II. Bekanntmachungen
Vereinbarung
über die Durchführung von
Promotionsverfahren zum Doctor iuris utriusque
Zwischen
der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam,
vertreten durch den Dekan,
im folgenden" Fakultät" genannt
sowie
dem Institut für Kirchenrecht an der Universität Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführenden Leiter,
und
dem Evangelischen Institut für Kirchenrecht an der Universität Potsdam, vertreten durch den Vorstand,
im folgenden" Institute" genannt,
wird folgendes vereinbart:
Präambel
In den Vereinbarungen über die Zusammenarbeit zwischen der Universität Potsdam und den Instituten für Kirchenrecht wurde die Basis für die Durchführung gemeinsamer Promotionsverfahren gelegt. Im Rahmen dieser Vereinbarung soll die Durchführung gemeinsamer Promotionsverfahren der Fakultät und der Institute zum Doktor beider Rechte( Doctor iuris utriusque- Dr.iur.utr.) und die gemeinsame Verleihung des Doktors beider Rechte ehrenhalber( Doctor iuris utriusque honoris causa- Dr.iur.iutr.h.c.) geregelt werden.
§ 1
Anwendbare Vorschriften
Für den akademischen Grad des Doktors beider Rechte gelten die Vorschriften der Promotionsordnung der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam in der jeweils geltenden Fassung, soweit nicht nachstehend etwas anderes bestimmt ist.
§ 2
Kirchenrechtliche Dissertation
( 1) Die Dissertation muss Fragestellungen aus dem Gebiet des Kirchenrechts, des Staatskirchenrechts oder der kirchlichen Rechtsgeschichte zum Gegenstand haben.
( 2) Das Promotionsverfahren setzt die Begründung eines wissenschaftlichen Betreuungsverhältnisses zu einem Professor" oder einem habilitierten Dozenten( Hochschullehrer) eines der Institute voraus( Annahme als Doktorand). Das wissenschaftliche Betreuungsverhältnis kann auch zu einem Hochschullehrer der Fakultät und zu einem Hochschullehrer eines der Institute gemeinsam begründet werden.
Funktionsbezeichnungen wie ,, Professor, Dozent" u. ä. sind im Sinne dieser Vereinbarung dahin zu verstehen, dass sie beide Geschlechter umfassen.
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