( 4) Das Masterstudium umfasst die folgenden Modu
le:
MA 1 Einführungen in die Grundlagen der Linguistik( 30 Leistungspunkte) ( Syntax, Phonologie, Semantik)
MA 2 Einführungen in die Grundlagen der Linguistik( 30 Leistungspunkte)
( Morphologie, Neurolinguistik, Psycholinguistik)
MA 3 Phonetik/ Phonologie
( 30 oder 15 Leistungspunkte)
MA 4 Syntax und Morphologie ( 30 oder 15 Leistungspunkte)
MA 5 Semantik/ Pragmatik
( 30 oder 15 Leistungspunkte)
MA 6 Spracherwerb
( 30 oder 15 Leistungspunkte)
MA 7 Sprachverarbeitung
( 30 oder 15 Leistungspunkte)
MA 8 Neurolinguistik
( 30 oder 15 Leistungspunkte)
MA 9 Computerlinguistik
( 30 oder 15 Leistungspunkte)
MA 10 Abschlussarbeit( Master's Thesis) ( 30 Leistungspunkte)
Teil 5 Schlussbestimmungen
§ 26 Studienfachberatung
Die Studienfachberatung berät die Studierenden insbesondere über Aufbau und Durchführung des Studiums. Zum Beratungsangebot der Studienfachberatung gehören individuelle Beratungsgespräche und Orientierungsveranstaltungen für Studienanfänger. Die Studienfachberatung wird studienbegleitend während der Vorlesungszeit und der Semesterferien angeboten. Sie sollte in jedem Fall in Anspruch genommen werden: zu Beginn des Studiums
-
- vor Studienfach-, Schwerpunkt- oder Hochschulwechsel
- bei Planung eines Studiums im Ausland
§ 27
Geltungsbereich
Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die nach In- Kaft- Treten dieser Ordnung im Bachelor-/ Master- Studiengang Linguistik an der Universität Potsdam immatrikuliert werden.
§ 24 Zeitlicher Aufbau des Masterstudiums Es wird empfohlen, dass die Studierenden sich sofort bei Beginn ihres Masterstudiums eine/ n Betreuer/ in und ein Thema für ihre Abschlussarbeit( Master's Thesis) suchen. Die Auswahl der Lehrveranstaltungen sollte individuell mit dem/ der Betreuer/ in unter Berücksichtigung des späteren Themas der Abschlussarbeit beraten werden. Die Lehrveranstaltungen sollten so auf die Semester 7 bis 10 verteilt werden, dass für die zum Thema notwendigen Untersuchungen und Entwicklungen und die rechtzeitige Erstellung der Abschlussarbeit genügend Zeit bleibt. Das letzte Semester ist dann für die Anfertigung der Abschlussarbeit reserviert.
§ 28
Übergangsbestimmungen
Die Fortgeltung der auf der Grundlage der Besonderen Prüfungsbestimmungen für die Diplomstudiengänge Allgemeine und Theoretische Linguistik und Computerlinguistik durchgeführten Prüfungen wird durch das In- Kraft- Treten dieser Ordnung nicht berührt. Wer sich bei In- KraftTreten dieser Ordnung im Diplomstudiengang Allgemeine und Theoretische Linguistik befindet, kann die Diplomprüfung längstens bis zum 31. März 2010 nach den bei der Aufnahme des Studiums geltenden Rechtsvorschriften ablegen.
§ 25 Voraussetzungen für die Graduierung
Für den Abschluss MSc. sind mindestens erforderlich:
- 3 Mastermodule aus dem Schwerpunkt ( 75 Leistungspunkte)
- 1 schwerpunktfremdes Mastermodul ( 15 Leistungspunkte)
- Master's Thesis( 30 Leistungspunkte)
§ 29
In- Kraft- Treten und Außer- Kraft
Treten
( 1) Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
( 2) Mit Ablauf des Wintersemesters 2009/2010 treten für die Studierenden des Diplomstudienganges Allgemeine und Theoretische Linguistik die Besonderen Prüfungsbestimmungen und die Studienordnung für die Diplomstudiengänge Allgemeine und Theoretische Linguistik und Computerlinguistik an der Universität Potsdam vom 13. März 1997( AmBek UP 2000, S. 6) auBer Kraft.
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