der Studienberatungsinformation( z.B. durch Aushang oder über das Internet) schriftlich bekannt. Diese Information muss spätestens zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben werden.
( 4) Einsprüche gegen einen bekannt gegebenen Leistungserfassungsprozess sind schriftlich mit Begründung an den Prüfungsausschuss zu richten. Vor einer Entscheidung muss der Ausschuss die/ den Einspruch- Einlegende/ n und die/ den jeweilige/ n Dozentin/ Dozenten anhören.
( 5) Für Lehrveranstaltungen, die nicht speziell für den Studiengang Psychologie angeboten werden, sondern aus anderen Studiengängen importiert werden, wird die Form des jeweiligen Leistungserfassungsprozesses aus dem exportierenden Studiengang übernommen.
( 6) Nach der Bewertung eines Leistungserfassungsschrittes werden die Kandidat/ inn/ en über das Ergebnis informiert und erhalten Einsicht in die jeweils für die Bewertung relevanten Unterlagen. Die Frist für die Einsichtnahme endet in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe der Bewertung.
§ 16
Umfang, Form und Benotung der DiplomVorprüfung und der Diplomprüfung
( 1) Zum Bestehen der Diplom- Vorprüfung sind mindestens ausreichende Leistungen in allen Fachprüfungen erforderlich. Folgende Fachgebiete sind Gegenstand von Fachprüfungen:
Kognition( GBM_5)
Motivation/ Emotion( GBM_6)
Biologische Psychologie( GBM_7)
Entwicklungspsychologie( GBM_8) Persönlichkeitspsychologie( GBM_9) Sozialpsychologie( GBM_10)
Methodenlehre der Psychologie( GBM_4, GBM 11 und GBM_12)
Grundlagen der Diagnostik( GBM_13)
( 2) Die Fachprüfungen werden studienbegleitend abgelegt. Die Gesamtnote der Diplom- Vorprüfung errechnet sich aus dem Mittelwert der gewichteten Noten für die einzelnen Fachnoten aus den Modulen GBM 5 bis GBM 10 sowie GBM 13 sowie aus dem Mittel von GBM 4, GBM 11 und GBM 12. Die Wichtung erfolgt auf der Grundlage der Leistungspunkte, die für die jeweiligen Fächer zu erbringen sind.
( 3) Zum Bestehen der Diplomprüfung sind mindestens ausreichende Leistungen in allen Fachprüfungen erforderlich. Folgende Fachgebiete sind Gegenstand von Fachprüfungen:
je eine Fachprüfung in den drei Anwendungsfächern Arbeits- und Organisationspsychologie( HBM 1), Klinische Psychologie ( HBM 2) und Pädagogische Psychologie ( HBM_3)
eine Fachprüfung im gewählten Schwerpunkt ( SP 1, SP 2, SP 3 oder SP_4; der vom Umfang des Studiums dem vertieften Studium von zwei Fächern entspricht)
eine Fachprüfung in Evaluation und Forschungsmethoden( HBM_6)
eine Fachprüfung in Angewandter Diagnostik, ( HBM_4)
eine Fachprüfung im nichtpsychologischen Wahlpflichtfach( HBM_8)
Die Fachprüfungen werden studienbegleitend abgelegt. Die Gesamtnote der Diplomprüfung wird aus dem Durchschnitt der gewichteten Fachnoten und der doppelt gewichteten Note der Diplomarbeit errechnet. Die Wichtung der Fachnoten erfolgt auf der Grundlage der Leistungspunkte, die für die jeweiligen Fächer zu erbringen sind.
( 4) Die Noten für die einzelnen Prüfungsleistungen werden von den jeweiligen Prüfern festgesetzt. Für die Bewertung von Prüfungsleistungen sind folgende Noten zu verwenden:
1= sehr gut
2= gut
3= befriedigend
=
4 ausreichend
5 nicht ausreichend
= eine hervorragende Leistung;
= eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen
liegt;
= eine Leistung, die den durchschnittlichen Anfor
derungen entspricht;
= eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt;
= eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt.
Zur differenzierten Bewertung von Prüfungsleistungen können einzelne Noten um 0,3 auf Zwischenwerte erhöht oder erniedrigt werden; die Noten 0,7; 4,3; 4,7 und 5,3 sind dabei ausgeschlossen.
( 5) Bei der Bildung von Fachnoten aus den Noten mehrerer einzelner Teilprüfungsleistungen wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen.
( 6) Für die Umrechnung in eine ECTS- Notenskala ist folgende Zuordnungsvorschrift zu verwenden
1,0-1,5
1,6 2,0
= A = B
( excellent) ( very good)
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