kaft- Treten dieser Ordnung im Ba­chelor-/ Master- Studiengang Linguistik an der Universität Potsdam immatrikuliert werden.

§ 24 Zeitlicher Aufbau des Masterstudiums Es wird empfohlen, dass die Studierenden sich sofort bei Beginn ihres Masterstudiums eine/ n Betreuer/ in und ein Thema für ihre Abschlussarbeit( Master's Thesis) suchen. Die Auswahl der Lehrveranstaltun­gen sollte individuell mit dem/ der Betreuer/ in unter Berücksichtigung des späteren Themas der Ab­schlussarbeit beraten werden. Die Lehrveranstaltun­gen sollten so auf die Semester 7 bis 10 verteilt wer­den, dass für die zum Thema notwendigen Untersu­chungen und Entwicklungen und die rechtzeitige Erstellung der Abschlussarbeit genügend Zeit bleibt. Das letzte Semester ist dann für die Anfertigung der Abschlussarbeit reserviert.

§ 28

Übergangsbestimmungen

Die Fortgeltung der auf der Grundlage der Beson­deren Prüfungsbestimmungen für die Diplomstu­diengänge Allgemeine und Theoretische Linguis­tik und Computerlinguistik durchgeführten Prü­fungen wird durch das In- Kraft- Treten dieser Ordnung nicht berührt. Wer sich bei In- Kraft­Treten dieser Ordnung im Diplomstudiengang Allgemeine und Theoretische Linguistik befindet, kann die Diplomprüfung längstens bis zum 31. März 2010 nach den bei der Aufnahme des Studi­ums geltenden Rechtsvorschriften ablegen.

§ 25 Voraussetzungen für die Graduierung

Für den Abschluss MSc. sind mindestens erforder­lich:

- 3 Mastermodule aus dem Schwerpunkt ( 75 Leistungspunkte)

- 1 schwerpunktfremdes Mastermodul ( 15 Leistungspunkte)

- Master's Thesis( 30 Leistungspunkte)

§ 29

In- Kraft- Treten und Außer- Kraft­

Treten

( 1) Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntma­chungen der Universität Potsdam in Kraft.

( 2) Mit Ablauf des Wintersemesters 2009/2010 treten für die Studierenden des Diplomstudien­ganges Allgemeine und Theoretische Linguistik die Besonderen Prüfungsbestimmungen und die Studienordnung für die Diplomstudiengänge Allgemeine und Theoretische Linguistik und Computerlinguistik an der Universität Potsdam vom 13. März 1997( AmBek UP 2000, S. 6) au­Ber Kraft.

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