Mauern Brandenburgs in ihrer Vogte, verbunden gewesen seyn muß. Man hat dieselbe auf die neuen Länder jenseits der Havel bezogen, unstreitig, weil es auffiel, daß die Burg des Vogtes am äußerste» Ende der Vogtci er« richtet war; aber derselbe Fall findet sich auch bei den Burgen Stendal, Tangermünde und Arncburg, welche gleichfalls Vögten zum Wohnsitz dienten, wovon der Grund unstreitig nur darin liegt, daß die Burgen ursprünglich Zwecks eimr allgemeinen Landesbefestigung errichtet wurden '), und den Vögten eben so sehr der Schutz ihrer Vogte, gegen äußere Feinde, wie gegen Unterbrechung des Friedens im Innern oblag. Zu jenem Zwecke wurde den Vögten, wenn ihre Vogteien feindlichen Nachbaren ausge- sttzk waren, die stärksten Grenzburgen anvertraut, worauf ihnen hinlängliche Bemannung zu Gebote stand, um jenen Schutz zu leisten.
Den ersten Vorsteher der Vogte, Spandau sehen wir seit dem Jahre 1107 mehrere Mal in der Person eines gewissen Eberhard Mit diesem zugleich kam damals als Zeuge markgräflicher Verhandlungen ein Vogt von Vorlaube — einem jetzt Fahrland benannten, südlich von Spandau im Havellande belegen«. Orte — vor, und es darf darnach nicht bezweifelt werden, daß in der Umgegend dieses Ortes im 12teil Jahrhundert gleichfalls eine Vogte, bestand, der ei» Theil des Havrllandes untergeordnet war, aber nach der angegebenen Zeit wird derselben nie wieder gedacht und sie ist ohne Zweifel in der Folge mit der Vogtei Spandau vereinigt worden: denn während dies Schloß
, tAcsibichk der LanbcSb.fi st. in den Dr. Staaten v. Stuhr in desselben Br. Pr. KricgrSv-rfaffimg zur Zeit dcS großen.Kur- Fürsten S. 237.
2) Bustcholtz Gesch. Thl. IV. Ilrk. Aich. S. s)cr-
cken' < E listrhisterie von Vrairdcub. S. 3V7. >4U2.